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Buchtipp: Die Nachfolge rechtzeitig planen und regeln
Bei älteren Praxisinhabern kommt irgendwann der Wunsch auf, die Zukunft ihrer Tierarztpraxis zu sichern und diese in gute Hände abzugeben.
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EU-Paket für mehr Tierschutz
Neue Regeln für Tiertransporte und eine bessere Regulierung des Welpenhandels: Der erste Entwurf der Europäischen Kommission für eine neue Tierschutzgesetzgebung liegt vor.
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Studienteilnehmerinnen gesucht
Beschäftigungsverbot in Schwangerschaft und Stillzeit
Schutz für werdende Mütter oder eine Entmündigung von Frauen? Schwangere Tierärztinnen dürfen häufig nicht mehr arbeiten. Persönliche Erfahrungen gesucht!
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Europäisches Tierarzneimittelrecht und TAMG
Ein Überblick zum Europäischen Tierarzneimittelrecht seit 2022 und dem deutschen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) 2023.
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Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
Aktualisierung der TÄHAV geplant
Eine Aktualisierung der Verordnung über Tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) steht an. Das BMEL möchte u.a. striktere Regeln für die Colistin-Anwendung.
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Therapieerlaubnis für Tierheilpraktiker
Im Herbst 2022 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Anwendung von Homöopathika beim Tier nicht allein Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten sein darf.
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GOT 2022: Die neue Tierärztegebührenordnung
Am 22. November trat die neue Tierärztegebührenordnung in Kraft. Was sich für Tierarztpraxen ändert, lesen Sie hier.
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Die Stunde des Beipackzettels
Mit der neuen Tierarzneimittelgesetzgebung gewinnt die Packungsbeilage deutlich an Bedeutung. Auf dem bpt-Kongress 2021 DIGITAL wurde diskutiert, warum das für die Praxis zum Problem werden könnte.
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Das EU-Parlament hat kein Antibiotika-Verbot beschlossen
Der Einsatz der Tierärzteverbände und ihrer Mitstreiter war erfolgreich: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt kein grundsätzliches Verbot für von der WHO als äußerst kritisch eingestufte Antibiotika in der Tiermedizin geben. Doch in der scharf geführten Debatte geriet die Tierärzteschaft in ein falsches Licht.
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Droht das Antibiotika-Verbot für Tiere?
Diese Woche entscheidet das EU-Parlament darüber, welche Antibiotika kritisch kranken Menschen vorbehalten bleiben sollen. Die Tierärzteschaft positioniert sich klar: Ein generelles Verbot bestimmter Wirkstoffe würde die Gesundheitsversorgung von Nutz- und Haustieren gefährden.
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Bestimmte Antibiotika nur für den Menschen?
Das EU-Parlament wird im September darüber abstimmen, welche antibiotischen Wirkstoffe lebensbedrohlich erkrankten Menschen vorbehalten bleiben. Tierärzteverbände fürchten weitreichende Konsequenzen und Antibiotikaverbote für die Tiermedizin.