Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit der Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers Ende Februar die Diskussion zur Verordnung über Tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) eröffnet. Die Verordnung soll aktualisiert werden, um sie an das neue europäische und nationale Tierarzneimittelrecht anzupassen.
Neue Regeln zu Colistin
Der Verbrauch von Antibiotika in landwirtschaftlichen betrieben soll in Zukunft besser erfasst und dauerhaft noch weiter gesenkt werden. Laut BMEL ist es daher eines der wichtigsten Ziele der TÄHAV-Aktualisierung, striktere Regeln zu Colistin als kritisch wichtigem Wirkstoff zu erlassen. Konkret geplant sind:
- ein Umwidmungsverbot für Colistin zur oralen Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren,
- eine Antibiogrammpflicht bei Anwendung von Colistin.
Vereinfachung bei den Nachweispflichten
Der Dokumentations-Aufwand zur Erfüllung der tierärztlichen Nachweispflichten (insbesondere AuA-Beleg) soll möglichst nach dem „Once-only-Prinzip“ reduziert werden. Das heißt, es wird geprüft, wo momentan eine doppelte Dokumentation verlangt wird, weil sich die Regelungen aus TÄHAV und EU-Arzneimittelrecht oder TAMG überschneiden. An diesen Punkten sollen die in der TÄHAV geregelten Nachweispflichten reduziert werden, soweit fachlich vertretbar.
Leitlinie zur Metaphylaxe
Das EU-Arzneimittelrecht verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur aktiven Unterstützung von Leitlinien, die das Verständnis von Risikofaktoren im Zusammenhang mit metaphylaktischen Behandlungen fördern. Geplant ist, dass die TÄHAV Tierärzte in Zukunft verpflichten könnte, eine solche Leitlinie zur Metaphylaxe zu beachten – die Leitlinie wäre noch zu erarbeiten.
Tierärztliche Hausapotheke und Dispensierrecht
Für die Regelungen der TÄHAV zum Betrieb einer tierärztlichen hausapotheke sowie zur Abgabe und Anwendung von Medikamenten ist eine Fortschreibung geplant. Hinfällige bzw. überlagernde Regeln, die inzwischen über das europäische Arzneimittelrecht geregelt werden, sollen wegfallen.
Hier finden Sie das Eckpunktepapier des BMEL für die Aktualisierung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken vom 13. Februar 2023 (PDF).