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Neues TAMG: Meldepflicht für Tierärzte ab Januar 2023
Ab dem 01. Januar 2023 werden die Antibiotika-Verbrauchsmengen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten erfasst. Die Meldepflicht geht auf die Tierärzte und Tierärztinnen über.
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Weniger Antibiotika im Stall
Die Antibiotikamengen in der Tierhaltung wurden bereits enorm reduziert, nun scheint ein Plateau erreicht. Wie kann es jetzt weiter gehen?