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Fohlen geimpfter Mutterstuten sollten erst ab dem 6. Monat geimpft werden, da kolostrale Immunglobuline mit Impfantigenen interferieren können.
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Fohlen geimpfter Mutterstuten sollten erst ab dem 6. Monat geimpft werden, da kolostrale Immunglobuline mit Impfantigenen interferieren können.

Inhaltsverzeichnis

Der Praktische Tierarzt

Impfungen beim Pferd

Fundiertes Wissen und eine kompetente Beratung sind wesentlich, um auch zunehmend impfkritische Pferdehalter über Sinn und Nutzen von Impfungen aufzuklären.

Von Sonja Berger

Wie in den Leitlinien der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet 2019) festgehalten, zählen Impfungen zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen zur Verhinderung und Verbreitung von Infektionskrankheiten. Dennoch gibt es in den Reihen der Pferdehalter zahlreiche Impfgegner, wie auch eine Studie von Wilson et al. (2020) belegt. Zu den Aufgaben der Tierärzteschaft zählt daher neben der Beurteilung der individuellen Situation mit anschließender Beratung, wogegen, wann und wie oft geimpft werden sollte, vor allem auch die Aufklärung der Kunden. Dabei sollte darauf eingegangen werden, dass es kein allgemeingültiges Standard-Impfschema gibt. Die Auswahl der Impfungen basiert auf Faktoren, wie dem Expositionsrisiko, dem Alter der Tiere, dem vorgesehenen Verwendungszweck (Zuchtnutzung, Turniereinsatz) und anderen Gesichtspunkten (z. B. Kosten der Impfung, potenzielle unerwünschte Tierarzneimittelwirkungen, erwarteter Impfschutz). Sie dient nicht nur dem Schutz des Einzeltieres, sondern auch dem Schutz der Population und der Unterbrechung von Infektionsketten. Der Schutz des Einzeltieres setzt eine korrekte Grundimmunisierung und regelmäßige Auffrischungsimpfungen voraus, garantiert aber dennoch keine vollständige Immunität gegen Feldinfektionen. Entgegen dem Wunsch vieler Pferdehalter können Antikörpertiter-Bestimmungen nicht herangezogen werden, um Informationen über das Ausmaß einer Immunität oder die Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung (mit Ausnahme der Tetanusimpfung) zu erlangen. Für die meisten Infektionskrankheiten gibt es keinen bekannten Zusammenhang zwischen der Höhe des Antikörperspiegels und der protektiven Immunität, bei der auch andere Faktoren wie die zelluläre Immunität sowie mukosale Immunreaktionen eine wichtige Rolle spielen können.

Die Tatsache, dass Impfungen nicht immer einen vollständigen Schutz für das Einzeltier bieten, unterstreicht den Sinn der Bestandsimpfung. Je mehr Pferde geimpft sind, desto geringer sind die Vermehrung und Ausscheidung von Infektionserregern und desto größer ist die Herdenimmunität.

Nebenwirkungen


Top Job:


Zugelassene Impfstoffe sind zwar hinsichtlich ihrer Verträglichkeit geprüft, unerwünschte Tierarzneimittelwirkungen sind dennoch niemals ausgeschlossen. Am häufigsten beobachtet man lokale Schwellungen an der Infektionsstelle sowie vorübergehende Erhöhungen der inneren Körpertemperatur, Mattigkeit und verminderten Appetit. Schwerwiegendere Entzündungen an der Injektionsstelle und systemische Reaktionen (Urtikaria, Petechialfieber, Kolik, Anaphylaxie) können in Einzelfällen vorkommen.

Thrombozytenreiches Plasma gegen Subfertilität bei der Stute

Intrauterine Instillationen von Platelet-rich Plasma (PRP) rund um den Besamungszeitpunkt verbessern die Konzeption. PRP können Praktiker selbst herstellen.
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Allgemeine Impfregeln

Aufgrund möglicher Nebenwirkungen wird allgemein empfohlen, nicht in den letzten zwei Wochen vor einer geplanten Veränderung (Transport, Turnier, Verkaufsschau oder Ähnliches) zu impfen und das Pferd allgemein zwei bis drei Tage nach der Impfung zu schonen. Selbstverständlich sollten nur gesunde Pferde geimpft werden, die vor der Impfung klinisch untersucht wurden. Eine adäquate Lagerung des Impfstoffes gemäß den Herstellerangaben (Temperatur, Lichtexposition, Lagerdauer) und die sachgemäße Applikation sind weitere Voraussetzungen zur Risikominimierung (siehe Abb. 1)

Impfempfehlungen

Neben den individuellen Gegebenheiten kann man sich an den wissenschaftlichen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet 2019) mit ihrer Leitlinie zur Impfung von Pferden orientieren. Sie führt Core- und Non-Core-Komponenten an (siehe Tab. 1).

Core-Komponenten

Core-Komponenten sind Impfungen gegen Infektionskrankheiten, gegen die jedes Tier zu jedem Zeitpunkt geschützt sein sollte, weil deren Erreger schwerwiegende, potenziell tödliche Krankheiten auslösen, zur epidemieartigen Ausbreitung in der Population neigen, eine Gefahr für den Großteil der Population darstellen oder zoonotisches Potenzial mit schwerwiegenden Folgen für den Menschen haben. Zu den Core-Komponenten zählen die Impfungen gegen Tetanus, Equines Influenzavirus und Equines Herpesvirus 1 und 4.

Die Impfung gegen Tetanus ist unverzichtbar, da Pferde im Hinblick auf die relative Toxinmenge pro Kilogramm Körpergewicht, die geeignet ist, eine letale Erkrankung auszulösen, als besonders empfängliche Spezies gelten. Der Erreger, Clostridium tetani, ein Neurotoxin produzierendes, obligat anaerobes, sporenbildendes Bakterium, kommt im Intestinaltrakt von Pferden vor und findet sich daher in großer Menge im Pferdekot und im Erdboden. Die Sporen sind jahrelang überlebensfähig, sodass Pferde einem ständigen Infektionsdruck ausgesetzt sind. Der Impfstoff enthält gereinigtes, Formalin-inaktiviertes adjuvantes Tetanustoxoid, das als potentes Antigen eine gute Immunantwort bei immunkompetenten Tieren hervorruft. Die Menge der zirkulierenden Tetanustoxin-bindenden Antikörper korreliert gut mit dem immunologischen Schutz, wobei Mengen über 0,01 IU/ml als protektiv angesehen werden (Kendall et al. 2016). Vereinzelt treten auch bei geimpften Tieren Tetanuserkrankungen auf. Van Galen et al. (2017) diskutieren als mögliche Ursachen einen ungewöhnlich hohen Infektionsdruck, verlängerte Intervalle der Auffrischungsimpfung, eine schlechte Immunantwort des geimpften Pferdes sowie eine fehlerhafte Lagerung oder Applikation des Impfstoffes.

Equine Influenza, ausgelöst durch das Orthomyxovirus Equine Influenza A/Equi 2, Subtyp H3N8, ist eine hochansteckende fieberhafte Erkrankung der Atemwege, die sich durch Aerosole sehr rasch im Bestand ausbreitet. Die inaktivierten Vakzinen erzeugen durch zirkulierende Antikörper gegen das Glykoprotein Hämagglutinin eine kurz dauernde Immunität gegen das im Impfstoff enthaltene oder ein nahe verwandtes Virus, die etwa sechs bis sieben Monate anhält (Barnett et al. 2020). Heterologe Stämme werden nicht oder unzureichend abgedeckt. Die Impfstoffhersteller sollten daher den Empfehlungen der OIE (Office International des Epizooties) bezüglich der einzusetzenden Viren folgen, welche auf internationalen Influenza-Überwachungsprogrammen der genetischen, antigenetischen und epidemiologischen Daten basieren. Derzeit dominieren Stämme der amerikanischen Linie, Florida Klade 1 und Florida Klade 2. Reemers et al. (2020) verglichen den Impfschutz einer ISCOM-adjuvanten inaktivierten Vollantigenvakzine (Equilis Prequenza®) und einer Carbomer-adjuvanten modifizierten Vektorvakzine (ProteqFlu®) und demonstrierten einen vergleichbaren Schutz gegen einen rezenten Feldstamm der Florida Klade 2, obwohl der Vollantigenimpfstoff nur einen Stamm der Florida Klade 1 enthält. Andere in Österreich und Deutschland zugelassene Impfstoffe enthalten Impfstämme, die derzeit als obsolet angesehen werden.

Das Equine Herpesvirus Typ 1 (EHV-1) und 4 (EHV-4) sind eng verwandt, unterscheiden sich aber genetisch und in ihrem Wirtsspektrum. Während EHV-4 ein speziesspezifisches Pathogen des domestizierten Pferdes ist, wurden klinische Erkrankungen durch EHV-1 nicht nur beim Pferd, sondern auch bei wild lebenden Equiden (Esel, Onager, Zebras), Tapiren, Kamelen, Neuweltkameliden, Gazellen, Giraffen, Nashörnern und Bären beschrieben (Flanders et al. 2018). Eine Virusübertragung auf Hausrinder wurde bereits 1988 von Crandell et al. publiziert.

Beide Viren infizieren den Respirationstrakt. Das klinische Erscheinungsbild der Rhinopneumonitis variiert von subklinischen Verlaufsformen bis hin zu schweren Atemwegserkrankungen mit Fieber, Apathie, Inappetenz, Nasenausfluss, Husten und mandibulärer Lymphadenopathie. EHV-1 kann zudem bei trächtigen Stuten Spätaborte, die vielfach als regelrechte Abortstürme im Bestand auftreten, sowie die Geburt lebensschwacher Fohlen auslösen und eine neurologische Erkrankung, die Equine Herpesvirus-Myeloenzephalopathie (EHM), verursachen. EHM ist die Folge lytischer Infektionen endothelialer Gefäßzellen, die zu Thromben und Einblutungen in Gehirn und Rückenmark führen (siehe Abb. 2).

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Die meisten Pferde infizieren sich bereits im ersten Lebensjahr (Wilson 1997) und bleiben dann lebenslang latente Träger durch Persistenz des Erregers vor allem im Trigeminalganglion. Durch Stress kann es zu Reaktivierung und Replikation des Virus mit Ausscheidung über die Nasenschleimhäute kommen, wodurch auch Ausbrüche in geschlossenen Beständen erklärbar sind.

In Österreich und Deutschland stehen derzeit eine monovalente attenuierte Lebendvakzine (Prevaccinol®) gegen EHV-1, zwei monovalente inaktivierte Vakzinen gegen EHV-1 (BioEquin H®, EquiShield EHV®) und eine polyvalente inaktivierte Vakzinen gegen EHV-1 und 4 (Equip EHV 1,4®) zur Verfügung. Die Impfstoffe sind nicht in der Lage, Einzeltiere vollständig vor klinischen Erkrankungen zu schützen. Außerdem ist die Immunität nur von kurzer Dauer, der individuelle Krankheitsverlauf kann durch die Impfung aber abgemildert werden. Das eigentliche Ziel der Impfung gegen EHV-1 und -4 ist, durch konsequente Impfung möglichst des gesamten Bestandes die nasale Ausscheidung und damit die Menge an frei zirkulierenden Herpesviren soweit zu reduzieren, dass Infektionsketten durchbrochen werden (Goehring et al. 2010). Von einem Bestandsschutz ist erst ab einer Impfdichte von 70–80 % des Bestandes auszugehen.

Obwohl die Impfung nicht vor der neurologischen Form schützen kann, wird im Falle eines Ausbruchs empfohlen, bei regelmäßig geimpften Pferden eine Booster-Impfung vorzunehmen, da diese durch eine rasche Impfantwort die Ausscheidung und damit Verbreitung des infektiösen Virus vermindern soll (Lunn et al. 2009). Zusätzlich sollte Transportstress vermieden werden, da Bannai et al. (2021) zeigen konnten, dass die Menge Virus-neutralisierender Antikörper im Nasensekret nach längeren Transporten transient um mehr als das Vierfache abnimmt, woraus eine höhere Anfälligkeit für EHV-1-Infektionen resultieren könnte.

Non-Core-Komponenten

Non-Core-Komponenten sollten in Abhängigkeit vom Expositionsrisiko eingesetzt werden, sind also nicht für jedes Individuum zu jedem Zeitpunkt relevant. Hierzu gehören Impfungen gegen West-Nil-Virus, Equines Rotavirus, Equine Virusarteritis, Tollwut, Druse, Lyme-Borreliose oder Dermatophyten.

Das West-Nil-Virus (WNV), ein Vertreter der Flaviviridae, ist ein zoonotisches Arbovirus, das durch Stechmücken von Vögeln auf andere Wirbeltiere übertragen wird. Pferde gelten aufgrund der relativ geringen Virämie als „dead end hosts“, können aber klinisch erkranken. Bei 20–43 % der symptomatischen Tiere entwickelt sich eine anzeigepflichtige nichteitrige Enzephalomyelitis, die West Nile Virus Neuroinvasive Disease (WNVNID) (Bunning et al. 2002). Die Sterblichkeit liegt bei etwa 35–45 % (Epp et al. 2007) und von den überlebenden Tieren weisen bis zu 40 % residuale Schäden wie Gangbildveränderungen auf (Wilson et al. 2003).

In Österreich wurde der Erreger erstmalig 2016 bei zwei Pferden nachgewiesen. Seither traten jährlich Erkrankungsfälle auf, vor allem in Wien und dem angrenzenden Niederösterreich. In Deutschland wurden die ersten beiden Fälle 2018 aufgedeckt (http://www.fli.de). Sowohl die AGES (https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/west-nil-virus-wnv) als auch die StIKo Vet empfehlen, Pferde flächendeckend mit einem der drei in beiden Ländern zugelassenen Impfstoffe gegen WNV zu impfen. Die Grundimmunisierung sieht zwei Impfungen im Abstand von drei bis sechs Wochen ab dem sechsten Lebensmonat vor, die Auffrischungsimpfungen erfolgen jährlich. Die Impfung muss vor der Insektensaison erfolgen, ein Schutz besteht frühestens drei Wochen nach der zweiten Impfung.

Das Equine Rotavirus, ein doppelsträngiges hüllenloses RNA-Virus, ist einer der häufigsten Auslöser von Durchfall bei jüngeren Fohlen. Das Virus wird fäko-oral übertragen und weist eine hohe Morbidität auf. Durch eine intramuskuläre Impfung der Mutterstute im 8., 9. und 10. Trächtigkeitsmonat soll eine passive Immunisierung des Fohlens durch spezifische maternale Antikörper im Kolostrum erzielt werden, die zu milderen Verläufen und einer niedrigeren Inzidenz im Bestand führt.

Die Equine Virusarteritis (EVA) ist eine weltweit verbreitete ansteckende Erkrankung von Equiden, die in den meisten Fällen subklinisch verläuft. Die klinischen Veränderungen umfassen Symptome wie Fieber, Apathie, Inappetenz, Ödeme an Unterbrust und -bauch, Konjunktivitis („Pink eye“) oder Urtikaria. Akut infizierte Tiere scheiden das Virus über Nasen- und Augensekrete, Speichel, Kot und Urin aus. Bei trächtigen Stuten kann es zu Aborten kommen, das Abortmaterial enthält ebenfalls große Virusmengen. Bei Hengsten etabliert sich ein Langzeitträgerstatus durch Persistenz des Virus in den akzessorischen Geschlechtsdrüsen. Die zugelassene Vakzine kann vor einer klinischen Erkrankung schützen und reduziert die nasale Virusausscheidung. Derzeit ist unklar, ob persistierende Infektionen bei Hengsten verhindert werden können.

Der Erreger der Tollwut gehört zur Familie der Rhabdoviridae, Gattung Lyssaviren, und wird durch den Speichel infizierter Tiere (überwiegend Füchse, Dachse, Marderhunde oder Waschbären), zumeist durch einen Biss, übertragen. Eine Übertragung von Pferd zu Pferd ist nicht beschrieben und sowohl Österreich als auch Deutschland wurden 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Da Tollwut auch in den angrenzenden Nachbarstaaten weitgehend ausgerottet ist, ist eine Impfung nur bei Reisen in Länder, in denen Tollwut noch vorkommt, erforderlich. Tollwut ist beispielsweise in jedem Staat der USA mit Ausnahme von Hawaii endemisch.

Die zugelassenen Vakzinen induzieren eine starke serologische Antwort, sodass eine einmalige Dosis mit jährlicher Auffrischung ausreichend ist, um Antikörperspiegel im protektiven Bereich über 0,5 IU/ml zu erzeugen (Harvey et al. 2016).

Tollwut ist eine anzeigepflichtige Erkrankung, bei jedem Verdachtsfall oder vermutetem Kontakt mit einem tollwütigen Tier ist das zuständige Veterinäramt einzuschalten.

Druse, eine bakterielle Infektionskrankheit durch den Erreger Streptococcus equi sp. equi, ist nach wie vor eine häufig vorkommende Erkrankung vor allem jüngerer Equiden, die neben dem klassischen Bild der fieberhaften Abszedierung der Kopflymphknoten eine Reihe an Komplikationen nach sich ziehen kann (metastatische Streuung, Dysphagie durch Schädigung der Nerven im Luftsack, Pete­chialfieber, Kardiomyopathien etc.) (siehe Abb. 3). Trotz dieser Probleme wird die zugelassene Vakzine aufgrund der unzuverlässigen Schutzwirkung und der Gefahr von Nebenwirkungen nicht als routinemäßige prophylaktische Impfung empfohlen (Jacobs et al. 2000). Kemp-Symonds et al. (2007) berichten sogar von klinischen Erkrankungen nach Impfung, die mit der nasalen Ausscheidung des Erregers, der genetisch als Impfstamm identifiziert wurde, einherging.

Die StIKo Vet (2019) nennt den Einsatz der Vakzine als Notfallmaßnahme zur Verringerung klinischer Symptome bei akuter Exposition. Dieser Einsatz sollte sorgfältig abgewogen werden, da durch die Impfung Petechialfieber ausgelöst werden kann. In einer retrospektiven Studie von 53 Pferden mit Petechialfieber traten fünf Fälle nach einer Impfung mit einer Streptococcus equi-M-Protein-Vakzine auf (Boyle et al. 2018).

Lyme-Borreliose wird anekdotisch mit einer Vielzahl an möglichen Krankheitsbildern in Verbindung gebracht, ist aber mit hoher Wahrscheinlichkeit überdiagnostiziert (Bartol 2013). Nur eine geringe Zahl der Pferde, bei denen spezifische Serum-Antikörper nachgewiesen werden können, zeigt entsprechende klinische Symptome. Die diagnostischen Kriterien wurden daher eng gefasst und beinhalten: eine nachgewiesene Zeckenexposition, entsprechende klinische Veränderungen, Ausschluss aller differenzialdiagnostisch möglichen Erkrankungen, positiver Antikörpernachweis und Ansprechen auf eine antibiotische Therapie mit Tetrazyklinen (Divers et al. 2018). Die Antikörper werden beim Saugakt von der Zecke aufgenommen, binden an die in der Zecke vorhandenen Borrelien und verhindern so deren Übertragung. Anti-OspA-Antikörper weisen eine geringe Kreuzreaktivität auf und schützen daher nicht gegen heterologe Arten.

Zur aktiven Immunisierung von Pferden ab einem Alter von zwölf Wochen steht ein inaktivierter Impfstoff gegen drei Borrelienarten zur Verfügung (B. burgdorferi sensu stricto, B. garinii und B. afzelii). Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfdosen im Abstand von zwei bis drei Wochen und einer dritten Dosis sechs Monate später. Die vierte Impfung sollte ein Jahr nach der ersten Impfung erfolgen mit anschließenden jährlichen Wiederholungsimpfungen vor Beginn der Zeckensaison, um der vollständigen Ausbildung einer Immunantwort auf die Impfung ausreichend Zeit zu gewähren. Mit einer belastbaren Immunität ist ein Monat nach der zweiten Grundimmunisierung zu rechnen. Von einer Impfung infizierter Pferde wird abgeraten (Divers 2013).

Immungeschwächte Pferde sind besonders prädisponiert für Dermatophyten (Trichophytie, Mikrosporie). Diese können sich im Bestand rasant ausbreiten und stellen vor allem in der kalten und feuchten Jahreszeit ein Problem dar (siehe Abb. 4). Die Impfung dient nicht nur der Immunprophylaxe, sondern kann auch therapeutisch zur Beschleunigung der Abheilung eingesetzt werden. Zu diesem Zweck werden zwei Impfungen im Abstand von 14 Tagen verabreicht, die bei Bedarf in 14-tägigen Abständen wiederholt werden können. Laut Herstellerangaben besteht ein Impfschutz etwa ab fünf Wochen nach der ersten Impfung und hält ca. neun Monate an. Der Schutz vor Ansteckung ist nicht vollständig, das Risiko wird aber verringert.

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Impfzeitpunkt

Impfung von Fohlen

Der Zeitpunkt der ersten Impfung eines Fohlens hängt von dessen Immunkompetenz und dem Vorhandensein maternaler Antikörper aus dem Kolostrum ab. Spezifische kolostrale Immunglobuline interferieren selbst in geringen Konzentrationen, die unterhalb des schützenden Levels liegen, mit den Impfantigenen und können so den Erfolg der Impfung des Fohlens beeinträchtigen. Aus diesem Grund wird vonseiten der StIKo Vet empfohlen, Fohlen von geimpften Mutterstuten erst ab dem sechsten Lebensmonat zu impfen.

Thein et al. (2013) konnten schützende maternale Antikörper gegen Tetanus bis zur Mitte des achten Lebensmonats nachweisen und demonstrierten auch eine verminderte Impfantwort bei Fohlen, bei denen maternale Antikörper – gleich, welcher Höhe – detektiert werden konnten. Diese Autoren raten daher zu einem Antikörper-Schnelltest vor Beginn der Grund­immunisierung gegen Tetanus und gegebenenfalls einer Verschiebung des Impfzeitpunktes nach hinten. Recknagel et al. (2015) diskutieren, dass eine Immunisierung bei Vorhandensein maternaler Antikörper auch nach Wiederholungsimpfungen dauerhaft schwächere Antikörperreaktionen bis hin zur Immuntoleranz hervorruft („Low- oder Non-­Responder“). Wenngleich Kendall et al. (2016) die Dauerhaftigkeit der verminderten Immunreaktion auf Wiederholungsimpfungen nicht bestätigen konnten, ist es doch ein weiteres Argument für eine nicht zu frühe Impfung maternal geschützter Fohlen. Fohlen ungeimpfter Mutterstuten, Fohlen mit ungenügender Kolostrumaufnahme („failure of passive transfer“) oder Fohlen mit nachgewiesen geringem Antikörperspiegel sollten hingegen ab dem vierten Lebensmonat geimpft werden.

Die Grundimmunisierung besteht aus jeweils drei Impfungen gegen Tetanus, Equines Influenzavirus (EIV) und Equines Herpesvirus (EHV) in vorgegebenen Impfintervallen, die auch bei älteren ungeimpften Pferden einzuhalten sind (siehe Tab. 2).

Impfung trächtiger Stuten

Trächtige Stuten sollten im 5., 7. und 9. Trächtigkeitsmonat mit einer inaktivierten Vakzine gegen Equines Herpesvirus Typ 1 und 4 geimpft werden. Alternativ kann die Lebendvakzine eingesetzt werden, die zwar nicht zur Abortprävention zugelassen ist, in Studien aber vergleichbare Wirksamkeit wie die Inaktivat-Vakzine gezeigt hat. Die Impfzeiträume liegen bei der Lebendvakzine im 4., 5. und 8. Trächtigkeitsmonat.

Impfungen gegen das Equine Influenzavirus werden im 4., 5., 10. und 11. Trächtigkeitsmonat empfohlen.

Auffrischungsimpfungen

Auffrischungsimpfungen gegen Equines Influenzavirus und Equines Herpesvirus sollen halbjährlich erfolgen. Dieses Intervall ist für Equine Herpesviren, die bekannt schlechte Immunitätsbildner sind, unumgänglich und bei Turnierpferden für das Equine Influenzavirus vorgeschrieben. Dieses Intervall erscheint sinnvoll, da in diversen Studien gezeigt werden konnte, dass der Antikörperspiegel nach sechs Monaten unter ein schützendes Niveau absinkt (Gildea et al. 2020). Die StIKo Vet räumt jedoch ein, dass für regelmäßig geimpfte Pferde mit einer geringen Influenzavirusexposition ein zwölfmonatiges Intervall ausreichend sein kann.

Bei einer Überschreitung des Impfintervalls sollte in jedem Fall bei EHV und bei mehr als 21 Tagen auch bei EIV eine neue Grundimmunisierung durchgeführt werden (StIKo Vet 2018).

Revakzinierungen gegen Tetanus sollen alle zwei bis drei Jahre erfolgen. Thein et al. (2019) kritisieren dieses Intervall als zu kurz, da gezeigt werden konnte, dass ein Impfschutz gegen Tetanus bei korrekter Grundimmunisierung bis zu 15 Jahre gegeben ist. Die Autoren propagieren daher Wiederholungsimpfungen nach fünf bis acht Jahren. Bei einer Verlängerung der Impfintervalle über einen vom Hersteller angegebenen Zeitraum hinaus sollten allerdings haftungsrechtliche Fragen bedacht werden. Im Zweifelsfall wird für Tetanus eine Überprüfung des Antikörperspiegels mit einem Schnelltest empfohlen (Fassisi TetaCheck®). Studien (Thein et al. 2013, Recknagel et al. 2015) belegen eine gute Vergleichbarkeit des Schnelltests mit den Ergebnissen eines Doppelantigen-ELISA.

Über die Autorin

Dr. med. vet. Sonja Berger arbeitet an der Universitätsklinik für Pferde, Klinische Abteilung für Interne Medizin der Vetmeduni Wien.

Kontakt zur Autorin: Dr. Sonja Berger, Dipl. ECEIM, Universitätsklinik für Pferde, Interne Medizin, Vetmeduni Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, Österreich, Sonja.Berger@vetmeduni.ac.at

Literatur

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