Image
Foto:

Der Praktische Tierarzt

Überwachung und Bekämpfung der Salmonellen-Infektion beim Schwein

Der Praktische Tierarzt 90, 64-69

Publiziert: 01/2009

Zusammenfassung

Die Salmonellen-Infektion des Schweins stellt noch immer ein großes Problem für den GesundheitlichenVerbraucherschutz dar.

Es wird davon ausgegangen, dass ca. 20% der in Deutschlandauftretenden humanen Salmonellen-Infektionen auf den Verzehrvon mit Salmonellen infizierten oder kontaminierten Schweinefleischszurückzuführen sind. Um die Gefährdung des Verbrauchersdurch solches Salmonellen-kontaminiertes oder -infiziertesSchweinefleisch einzuschränken, wurden inzwischen sowohlauf europäischer wie auch auf nationaler Ebene die gesetzlichenGrundlagen für eine Salmonellenbekämpfung in der Schweineproduktiongeschaffen.

In Deutschland gilt seit März 2007 für alle Mastschweine-produzierendenBetriebe die „Verordnung zur Verminderung derSalmonellenverbreitung durch Schlachtschweine“ (Schweine-Salmonellen-Verordnung), mit der Deutschland letztlich die EG-Zoonosen-Bekämpfungsverordnung EG 2160/2003 umsetzt (Anonymus2007). Danach sind alle Schweinemastbetriebe verpflichtet, innerhalbvon 12 Monaten nach Verordnungserlass ihren Salmonellenstatusgemäß festgelegtem Stichprobenschlüssel ermitteln zulassen und im Folgenden vierteljährlich zu aktualisieren. Bei Beständenmit weniger als 45 zur Schlachtung gebrachten Schweinenpro Jahr, ist die gesamte Anzahl der Schlachtschweine serologischzu untersuchen, bei bis zu 100 abgegebenen Schlachtschweinenmüssen 38 Tiere, bei bis zu 200 Schlachttieren, 47 Tiere und beimehr als 200 Schlachttieren sind 60 Schweine zu untersuchen. Fürdie Untersuchungen können einerseits (frühestens 14 Tage vor demSchlachtzeitpunkt gewonnene) Blutproben oder aber während desSchlachtprozesses gewonnene Fleischsaftproben zum Einsatz kommen.Verantwortlich für die Probennahme und die Untersuchungist der Tierhalter, der dazu jedoch eine professionelle Institution,wie z. B. die QS (Qualität amp; Sicherheit)-GmbH beauftragten kann.Diese hat bereits seit mehreren Jahren ein freiwilliges nationalesSalmonellen-Überwachungsprogramm etabliert, das letztlich alsGrundlage der nun geltenden Schweine-Salmonellen-Verordnungdiente (Anonymus 2006).

Entsprechend der so ermittelten serologischen Befunde erfolgteine Kategorisierung (Kategorie 1 bis 3) der einzelnen Schweinemastbetriebe.Als gering Salmonellen-belasteter Bestand werdenBetriebe mit bis zu 20 % serologisch positiver Tiere eingestuft, alsmittelgradig Salmonellen-belastet solche Betriebe mit mehr als 20%bis 40 % serologisch positiver Tiere und als stark Salmonellen-belasteteBetriebe schließlich Bestände mit mehr als 40 % serologischSalmonella-positiver Tiere. Die serologische Kategorisierungals stark Salmonellen-belasteter Betrieb der Kategorie 3 ist derzuständigen Veternärbehörde innerhalb von 14 Tagen vom Landwirtmitzuteilen, die daraufhin epidemiologiche Untersuchungenzur Abklärung der Erregereintrags- und der Persisztenz-Quellendurchführen lässt, und in deren Folge wirksame Maßnahmen derSalmonellen-Kontrolle und -Bekämpfung unter Einbeziehung einesBestand-Tierarztes (nach Schweinehaltungshygiene-VO) durchzuführenund nachzuweisen sind. Laut Verordnung sind hierinsbesondere Desinfektions- und Entwesungs-Maßnahmen vorzunehmen,es sind jedoch darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Maßnahmenim Rahmen eines verbesserten Hygienemanagements, wieeine verbesserte Diagnostik, optimierte Fütterungshygiene sowieVakzinierungen in Betracht zu ziehen (Abb.1).

 

Image
DPT_Logo

 

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Der Praktische Tierarzt bietet Ihnen praxisrelevante Originalarbeiten, Übersichtsartikel und Fallberichte. Als Abonnent haben Sie online Zugriff auf aktuelle und archivierte Fachartikel. Ein Fortbildungsbeitrag in jedem Heft sichert Ihnen 12 ATF-Stunden pro Jahr, die Teilnahme ist online möglich.

Jetzt Abo anfragen