Bei einem internationalen Turnier in Valencia ist es Anfang März zu dem laut Weltpferdesportverband (FEI) "vermutlich schlimmsten EHV-1-Ausbruch seit Jahrzehnten" gekommen. Hier haben wir berichtet. Heimkehrende Pferde verbreiteten das Virus in Europa. Bis zum 16. März kam es zu Ausbrüchen in neun Länder, darunter Deutschland. 17 Pferde mussten infolge einer Infektion euthanasiert werden.
Die zugelassenen Impfstoffe sind derzeit vergriffen
Die Ständige Impfkommission Veterinär StIKo Vet berichtet, dass die beiden in Deutschland zugelassenen EHV-Impfstoffe Equip EHV1,4 und Bioequin H aufgrund der sprunghaft gestiegenen Nachfrage derzeit ausverkauft sind. Anfang April werden weitere Impfstoffchargen erwartet. Allerdings wird die große Nachfrage auch mithilfe von Nachlieferungen nicht abzudecken sein.
Das Impfregime sollte nicht unterbrochen werden
Die StIKo Vet empfiehlt die EHV-Impfung als Core-Vakzine. Zudem müssen ab sofort alle Galopprennpferde nach Beschluss der Deutschen Galopp e.V. gegen EHV geimpft sein. Die Empfehlungen der StIKo Vet lauten daher:
- Für Wiederholungsimpfungen kann auf andere verfügbare EHV-Impfstoffe ausgewichen werden. Die in den Impfstoffen enthaltenen EHV-1-Stämme sind sich antigenetisch sehr ähnlich.
- Eine erneute Grundimmunisierung ist bei Wiederholungsimpfung mit einem anderen Impfstoff nicht zwingend notwendig.
- Während der Grundimmunisierung sollte ein Produktwechsel nach Möglichkeit vermieden werden.
- Verlängert sich das Impfintervall auf über sechs Monate wird eine erneute Grundimmunisierung empfohlen.
- Zur Verhinderung des Stutenaborts sind Impfungen im dritten, sechsten und neunten Monat der Trächtigkeit empfohlen. Das Produkt Prevaccinol (derzeit vergriffen) ist für die Indikation Stutenabort nicht zugelassen – darüber muss der Tierhalter aufgeklärt werden (Dokumentation!).
Ist deutschlandweit kein alternatives Produkt verfügbar, besteht die Möglichkeit, Impfstoffe, die im Ausland für die entsprechende Indikation zugelassen sind, per Ausnahmegenehmigung anzuwenden. Tierärzte, die dies beantragen möchten, sollten Verbindung mit ihrem Veterinäramt aufnehmen.
Weitere Informationen:
Aktuelle Updates der FEI zum Ausbruch in Valencia finden Sie hier.