Im Januar 2022 tritt die neue EU-Tierarzneimittelverordnung in Kraft. Ein Nachfolgerechtsakt soll jetzt noch regeln, welche Antibiotika als Reserve für kritisch kranke Menschen gelten sollen. Dafür liegt bereits ein Entwurf der EMA vor, doch EU-Parlamentarier Martin Häusling legte im Umweltausschuss des EU-Parlaments ein Veto ein: Er möchte vor allem den Einsatz von Reserveantibiotika in der Massentierhaltung weitaus stärker beschränken. Mehr ist hier zu lesen.
Das Problem: Ein Anwendungsverbot für bestimmte antibiotische Wirkstoffe würde grundsätzlich für alle Tiere gelten. Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für die Einzeltierbehandlung von Kleintieren oder Pferden, müssten direkt in der Basis-Verordnung verankert werden. Dazu ist eine erneute EU-weite Abstimmung erforderlich. Sollte diese scheitern, aber das Wirkstoffverbot im Nachfolgerechtsakt festgeschrieben werden, stünden der Veterinärmedizin folgende Wirkstoffe nicht mehr zur Verfügung: