Auch wenn nur fünf Hühner oder Puten im Garten picken: Geflügelhalter müssen ihre Tiere gegen die Newcastle Disease (ND) impfen lassen. Inzwischen ist es auch Hobbyhaltern gestattet, Lebendimpfstoffe über das Trinkwasser zu beziehen und selbst zu verimpfen. Im Januar 2021 hat die Ständige Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) eine aktuelle Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung veröffentlicht.
Das ist bei Impfung gegen Newcastle Disease durch Hobbyhalter zu beachten
Impfpflicht im Tierseuchenrecht
- Das Tierseuchenrecht legt fest, dass jeder Besitzer von Hühnern oder Truthühnern seine Tiere gegen Newcastle Disease impfen muss.
- Newcastle Disease ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bei der Impfung sind daher grundsätzlich die Vorgaben aus der Gebrauchsinformation des Impfstoff-Herstellers einzuhalten.
Impfschemata: Wie groß darf der Abstand zwischen den Impfungen sein?
- In kommerziellen Betrieben kommt meist das Prime-Boost-Schema zur Anwendung, bei dem zunächst ein Lebend- und dann, im Abstand von mindestens 4 Wochen, ein Inaktivatimpfstoff eingesetzt wird. So sind die Tiere eine Legeperiode lang geschützt.
- Im Hobbybereich können auch ausschließlich Lebendimpfstoffe eingesetzt werden. Nur diese können über das Trinkwasser gegeben und an die Halter abgegeben werden. Die Gebrauchsinformationen der Hersteller geben hier 6 bis 8 Wochen als Impfintervall an.
- Viele Rassegeflügelzüchter impfen ihre Tiere aber nur vierteljährlich mit einem Tränkeimpfstoff. Nach Einschätzung der StIKo Vet kann möglicherweise auch mit vierteljährlicher Impfung eine belastbare Immunität erreicht werden. Aber: Durch die Off-label-Anwendung verlagert sich das Haftungsrisiko auf den verantwortlichen Tierarzt – oder auf den Halter, wenn der Anwendungsplan des Tierarztes kürzere Impfintervalle vorsah, der Halter sie aber eigenständig verlängert hat. Das kann im Seuchenfall unter Umständen teuer werden. Die StIKo Vet empfiehlt daher grundsätzlich eine Anwendung entsprechend der Herstellerinformation.
Impfung über das Trinkwasser
- Den Tieren kann zwei Stunden das Wasser entzogen werden. Dann wird der Lebendimpfstoff mit dem Trinkwasser in sauberen, putz- und desinfektionsmittelfreien Gefäßen angeboten. Faustregel: Nach 2 Stunden sollte das Wasser komplett aufgenommen sein.
- Es darf nur so viel Impfstoff abgegeben werden, dass es bis zur nächsten vierteljährlichen Kontrolle ausreicht. Reste sind zu vernichten. Der Impfstoff wird nur in sehr großen Gebinden abgegeben, ist aber so günstig erhältlich, dass der Überschuss verworfen werden kann.
Bestandsbetreuung durch den Tierarzt
- Werden Impfstoffe gegen Newcastle Disease an Hobbyhalter abgegeben, muss der abgebende Tierarzt den Bestand regelmäßig betreuen. Er berät also den Tierhalter und ist mindestens viermal im Jahr im Bestand, um die Tiere zu untersuchen. Das ist zu dokumentieren.
- Vor der ersten Impfung prüft der Tierarzt die Notwendigkeit und untersucht auf Impffähigkeit. Bei den nächsten Besuchen untersucht er die Tiere im Hinblick auf Impfreaktionen.
- Der Tierarzt unterweise den Halter in der Anwendung des Impfstoffs, klärt über Risiken und Nebenwirkungen auf und händigt ihm einen Anwendungsplan aus.
Dokumentation nach Tierseuchenrecht
- Der Tierarzt meldet die erstmalige Abgabe des Impfstoffs schriftlich und unter Vorlage des Anwendungsplans bei der zuständigen Behörde. Über die Wiederholungsimpfungen wird die Behörde formlos informiert.
- Der Halter dokumentiert die Anwendung inkl. genauer Bezeichnung und Chargennummer des Impfstoffs. Die Aufzeichnungen und der Anwendungsplan müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.