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Geflügelpest: Jeder Halter muss Biosicherheit gewährleisten
Auch Hobby- und Kleinsthalter sollten Mindestanforderungen zur Biosicherheit einhalten. In Niedersachsen setzt sich eine neue Arbeitsgruppe für die rechtlich korrekte Umsetzung entsprechender Gesetze ein.
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Auf den Behandlungskosten sitzengeblieben
Umstrittenes Urteil: Warum eine Tierarztpraxis auf knapp 23.000 Euro Behandlungskosten sitzenblieb.
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Trächtig zur Schlachtung?
Wie eine Pilotstudie zeigt, enden trächtige Rinder häufiger als gemeinhin angenommen im Schlachthof. Was bedeutet das für das Tier, den Transporteur, die Konsumentinnen und Konsumenten?
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Buchtipp: Die Nachfolge rechtzeitig planen und regeln
Bei älteren Praxisinhabern kommt irgendwann der Wunsch auf, die Zukunft ihrer Tierarztpraxis zu sichern und diese in gute Hände abzugeben.
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EU-Paket für mehr Tierschutz
Neue Regeln für Tiertransporte und eine bessere Regulierung des Welpenhandels: Der erste Entwurf der Europäischen Kommission für eine neue Tierschutzgesetzgebung liegt vor.
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Tierärztliche Bestandsbetreuung
Umsetzung der ITB unter dem neuen EU-Recht
Das aktuelle AHL (Animal Health Law) ist Grundlage für die rechtliche Verankerung der Tierärztlichen Bestandsbetreuung. Der Autor erklärt in mehreren Teilen, wie die Umsetzung in die Praxis erfolgen kann – Teil 1
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Gutachten zur Milchkuh- und Kälberhaltung
Tierschutz-Gesetzgebung in Europa: Wissenschaftliche Gutachten sprechen sich gegen die Anbindehaltung von Kühen und die Einzelhaltung von Kälbern aus.
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Studienteilnehmerinnen gesucht
Beschäftigungsverbot in Schwangerschaft und Stillzeit
Schutz für werdende Mütter oder eine Entmündigung von Frauen? Schwangere Tierärztinnen dürfen häufig nicht mehr arbeiten. Persönliche Erfahrungen gesucht!
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Europäisches Tierarzneimittelrecht und TAMG
Ein Überblick zum Europäischen Tierarzneimittelrecht seit 2022 und dem deutschen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) 2023.
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Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
Aktualisierung der TÄHAV geplant
Eine Aktualisierung der Verordnung über Tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) steht an. Das BMEL möchte u.a. striktere Regeln für die Colistin-Anwendung.
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Therapieerlaubnis für Tierheilpraktiker
Im Herbst 2022 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Anwendung von Homöopathika beim Tier nicht allein Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten sein darf.
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Änderung des TAMG geplant
Der Bundestag hat den Entwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) am 02. Dezember verabschiedet. Diese neuen Regelungen sollen ab Januar 2023 insbesondere für die Antibiotikagabe in der Nutztierpraxis gelten.
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Tierärzte fordern Wertschätzung ein
Der bpt-Kongress 2022 wird von Präsident Moder mit scharfer Kritik an der Politik der Bundesregierung eröffnet. Insbesondere neue Änderungen an den Plänen für das Tierarzneimittelgesetz sorgen für Empörung.
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GOT 2022: Die neue Tierärztegebührenordnung
Am 22. November trat die neue Tierärztegebührenordnung in Kraft. Was sich für Tierarztpraxen ändert, lesen Sie hier.
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Weniger Antibiotika im Stall
Die Antibiotikamengen in der Tierhaltung wurden bereits enorm reduziert, nun scheint ein Plateau erreicht. Wie kann es jetzt weiter gehen?
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Rinderpraxis der Zukunft
Die medizinische Versorgung der Nutztiere vor dem Hintergrund von Strukturwandel in der Landwirtschaft und Tierärztemangel
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Die Stunde des Beipackzettels
Mit der neuen Tierarzneimittelgesetzgebung gewinnt die Packungsbeilage deutlich an Bedeutung. Auf dem bpt-Kongress 2021 DIGITAL wurde diskutiert, warum das für die Praxis zum Problem werden könnte.
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Das EU-Parlament hat kein Antibiotika-Verbot beschlossen
Der Einsatz der Tierärzteverbände und ihrer Mitstreiter war erfolgreich: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt kein grundsätzliches Verbot für von der WHO als äußerst kritisch eingestufte Antibiotika in der Tiermedizin geben. Doch in der scharf geführten Debatte geriet die Tierärzteschaft in ein falsches Licht.
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Droht das Antibiotika-Verbot für Tiere?
Diese Woche entscheidet das EU-Parlament darüber, welche Antibiotika kritisch kranken Menschen vorbehalten bleiben sollen. Die Tierärzteschaft positioniert sich klar: Ein generelles Verbot bestimmter Wirkstoffe würde die Gesundheitsversorgung von Nutz- und Haustieren gefährden.