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Neues TAMG: Meldepflicht für Tierärzte ab Januar 2023
Ab dem 01. Januar 2023 werden die Antibiotika-Verbrauchsmengen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten erfasst. Die Meldepflicht geht auf die Tierärzte und Tierärztinnen über.
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Änderung des TAMG geplant
Der Bundestag hat den Entwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) am 02. Dezember verabschiedet. Diese neuen Regelungen sollen ab Januar 2023 insbesondere für die Antibiotikagabe in der Nutztierpraxis gelten.
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Weniger Antibiotika im Stall
Die Antibiotikamengen in der Tierhaltung wurden bereits enorm reduziert, nun scheint ein Plateau erreicht. Wie kann es jetzt weiter gehen?
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Das neue Tierarzneimittelgesetz: Zootiere und besondere Heimtiere
Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni den Erlass eines neuen Tierarzneimittelgesetzes beschlossen. Im Vorfeld übten Tierärzteverbände und Zoogemeinschaft deutliche Kritik an dem Gesetzesentwurf. Zumindest teilweise konnten Verbesserungen durchgesetzt werden.
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