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Das neue Tierarzneimittelrecht wird zu zahlreichen Änderungen in Groß- und Kleintierpraxis führen.

Auf einen Blick

Europäisches Tierarzneimittelrecht und TAMG

Ein Überblick zum Europäischen Tierarzneimittelrecht seit 2022 und dem deutschen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) 2023.

Seit dem 28. Januar 2022 ist die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel (EU-TAM-VO)  in allen Mitgliedstaaten der Union anzuwenden. Hier finden Sie einen Überblick der Artikel, die auf vetline.de zum neuen Tierarzneimittelrecht erschienen sind.

Das neue Tierarzneimittelrecht dürfte für die nächsten 20 Jahre den rechtlichen Rahmen für den Medikamenteneinsatz in der Tiermedizin vorgeben. Die Verordnung( EU) 2019/6 umfasst Bestimmungen zu

  • Zulassung und Maßnahmen nach der Zulassung,
  • Herstellung,
  • Einfuhr und Ausfuhr,
  • Abgabe,
  • und Anwendung

von Tierarzneimitteln sowie zu Beschränkungen und Sanktionen. Sie löst die geltende Tierarzneimittel-Richtlinie (2001/82/EG) ab. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen europäischen Mitgliedsstaaten. Einige Punkte werden allerdings nicht direkt durch die Verordnung EU 2019/6 geregelt, sondern durch ergänzende delegierte Rechtsakte, die teilweise noch zu erlassen sind, sowie nationale Regelungen (Tierarzneimittelgesetz).


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Das neue Tierarzneimittelgesetz

Das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) regelt auf nationaler Ebene diejenigen Inhalte des neuen Tierarzneimittelrechts, die nicht durch die Verordnung (EU) 2019/6 ohnehin unmittelbar gelten. Am 04. Oktober 2021 wurde das neue Tierarzneimittelgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Im Januar 2023 trat ein Gesetz zur Änderung des TAMG in Kraft. Insbesondere für die Antibiotikagabe in der Nutztierpraxis gelten seitdem neue Regelungen.

 Bundestierärztekammer und Länder-AG Verbraucherschutz haben Anfang 2023 gemeinsam Auslegungshinweise zum Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) erarbeitet (Link zum PDF).

Neues TAMG: Meldepflicht für Tierärzte ab Januar 2023

Ab dem 01. Januar 2023 werden die Antibiotika-Verbrauchsmengen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten erfasst. Die Meldepflicht geht auf die Tierärzte und Tierärztinnen über.
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Änderung des TAMG geplant

Der Bundestag hat den Entwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) am 02. Dezember verabschiedet.  Diese neuen Regelungen sollen ab Januar 2023 insbesondere für die Antibiotikagabe in der Nutztierpraxis gelten.
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Tierärzte fordern Wertschätzung ein

Der bpt-Kongress 2022 wird von Präsident Moder mit scharfer Kritik an der Politik der Bundesregierung eröffnet. Insbesondere neue Änderungen an den Plänen für das Tierarzneimittelgesetz sorgen für Empörung.
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Neue Regeln für Tierarzneimittel

Das neue Tierarzneimittelrecht wirkt sich auf die Zusammenarbeit von Tierärzteschaft und pharmazeutischer Industrie aus. Was ist nach aktueller Gesetzeslage rechtlich erlaubt?
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Die Stunde des Beipackzettels

Mit der neuen Tierarzneimittelgesetzgebung gewinnt die Packungsbeilage deutlich an Bedeutung. Auf dem bpt-Kongress 2021 DIGITAL wurde diskutiert, warum das für die Praxis zum Problem werden könnte.
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Das TAMG stärkt den Tierarztvorbehalt

Tierheilpraktikerinnen sehen die Regelungen des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) als partielles Berufsverbot. Ein Antrag, den Vollzug des Gesetzes auszusetzen, wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. 
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Das neue Tierarzneimittelgesetz: Praxisgerechter als der erste Entwurf

Der Bundestag hat das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) beschlossen. Insbesondere der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) hatte sich im Vorfeld für eine praxisnahe und unbürokratische Ausgestaltung eingesetzt.
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Das neue Tierarzneimittelgesetz: Zootiere und besondere Heimtiere

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni den Erlass eines neuen Tierarzneimittelgesetzes beschlossen. Im Vorfeld übten Tierärzteverbände und Zoogemeinschaft deutliche Kritik an dem Gesetzesentwurf. Zumindest teilweise konnten Verbesserungen durchgesetzt werden.
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Das neue Tierarzneimittelgesetz: Ärger um den Referentenentwurf

Vom EU- zum nationalen Recht: Endlich liegt ein Entwurf für ein neues Tierarzneimittelgesetz vor. Doch Tierärzteverbände und -kammern hatten nur gut drei Wochen für eine Stellungnahme.
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Jetzt fortbilden: relevante Änderungen für die Praxis

Dr. Ilka Emmerich (VETIDATA, Universität Leipzig) hat jeweils für Kleintier- und Großtierpraktiker wichtige Änderungen ab 2022 in zwei großen Fortbildungsartikeln zusammengefasst. Bereiten Sie sich auf die rechtlichen Neuerungen vor und sammeln Sie ATF-Punkte – kostenfrei für Abonnenten von Der Praktische Tierarzt oder für ein geringes Entgelt in der vetline-Akademie.

Antibiotika in der Tiermedizin

Strengere Vorschriften zur Antibiotikaanwendung und eine Verbrauchserfassung bei fast allen Tierarten sollen in Zukunft dabei helfen, Antibiotikaresistenzen zu kontrollieren. Ein grundsätzliches Verbot der von der WHO als besonders kritisch eingestuften Wirkstoffe wird es jedoch nicht geben.

Weniger Antibiotika im Stall

Die Antibiotikamengen in der Tierhaltung wurden bereits enorm reduziert, nun scheint ein Plateau erreicht. Wie kann es jetzt weiter gehen?
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EMA-Gutachten: Diese Antibiotika sind für den Menschen reserviert

Das wissenschaftliche Gutachten der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) soll antimikrobielle Resistenzen bekämpfen. 
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Antibiotika-Monitoring mit Daten aus der Praxissoftware

Das neue EU-Tierarzneimittelrecht sieht ab 2026 ein regelmäßiges Monitoring des Antibiotikaverbrauchs bei Hunden, Katzen und Pferden vor. Bereits seit einem halben Jahr arbeiten Roswitha Merle und ihr Team im Projekt HKP-Mon an einer Software-Lösung für die Datenerfassung.
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Überwachung des Antibiotikaverbrauchs beim Pferd

Aus elektronischen Praxismanagement-Programmen lassen sich aufschlussreiche Daten extrahieren.
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Das EU-Parlament hat kein Antibiotika-Verbot beschlossen

Der Einsatz der Tierärzteverbände und ihrer Mitstreiter war erfolgreich: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt kein grundsätzliches Verbot für von der WHO als äußerst kritisch eingestufte Antibiotika in der Tiermedizin geben. Doch in der scharf geführten Debatte geriet die Tierärzteschaft in ein falsches Licht.
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Droht das Antibiotika-Verbot für Tiere?

Diese Woche entscheidet das EU-Parlament darüber, welche Antibiotika kritisch kranken Menschen vorbehalten bleiben sollen. Die Tierärzteschaft positioniert sich klar: Ein generelles Verbot bestimmter Wirkstoffe würde die Gesundheitsversorgung von Nutz- und Haustieren gefährden.
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Bestimmte Antibiotika nur für den Menschen?

Das EU-Parlament wird im September darüber abstimmen, welche antibiotischen Wirkstoffe lebensbedrohlich erkrankten Menschen vorbehalten bleiben. Tierärzteverbände fürchten weitreichende Konsequenzen und Antibiotikaverbote für die Tiermedizin.
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Erfassung des Antibiotikaverbrauchs bei Kleintier und Pferd

Bisher werden nur bei Masttieren die Antibiotika-Verbrauchsmengen systematisch erfasst. Doch das wird sich ändern. Die neue EU-Tierarzneimittelverordnung , die nun in nationales Recht umgesetzt wird, schreibt eine Erfassung des Antibiotikaverbrauchs auch für Pferde und Kleintiere vor.
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Recht und Politik

Das neue Tierarzneimittelgesetz: Ärger um den Referentenentwurf

Vom EU- zum nationalen Recht: Endlich liegt ein Entwurf für ein neues Tierarzneimittelgesetz vor. Doch Tierärzteverbände und -kammern hatten nur gut drei Wochen für eine Stellungnahme.

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Recht

Das neue Tierarzneimittelgesetz: Praxisgerechter als der erste Entwurf

Der Bundestag hat das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) beschlossen. Insbesondere der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) hatte sich im Vorfeld für eine praxisnahe und unbürokratische Ausgestaltung eingesetzt.

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TAMG 2023: Der Antibiotikaverbrauch soll nun u.a. auch für Milchrinder gemeldet werden.
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Antibiotikaminimierung

Änderung des TAMG geplant

Der Bundestag hat den Entwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) am 02. Dezember verabschiedet.  Diese neuen Regelungen sollen ab Januar 2023 insbesondere für die Antibiotikagabe in der Nutztierpraxis gelten.

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Mit dem neuen TAMG gelten auch striktere Regelungen, was Zuwendungen für Tierärzte angeht.
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Recht

Neue Regeln für Tierarzneimittel

Das neue Tierarzneimittelrecht wirkt sich auf die Zusammenarbeit von Tierärzteschaft und pharmazeutischer Industrie aus. Was ist nach aktueller Gesetzeslage rechtlich erlaubt?