Arbeitskräfte sind in der Tiermedizin Mangelware geworden. Der Fachkräftemangel gefährdet insbesondere in der Nacht und am Wochenende die Versorgung von Notfällen. Ländliche Gebiete leiden oft besonders unter dem Tierärztemangel, deshalb ist auch die Versorgung von Nutztieren gefährdet. Flexiblere gesetzliche Regelungen für die Arbeitszeit sollen nun dabei helfen, einen tierärztlichen Notdienst sicherzustellen. Bundestierärztekammer (BTK), bpt und die Landestierärztekammern fordern in einer aktuellen Stellungnahme:
- eine Wochen-Höchstarbeitszeit mit flexibler Verteilung der Wochenstunden. Das Arbeitszeitgesetz schreibt momentan eine Arbeitszeit von höchstens 10 Stunden pro Tag vor, innerhalb von sechs Monaten darf eine Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
- eine Möglichkeit zur begrenzten Verkürzung vorgeschriebener Ruhezeiten. Das Arbeitszeitgesetz schreibt momentan eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit vor.
- definierte flexible Wochenend- und Feiertagsregelungen
Flexibilität braucht einen Ausgleich für Angestellte
Top Job:
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Flexiblere Arbeitszeiten sind notwendig, das ist in der Tierärzteschaft eigentlich unstrittig. Über den Weg zu flexibleren Arbeitszeiten gibt es jedoch Uneinigkeit: bpt und Kammern fordern die gesetzlich verankerte Flexibilisierung. Vom Gesetzgeber fordern sie sofortiges Handeln, sonst könnten sich bisher vereinzelte Meldungen über nicht behandelte Tiere schon in den nächsten Monaten zu einem Flächenbrand entwickeln.
Der Bund angestellter Tierärzte e.V. (BaT) sieht die Lösung hingegen in Tarifverträgen für Tierärztinnen und Tierärzte. Dort könnten ebenfalls flexiblere Regelungen vereinbart werden. Im Gegenzug für die Bereitschaft der angestellten Tierärzte und Tierärztinnen, längere Arbeitszeiten, Nacht- und Wochenenddienste und kürzere Ruhezeiten zu akzeptieren sollten dort laut BaT auch definierte Entschädigungen wie Ausgleich, Gehalt oder Urlaub festgelegt werden.
Heiko Färber, Geschäftsführer des bpt, betont im bpt-info, dass es auch dem bpt nicht um mehr Arbeitszeit geht, „sondern um eine flexiblere Arbeitseinteilung für die angestellten Tierärztinnen und Tierärzte, mit entsprechenden zeitlichen und finanziellen Ausgleichsmaßnahmen und selbstverständlich nur in gesichertem Einvernehmen“.
- Stellungnahme zum Arbeitszeitgesetz von BTK, bpt und LTKs (PDF)
- Unsere Artikel zu Notdienstkrise in der Tiermedizin
- Zu wenig Geld, zu viele Stunden: Gehalt, Arbeitszeit und Zufriedenheit von Tierärztinnen und Tierärzten