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EU-Tierarzneimittelrecht: Droht ein weitreichendes Antibiotikaverbot für Tiere?

EU-Recht

Droht das Antibiotika-Verbot für Tiere?

Diese Woche entscheidet das EU-Parlament darüber, welche Antibiotika kritisch kranken Menschen vorbehalten bleiben sollen. Die Tierärzteschaft positioniert sich klar: Ein generelles Verbot bestimmter Wirkstoffe würde die Gesundheitsversorgung von Nutz- und Haustieren gefährden.

Im Januar 2022 tritt die neue EU-Tierarzneimittelverordnung in Kraft. Ein Nachfolgerechtsakt soll jetzt noch regeln, welche Antibiotika als Reserve für kritisch kranke Menschen gelten sollen. Dafür liegt bereits ein Entwurf der EMA vor, doch EU-Parlamentarier Martin Häusling legte im Umweltausschuss des EU-Parlaments ein Veto ein: Er möchte vor allem den Einsatz von Reserveantibiotika in der Massentierhaltung weitaus stärker beschränken. Mehr ist hier zu lesen.

Das Problem: Ein Anwendungsverbot für bestimmte antibiotische Wirkstoffe würde grundsätzlich für alle Tiere gelten. Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für die Einzeltierbehandlung von Kleintieren oder Pferden, müssten direkt in der Basis-Verordnung verankert werden. Dazu ist eine erneute EU-weite Abstimmung erforderlich. Sollte diese scheitern, aber das Wirkstoffverbot im Nachfolgerechtsakt  festgeschrieben werden, stünden der Veterinärmedizin folgende Wirkstoffe nicht mehr zur Verfügung:

  • Fluorchinolone,
  • Cephalosporine der 3. und 4. Generation,
  • Polymyxine,
  • Makrolide, Ketolide,
  • Glykopeptide.

Stellungnahmen der Tierärzteverbände

  • Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) startete bereits Anfang August eine Unterschriftenkampagne gegen das Antibiotikaverbot, begleitet von einer Online-Petition.
  • Die Bundestierärztekammer (BTK) informiert Tierhalter: „Die Gesundheit Ihres Tieres steht auf dem Spiel!“ und fordert sie auf, sich dafür einzusetzen, dass der Häusling-Antrag abgelehnt wird. Außerdem hat sie die Mitglieder des Europäischen Parlaments angeschrieben.
  • Der europäische Tierärzteverband hat sich genau wie zahlreiche europäische Tierärzteverbände mit einer Stellungnahme ebenfalls klar positioniert.
  • EPRUMA, die European Platform for the Responsible Using of Medicines in Animals, fordert das EU-Parlament in einem offenen Brief ebenfalls auf, den Antrag abzulehnen. Unterschrieben haben 8.000 tierärztliche Organisationen und Tierärzte. Sie sehen in dem Antrag einen Versuch, das neue EU-Tierarzneimittelrecht zu unterminieren und fürchten, das pauschale Antibiotikaverbot könnte sowohl das Wohlergehen von Tieren als auch die öffentliche Gesundheit gefährden. 
  • Die Nationale Forschungsplattform für Zoonosen spricht sich ebenfalls gegen ein pauschales Verbot aus und schreibt in einer Stellungnahme: „Das nunmehr vorliegenden Veto zum Delegierten Rechtsakt berücksichtigt nach unserer Auffassung nicht ausreichend, dass bislang wenig gesicherte Evidenz darüber vorliegt, in welchem Umfang und für welche Wirkstoffe entsprechend restriktive Maßnahmen (Verbot von "Reserveantibiotika" in der Tierhaltung) eine populationsbezogene Auswirkung auf die AMR beim Menschen haben.“
  • Die Fachgruppen „Krankheiten kleiner Wiederkäuer“, „Versuchstierkunde“ und „Veterinärmedizinische Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie (VAINS)" der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) machen in ihren Stellungnahmen auf die gravierenden Folgen eines Antibiotikaverbots aufmerksam.

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