Der Praktische Tierarzt 88, 722-727
© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. 2007
Publiziert: 09/2007
Zusammenfassung
Die Pferdehaltung nimmt unter den Tierhaltungen potentiell Lebensmittel liefernder Tiere einen Sonderstatus ein.In der Regel handelt es sich um Tiere,die als Sport- und Freizeitpferd einewichtige Rolle im Leben ihrer Besitzerspielen, dennoch werden immer nocheinige dieser Pferde als Schlachttiere indie Nahrungskette gebracht. Der Umfangder Pferdeschlachtungen ist in Deutschlandjedoch rückläufig. So nahm zum Beispiel inBaden-Württemberg die Anzahl der Pferdeschlachtungenvon 10 337 im Jahr 1952auf 935 Tiere im Jahr 2005 ab. Im Vergleichdazu wurden in Baden-Württemberg imJahr 2005 601 699 Rinder und 3 384 365Schweine geschlachtet (http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de).
Seit Einführung des Equidenpassesin der EU musste jedes transportierte Tier(registrierte verbrachte Equiden) von einemEquidenpass begleitet werden. Arzneimittelrechtlichwar dieser Pass zunächstnicht von Bedeutung. Erst mit Inkrafttretender 14. Novelle des Arzneimittelgesetzteswurde er auch arzneimittelrechtlich unmittelbarfür alle Beteiligten relevant. Umnun im vollen Umfang die medikamentöseVersorgung von Sport- und Freizeitpferdengewährleisten zu können, aber auch, umdie Lebensmittelsicherheit sicherzustellen,wurde mit Anhang IX des Equidenpasseseine Möglichkeit geschaffen, eindeutigzwischen Lebensmittel lieferndem Tierund nicht Lebensmittel lieferndem Tierzu unterschieden.
Die jüngste Neuerung ergibt sich ausdem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr.1950/2006 im Dezember 2006, die ein Verzeichnisder zur Behandlung von Equidenwesentlichen Stoffe enthält. Es stellt sichnun die Frage, inwieweit sich die Situationbei der Behandlung von Equiden mitArzneimitteln dadurch geändert hat undwelche Auswirkungen das auf die tierärztlicheTätigkeit hat. In Verbindung damitsind Überlegungen anzustellen, inwieweitdie Regelungen um den Equidenpass inder derzeitigen Form den Ansprüchen desgesundheitlichen Verbraucherschutzesund gleichzeitig den Forderungen nachtierärztlicher Behandlungsfreiheit genügenoder ob Verbesserungen angestrebtwerden müssen.