Das neue Tierarzneimittelrecht dürfte für die nächsten 20 Jahre den rechtlichen Rahmen für den Medikamenteneinsatz in der Tiermedizin vorgeben. Die Verordnung( EU) 2019/6 umfasst Bestimmungen zu
- Zulassung und Maßnahmen nach der Zulassung,
- Herstellung,
- Einfuhr und Ausfuhr,
- Abgabe,
- und Anwendung
von Tierarzneimitteln sowie zu Beschränkungen und Sanktionen. Sie löst die geltende Tierarzneimittel-Richtlinie (2001/82/EG) ab. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen europäischen Mitgliedsstaaten. Einige Punkte werden allerdings nicht direkt durch die Verordnung EU 2019/6 geregelt, sondern durch ergänzende delegierte Rechtsakte, die teilweise noch zu erlassen sind, sowie nationale Regelungen (Tierarzneimittelgesetz).
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Das neue Tierarzneimittelgesetz
Das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) regelt auf nationaler Ebene diejenigen Inhalte des neuen Tierarzneimittelrechts, die nicht durch die Verordnung (EU) 2019/6 ohnehin unmittelbar gelten. Am 04. Oktober 2021 wurde das neue Tierarzneimittelgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Antibiotika in der Tiermedizin
Strengere Vorschriften zur Antibiotikaanwendung und eine Verbrauchserfassung bei fast allen Tierarten sollen in Zukunft dabei helfen, Antibiotikaresistenzen zu kontrollieren. Ein grundsätzliches Verbot der von der WHO als besonders kritisch eingestuften Wirkstoffe wird es jedoch nicht geben.