Seit dem 22. November 2022 gilt eine neue tierärztliche Gebührenordnung (GOT). Der Preissprung ist teilweise gewaltig, denn die Novellierung war lange überfällig. Die letzte grundlegende GOT-Änderung gab es vor über 20 Jahren. Nun fällt sie in eine der Zeit der Inflation, in der Tierbesitzer wie Tierärzte ohnehin zahlreiche Preissteigerungen zu bewältigen haben. Bei der Tierarztrechnung sind Preissteigerungen um rund 20 Prozent zu erwarten – da braucht es viel Kommunikation und Transparenz, um Patientenbesitzern die neuen Preise zu vermitteln.
Kritik an der Hausbesuchsgebühr für Pferde
Mitte Januar 2023 gab es Kritik von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Generalsekretär Soenke Lauterbach äußerte zwar grundlegendes Verständnis für die Novellierung der GOT, bedauerte aber, dass die FN nicht einbezogen worden sei. Konkret kritisierte er die Berechnung von Hausbesuchsgebühr und Wegegeld in der Pferdefahrpraxis. Die Pferdepraxis sei gar nicht darauf ausgelegt, Patienten einzubestellen, für die Fahrt zum Stall könne daher nicht dasselbe gelten wie für den Hausbesuch eines Kleintierpraktikers. Die Hausbesuchsgebühr ist laut GOT bei „nicht landwirtschaftlich genutzten Tieren“ zwingend abzurechnen. Es sei laut Lauterbach eine „fehlerhafte Auslegung“ der Bundestierärztekammer, dass Pferde pauschal zu dieser Gruppe gezählt werden. Bei landwirtschaftlichen Nutztieren wird keine Hausbesuchsgebühr berechnet.
Die Bundestierärztekammer (BTK) hat inzwischen eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie der insbesondere in der Zeitschrift St. Georg veröffentlichten Behauptung entgegentritt, Pferde seien grundsätzlich landwirtschaftliche Nutztiere und Ziff 40 GOT ein Fehler. Für jedes besuchte Pferd ist eine Hausbesuchsgebühr zu berechnen. Auch wenn mehrere Pferde in einem Stall besucht werden, ist eine anteilige Berechnung wie beim Wegegeld bei der Hausbesuchsgebühr nicht möglich. Als landwirtschaftliche Nutztiere gelten (nicht abschließend)
- Stuten, die zur Milchgewinnung gehalten werden
- Pferde, die zur Fleischgewinnung gehalten werden (nicht identisch mit dem Eintrag alsLM-Tier im Equidenpass)
- Zuchtstuten im landwirtschaftlichen Betrieb.
Wie wird die Turnierbetreuung am Wochenende abgerechnet?
Turniere finden zumeist am Wochenende statt, daher sollte für eine Turnierbetreuung mindestens der doppelte Satz abgerechnet werden, so die Position der Tierärzteverbände. Soenke Lauterbach von der FN spricht hingegen von einer „geplanten Tätigkeit“, für welche die FN eine Abrechnung nach einfachem Satz fordere. Die FN ist laut Lauterbach zu diesen Punkten mit BTK und BMEL im Gespräch.
GPM-Talkrunde erklärt die neue Gebührenordnung
Die Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) möchte mit der Videoaufzeichnung einer Talkrunde zu einer besseren Kommunikation der neuen GOT gegenüber Pferdebesitzern beitragen. Tierärztinnen und Tierärzte können ihre Kunden auf das Video hinweisen oder es auf der eigenen Homepage verlinken. In einer 35-minütigen Diskussionsrunde erläutern die Pferdetierärztin Jana Heidenreich sowie ihre Kollegen Peter Beer, Dr. Daniel Meister und Prof. Karsten Feige, wie sich der tierärztliche Beruf in den letzten Jahrzehnten verändert hat. Die Diskussionsteilnehmer erklären, wie die neue GOT entstanden ist, warum eine Preissteigerung nötig war und wie die tierärztlichen Leistungen in der mobilen Pferdefahrpraxis in Zukunft abgerechnet werden.
Dieser Artikel wurde am 24. Januar 2023 aktualisiert.
- Letzte Zuflucht Pferdeklappe: Hilfe für verarmte Pferdehalter