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Foto: Franz Marc, Liegender Hund im Schnee; Städel Museum/bpk
Liegender Hund im Schnee. 1910/1911.

Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift

Belastungsbeurteilung im Tierversuch – ist das eigentlich ethisch?

Severity assessment in animal experimentation – is this ethical?

Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift 133

DOI: 10.2376/0005-9366-19060

Publiziert: 04/2020

Zusammenfassung

Das professionelle Ethos der Veterinärmedizin enthält eine besondere Verpflichtung zu den moralischen und gesetzlichen Forderungen im Umgang mit Tieren. Tierärztinnen sollen sich dafür einsetzen, Tiere vor negativen Beeinträchtigungen ihres Wohlbefindens und ihrer Gesundheit zu bewahren. Im tierexperimentellen Kontext kommen Tierärztinnen diesem Auftrag etwa durch die Umsetzung des 3R-Prinzips (replace, reduce, refine) nach, in dessen Sinne auch die Belastungsbeurteilung durchgeführt wird. Durch die Belastungsbeurteilung werden Beeinträchtigungen des Wohlbefindens der Tiere detektiert und objektiviert, mit dem Ziel, diese zu vermeiden oder zu lindern. Unsere kritische Auseinandersetzung mit der Belastungsbeurteilung aus einer veterinärethischen Perspektive wird von einer Dissonanz zwischen ihrer normativen und der praktischen Ebene angetrieben. Denn bei der empirisch-wissenschaftlichen Durchführung der Belastungsbeurteilung wird ihre normativ so eindeutige Funktion, Ethik durch die Umsetzung von Prinzipien zu befördern, brüchig; es kommen Zweifel, Unsicherheit und ethische Orientierungslosigkeit auf. Um das ethische Potenzial dieser Reibung auszuloten, verbinden wir die rechtliche Forderung nach einer culture of care („Kultur der Sorge“) mit Ansätzen einer ethics of care („Ethik der Sorge“). Dabei verändert sich in der Perspektive einer Ethik der Sorge unsere Ausgangsfrage: Wie kann die Belas­tungsbeurteilung zu einer ethischen Praxis werden? Für dieses Vorhaben
wird die Belastungsbeurteilung in spezifischen Milieus verortet, von denen aus­gehend konkrete Momente ihrer Widerständigkeit erkundet werden: zwischen Theorie und Praxis, Fakt und Wert, Recht und Ethik, Schmerz und Repräsentation. Indem gezeigt wird, wie die Belastungsbeurteilung in diesen Gegensätzen eingespannt ist, wird argumentiert, dass sich im Umgang mit ihnen, statt in ihrer Auflösung, das ethische Potenzial der Belastungsbeurteilung entfalten lässt.

Belastungsbeurteilung
tiermedizinische Ethik
Tierversuch
culture of care
ethics of care

Summary

The professional ethos of veterinary medicine includes a special commitment to the moral and legal requirements for treatment of animals. Veterinarians should advocate for protecting animals from negative effects on their well-being and health. In the field of animal experimentation, veterinarians fulfil this commitment by implementing the 3R principle (replace, reduce, refine). In the scope of the 3Rs, severity assessment is carried out in order to detect and objectify any impairments of the animal’s well-being with the aim to avoid or alleviate them. Our critical examination of severity assessment from a veterinary perspective is driven by a dissonance between its normative and practical levels. When performing severity assessment in an empirical-scientific way, its clear normative function of promoting ethics through the implementation of principles becomes fragile; doubts, uncertainty and ethical disorientation arise. In order to explore the ethical potential of this friction, we combine the legal demand for a culture of care with approaches of an ethics of care – during which the initial question within the scope of an ethics of care changes: How can severity assessment become an ethical practice? For this approach, severity assessment is located in specific milieu, from which certain moments of its resilience are investigated: between theory and practice, facts and values, laws and ethics, pain and representation. While demonstrating how severity assessment is caught up in these contrasts, it is argued that the ethical potential of severity assessment can be unfolded when dealing with them, rather than solving them.

severity assessment
veterinary ethics
animal experimentation
culture of care
ethics of care

Auftakt

Per definitionem der Richtlinie 2010/63/EU verursachen Tierversuche Belastungen in Form von Schmerzen, Leiden, Ängsten oder dauerhaften Schäden bei den eingesetzten Tieren (RL 2010/63/EU). Gleichzeitig fordern Moral und Gesetz, Tieren keine (unnötigen) Schmerzen zuzufügen. Während in der Versuchstierkunde ein eng definierter Begriff von Schmerzen verwendet wird, mit dem Schmerzen in die Kategorie der Belastungen eingeordnet und von Leiden, Schäden, Ängsten sowie Stress unterschieden werden, können im Alltagsverständnis verschiedene, negative Erfahrungen mit dem Begriff von ‚Schmerzen‘ bezeichnet werden. Auch eine Beleidigung kann verletzen und schmerzen – und wäre in diesem Sinne auch moralisch relevant. Wir verwenden beide Begriffe, wobei der alltägliche, weite Begriff von Schmerzen mit dem der Belastung in der Versuchstierkunde korreliert wird.
Die Ablehnung, Tieren Schmerzen zuzufügen, kann auf das moralische Prinzip der Nicht-Schädigung zurückgeführt werden; aufgrund der Zentralität von Schmerzen und ihrer Vermeidung wird in der Tierethik von Pathozentrismus gesprochen. Versuchstierkundlich werden dementsprechend Schmerzen als Kriterien für das Vorliegen einer Belastungssituation verstanden, die es zu vermeiden oder zu lindern gilt. Das professionelle Ethos der Veterinärmedizin (Bundestierärztekammer e.V. 2015 und 2017, Federation of Veterinarians of Europe 2018) enthält eine besondere Verpflichtung zu dieser moralisch und gesetzlich begründeten Verantwortung gegenüber Tieren. Gemäß dem Ethik-Kodex der Tierärztinnen und Tierärzte Deutschlands (Bundestierärztekammer e.V. 2015) „setzen [wir] unser tierärztliches Wissen dafür ein, Tiere vor Schmerzen, Schäden, Leiden und Angstzuständen zu bewahren und deren Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern.“ Aufgrund dieses Selbstverständnisses der veterinärmedizinischen Profession und der Identifikation mit den Verpflichtungen im Umgang mit Tieren, möchten viele Tierärztinnen daher ihr operationales Fachwissen explizit für diese moralischen Werte und damit für den Schutz von Tieren einsetzen.
Vor diesem Hintergrund wird verständlich, dass das tierexperimentelle Arbeiten für Tierärztinnen als ein Bereich erscheinen kann, in dem es möglich ist, den Einsatz tiermedizinischer Expertise mit professionsethischen Zielen und Werten zu verbinden. Denn insofern Tierversuche mit Tierleid verbunden sind, stellt sich hier explizit die Aufgabe, die Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere zu lindern. Tierärztinnen gehen dieser Aufgabe – etwa im Sinne einer Verbesserung und Umsetzung des 3R-Prinzips (replace, reduce, refine) von Russell und Burch 1959 – auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Funktionen nach. Die Belastungsbeurteilung, auf die wir uns im Folgenden konzentrieren werden, stellt einen nur kleinen, jedoch zentralen Schritt in diesem Unternehmen dar.

Belastungsbeurteilung als widerständige Praxis

Die Durchführung einer Belastungsbeurteilung bei Tierversuchen ist gesetzlich gefordert und erscheint zudem logisch zwingend: Gemindert werden kann eben nur das Leiden, das als solches erkannt und beurteilt wurde. Damit ergibt sich eine enge Entsprechung zwischen der Belastungsbeurteilung und dem tiermedizinischen Professionsethos. Ausgangspunkt für unsere Fragestellung ist die Beobachtung einer starken Dissonanz zwischen der Evidenz von Schmerzen und der Notwendigkeit ihrer Vermeidung auf einer prinzipiellen, normativen Ebene – in Moralphilosophie, tiermedizinischen Professionsethos und Alltagsverständnis – und der Auflösung dieser Eindeutigkeit in der praktisch-wissenschaftlichen Umsetzung dieser Verpflichtung im Kontext des tierexperimentellen Arbeitens. Was eben noch so klar und eindeutig (Schmerzen) und richtig (Vermeidung) erschien, führt in der Anwendung auf Labortiere zu Zweifel, Unsicherheit und moralischer Orientierungslosigkeit. Diese Dissonanz soll hier weder als Problem begriffen noch aufgelöst werden. Stattdessen verstehen wir diese Reibungsenergie als ethisches Potenzial, insofern sie eine Auseinandersetzung mit der Rolle und dem professionsethischen Auftrag von Tierärztinnen fordert und antreibt. Ausgehend von der Frage „Belastungsbeurteilung – ist das eigentlich ethisch?“ wollen wir der diagnostizierten Diskrepanz zwischen moralischen (und gesetzlichen) Normen und der konkreten Aufgabe, Belastungen im Tierversuch zu detektieren und zu beurteilen, nachgehen.
In der Praxis der Belastungsbeurteilung lassen sich leicht Fälle finden, mit denen deutlich gemacht werden kann, wie durch ihre konkrete Umsetzung etablierte Vorgehensweisen sowie die damit verknüpfte moralische Legitimation infrage gestellt werden. Ein Beispiel dafür ist die Beurteilung der Belastung durch die wiederholte Verabreichung von Ketamin und Xylazin für Narkosen (Hohlbaum et al. 2018). Die Einleitung einer Injektionsnarkose ist verbunden mit einer Fixierung im Nackengriff und einer intraperitonealen Injektion, wodurch kurzzeitig Stress und Schmerz verursacht werden können. Darüber hinaus ist es auch denkbar, dass der Kontrollverlust, den die Tiere während Einleitung und Aufwachphase erleben, oder direkte pharmakologische Effekte das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigen. Beim Menschen wurde zudem beschrieben, dass Halluzinationen, Stimmungsschwankungen und Albträume durch Ketamin induziert werden können (Blagrove et al. 2009, Flecknell 2016, Seamans 2008). Wenn schon eine einmalige Narkose das Wohlbefinden einer Maus derart beeinflussen kann, wie verhält es sich mit der Belastung durch wiederholte Narkosen? Wird das Wohlbefinden des Tieres mit jeder folgenden Narkose stärker beeinträchtigt? Oder gewöhnt sich die Maus an die Prozedur der Injektionsnarkosen, sodass die folgenden Narkosen eine geringere Belastung verursachen als die erste? Ein Grundsatz für die Beurteilung der Belastung besagt, dass die tatsächliche Belastung auf einer individuellen Einzelfallbasis evaluiert werden soll. Dabei sollen die Beobachtungen der Tiere, die während des täglichen Monitorings gemacht werden (Europäische Kommission 2012) sowie Erkenntnisse, die aufgrund der wissenschaftlichen Nutzung der Tiere gewonnen wurden, berücksichtigt werden.
Die Eindeutigkeit, die Schmerzen in ihrer moralischen Beurteilung zukommt – es ist moralisch falsch, anderen Schmerzen zuzufügen, und es ist moralisch geboten, die Schmerzen anderer zu lindern oder sie davor zu schützen, löst sich in der Praxis der Belastungsbeurteilung im Labor in unzählige Aspekte und entsprechende Fragen auf. Die Komplexität des Schmerzes, sein Widerstand gegen eine kategoriale Einordnung zeigt sich bei dem Versuch, ihn objektiv zu vermessen. So verweisen die Mäuse, die wiederholt Injektionsnarkosen erhalten, auf eine Unverfügbarkeit von Schmerzen, die nicht nur in diesem Fallbeispiel wirksam ist. Schmerz ist in vielerlei Hinsicht unverfügbar, etwa als Erfahrung aus einer Innenperspektive. Das eigene, subjektive Empfinden der Maus ist nicht unmittelbar zugänglich und einsehbar, was im Absatz „Belastungsbeurteilung als Frage nach dem Schmerz“ wieder aufgegriffen wird.
Um diesen Widerstand produktiv werden zu lassen, wird sich ein Teil unserer Analyse in diesem Milieu der forschenden, empirischen Belastungsbeurteilung situieren. So wie die Nutzungsform eines Tieres entscheidend dafür ist, ob und welche Lebenskonditionen als belas­tend betrachtet werden, so bestimmt dieses Milieu, wie die tierärztliche Praxis und ihre moralische Motivation im Labor verstanden und betrieben werden können. 


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Belastungsbeurteilung als Aufgabe und Thema

Die der Belastungsbeurteilung inhärenten Reibung zwischen einer wissenschaftlich-konkreten Praxis und einer normativen Funktion wurde für uns noch in einem zweiten Milieu sichtbar. In einem Diskussionspanel haben wir unsere Beobachtungen und Erfahrungen mit der Belastungsbeurteilung in Tierversuchen den Mitgliedern des Netzwerks Tiermedizinischer Ethik (NTE) vorgestellt. Das NTE zeichnet sich durch Interdisziplinarität aus. So waren in dem Diskussionspanel die Fachrichtungen Rechtswissenschaft, Soziologie, Theologie, Biologie, Philosophie und Ethik sowie natürlich die Tiermedizin vertreten, wobei die anwesenden Tierärztinnen in unterschiedlichen Bereichen tätig waren. Doch das bloße Vorhandensein einer multidisziplinären Zuhörerschaft allein reicht nicht aus, um interdisziplinär zu arbeiten. Da eine disziplinenübergreifende Verständigung stark von einem Ethos des Zuhörens und einer Bereitschaft, sich auf andere Sichtweisen einzulassen, abhängt, haben wir aus diesem Milieu nicht nur zahlreiche wertvolle inhaltliche Kommentare mitgenommen, sondern auch eine erhöhte Sensibilität für die sozial- und wissenspolitischen Bedingungen veterinärethischen Engagements im Labor.
Gerade in der Belastungsbeurteilung zeigt sich der Zusammenhang oder auch der Widerstreit zwischen einem Ringen um eine ethische Praxis und ihrer Übersetzung in autoritäre Strukturen wie Prinzipien, Normen und Regeln. Hier findet sich also ein weiteres Moment von Reibung und Widerstand, das sich in der Folge von Wissenshierarchien, Deutungshoheiten und Rederecht manifestiert. Wir finden darin weitere Ebenen angesprochen, die für eine Reflexion der Belastungsbeurteilung – neben ihrer Ausrichtung auf das Phänomen des Schmerzes und seine kategoriale und quantifizierende Repräsentation – zentral sind. Dabei handelt es sich um die politische, institutionelle und materielle Ebene des Labors, auf der unterschiedliche Handlungs- und Ausdrucksfähigkeiten der beteiligten Subjekte vorgegeben und konsolidiert werden. Hierarchien zwischen beteiligten Disziplinen, Wissensformen und Angestellten strukturieren das Verständnis und die Praxis von Tierärztinnen im Laborbereich. Im Kontext von Tieren und Tierschutz sind dabei vor allem mögliche Resonanzen und Intersektionen von Sexismus und Speziesis­mus relevant. Die Verbindung einer Abwertung von als ‚weiblich’ konnotierten Aufgaben und Handlungen wie etwa Pflege und Ernährung, die mit Emotionalität verbunden werden, mit der Diskriminierung von tierlichen Leben als vernunftlos wurde bereits vielfach untersucht (Adams 1994, Birke 1994, Donovan und Adams 1995 und 2007, Kemmerer 2011, Socha 2012). Wie ist die Belastungsbeurteilung, als eine autorisierte Form praktisch Ethik zu betreiben, in diese Politiken von Geschlecht und Anthropozentrismus verspannt? Im Zuge der methodischen Ausführungen im nächsten Absatz werden die Implikationen dieser Frage näher beleuchtet. Dabei werden insbesondere Elemente der feministischen Ethik, in der partiale Perspektiven der Vorstellung einer Universalität und ein aktives, relationales Verständnis von Sorge Konzepten hierarchischer, prinzipiengeleiteter Ordnungen entgegengesetzt werden, stark gemacht.

Belastungsbeurteilung als eine Technologie der Sorge

Unser Beitrag zur veterinärmedizinischen Ethik lässt sich folglich als eine kritische Auseinandersetzung mit der Belastungsbeurteilung als Aufgabenfeld für Tierärztinnen beschreiben, die von einer Dissonanz zwischen einer ethisch motivierten Praxis und ihrer Normierung in Recht und Moral angetrieben wird. Die Dissonanzen sind im Milieu des Labors und in dem Milieu eines interdisziplinären Meta-Diskurses verortet. Während ihre Untersuchung nicht dieser topografischen Trennung folgt, bildet der in der Fragestellung implizierte Gegensatz zwischen Praxis und Theorie ein strukturierendes Leitmotiv, das die reflektierende Verfolgung von Spannungen und Widerständen im gesamten Text anleitet. Da es uns darum geht, die Irritationen und Zweifel, die durch die Praxis der Belastungsbeurteilung ausgelöst werden, als Motivation und als Argument stark zu machen, finden wir methodische Anlehnung in neueren Ansätzen in der Ethik, die einem behaupteten Primat des Prinzips (Theorie) über eine nachgeordnete Praxis, ein praxeologisches oder empirisches Verständnis von Ethik entgegensetzen. Vor diesem theoretischen Hintergrund, haben wir uns für eine ko-laborative Schreibpraxis entschieden, in der wir versuchen, dem ethischen Potenzial der Belastungsbeurteilung ausgehend von den Widerständen, die sich in und aus ihrer praktischen Umsetzung ergeben, nachzugehen. Der Bezug zur Praxis ist somit in mehrfacher Hinsicht zentral: zum einen wird der Aufsatz selbst als eine (Schreib- und Lese-)Praxis begriffen, mit der auf (irritierende) Erfahrungen aus der tiermedizinischen Praxis im Labor geantwortet wird, zum anderen wird erprobt, wie sich aus der Praxis Zugänge zu theoretisch-methodischen Überlegungen zur Ethik ergeben.
Dabei sind wir uns bewusst, dass Ansätze, die Ethik in bestehenden Handlungszusammenhängen verorten, statt davon losgelöste Normengefüge zu deklinieren, in Verdacht stehen, die kritisch-politische Funktion von Ethik zu verlieren. Statt auf eine bessere und gerechtere Welt zu drängen, würde eine kontextgebundene, praktische Ethik, sofern sie mit und in bestehenden Handlungszusammenhängen arbeitet, diese unkritisch affirmieren und damit einer bewahrenden Legitimation bestehender (Unrechts-)verhältnisse dienen (Puig de la Bellacasa 2017). Demgegenüber halten wir es für unabdingbar zu erklären, dass unser Engagement mit dem ethischen Potenzial der Belastungsbeurteilung im tierexperimentellen Arbeiten nicht mit einer ethischen Rechtfertigung oder Akzeptanz von Tierversuchen verwechselt werden darf. Wir halten es im Gegenteil für notwendig, an dem Widerspruch zwischen dem ethischen Prinzip der Nicht-Schädigung und der gesellschaftlichen Praxis von Tierversuchen festzuhalten. Dementsprechend geht es im Folgenden nicht um eine unkritische, normative Aufwertung von empirisch gegebenen Handlungszusammenhängen, sondern um den Versuch, Reibungen und Widerstände, die in den Zonen der Ununterscheidbarkeit von Werten, Normen und Praxis lokalisiert werden können, für eine Ethik der Praxis zu mobilisieren. Damit orientieren wir uns an Ansätzen der empirischen Ethik, die Normativität in ihrer Entstehung in und durch Praktiken untersucht, statt sie ihnen von außen hinzuzufügen (Haraway 2018, Mol 2010, Pols 2015).
Wir versuchen, das ethische Potenzial der Belastungsbeurteilung zu entfalten, indem wir sie als eine Technologie der Sorge begreifen (wir übersetzen das englische care mit „Sorge“, da dieser Ausdruck im Unterschied zur Fürsorge weniger Anklang an eine karitative Tätigkeit hat, mit der sich Vorstellungen von einem sorgenden Subjekt und einem umsorgten Objekt in einem paternalistischen Verständnis verbinden können). Schließlich transportiert die Praxis der Belastungsbeurteilung auch eine Haltung der Sorge, Sorge für Tiere, für eine ethische Praxis in der biomedizinischen Forschung, für ein ethisches Miteinander. Gleichzeitig ist sie eine Technologie, also eine den konkreten Praktiken übergeordnete institutionalisierte Form der Sorge, die der Stabilisierung von Tierversuchen als gesellschaftlicher Praxis dient. Damit bewegen wir uns in einem ethisch-politischen Horizont den Puig de la Bellacasa folgendermaßen beschreibt:
„Affirming that care is necessary to maintain technologies, even technologies that are not necessarily desir­able or even harmful, so that they continue to work well opens to further ethico-political interrogations, such as: What worlds are being maintained and at the expenses of which others?“ (Puig de la Bellacasa 2017).
Der entscheidende Punkt, den Puig de la Bellacasa in diesem Kontext macht, ist ihr auf Bruno Latour aufbauendes Argument, dass in einer Ethik der Sorge Technologien selbst umsorgt werden müssen. Dieser Aufgabe anhand der Belastungsbeurteilung nachzugehen, bedeutet demzufolge einer Technologie der Sorge in der öffentlich umstrittenen Praxis von Tierversuchen mit Sorge zu begegnen. Das bedeutet, die durch die Reibung geweckte Aufmerksamkeit für die Bedingungen der Belastungsbeurteilung, die uns betreffen (concern) als Sorge praktisch werden zu lassen (to care for).

Belastungsbeurteilung als situierte Praxis

Die interdisziplinäre Diskussion im Rahmen des NTE hat eine Sensibilisierung für die Architektur des Wissensraums im tierexperimentellen Arbeiten bewirkt. Die Wissenspolitik, die im Labor wirksam ist, in dem die Phänomene in relevante und irrelevante Zeichen übersetzt werden, ein bestimmtes Setting von Aussagen sowie Ausdrucksformen rationalisiert und mit Wertungen verbunden werden, liegt auch der Position und den Handlungsmöglichkeiten von Tierärztinnen in diesem Raum zugrunde. Eine Berücksichtigung der wirksamen Relationen, die als Prä-Positionen den jeweiligen Relata vorausgehen (Marchart 2013), war in dem interdisziplinären Meta-Diskurs explizit geworden: Die Rednerinnen sprachen von ausgewiesenen ‚Positionen’ und verwiesen so auf die jeweilige eigene Situiertheit. Im Gespräch wurden die verschiedenen Positionen der vermittelnden und zugleich überwachenden Tierschutzbeauftragten, der forschenden Tierärztin als Teil des Wissenschaftsteams oder der Tierärztin in der universitären Lehre und Forschung auf den Gebieten des Tierschutzrechts, der Ethik oder der versuchstierkundlichen Forschung immer wieder thematisiert. Donna Haraway (1991) hat prominent Partialität und Situiertheit als methodisch-theoretisches Prinzip etabliert, das der Vision einer ‚Universal-Perspektive’ ein situiertes Wissen entgegensetzt, das „not merely means know­ledge-is-social but also that ‚our‘ knowledge is intrinsically politically and ethically situated by its purposes and positionalities – that is standpoints“ (Puig de la Bellacasa 2017). Inspiriert von dieser Praxis einer Aufmerksamkeit für die Rahmenbedingungen, die Prä-Positionen, die bestimmte Wahrnehmungen, ein In-Beziehung-Treten und ein Sprechen-Über und ein Hören-Von ermöglichen, verändert sich die Frage, inwiefern die Belas­tungsbeurteilung im Tierversuch ethisch ist, zu dem Unterfangen, praktisch für die Belastungsbeurteilung ein Umfeld der Sorge zu schaffen bzw. danach zu fragen, in welchem Milieu die Belastungsbeurteilung zu einer ethischen Praxis werden kann. Dem Theorem des situierten Wissens und der partialen Perspektive soll auch die Struktur des vorliegenden Aufsatzes nachkommen: In Absätze geglie­dert, wird die Frage nach dem ethischen Potenzial der Belastungsbeurteilung in unterschiedlichen Kontexten und Beleuchtungen gestellt und entwickelt. Die dabei entstehenden Verschiebungen und Schlagschatten sind Teil unseres Forschungsgegenstandes.

Ethics of care und culture of care

Theoretisch gewendet, eröffnete die Erfahrung eines multidisziplinären Sprechens, in dem die Grenzen des Sag- und Hörbaren deutlich wurden, die Übertragung unseres Problems von einer normativen in eine relationale Ethik. Die ursprüngliche Fragestellung wird dabei transformiert: Von „Ist die Belastungsbeurteilung eigentlich ethisch?“ zu „Wie kann die Belastungsbeurteilung ethisch werden?“. Damit wird aus der Belastungsbeurteilung keine Praxis, die ihren ethischen Wert der Erfüllung von normativen Vorgaben verdankt oder überhaupt ethisch wertvoll sei als Umsetzung moralisch-rechtlicher Vorgaben, sondern eine Praxis, deren ethisches Potenzial darin liegt, Ausdruck einer Sorge für die Versuchstiere und damit für den sozio-technologischen Komplex des Labors und gleichzeitig selbst Objekt von Fürsorge zu sein. Die Belastungsbeurteilung ist Teil der Wirklichkeit biomedizinischer Forschung, die in die Welt kommt, da sie jeden Tag gemacht wird: in Handgriffen, Beobachtungen, Dokumentationen, von medizinischen Instrumenten, von Tierkörpern, Zellen und Molekülen. Diese Wirklichkeitspraxis lässt sich mit Puig de la Bellacasa als matter of care („Sache der Sorge/Ding aus Sorge“) beschreiben. Sorge trägt dabei eine doppelte Bedeutung: „as an everyday labor of maintenance that conveys ethical obligation: we must take care of things in order to remain responsible for their becoming“. Verantwortung im Labor zu übernehmen, heißt demnach seiner (alltäglichen) Produktion mit Achtsamkeit und Sorge zu begegnen, nicht um diese Wirklichkeit von oben herab, aus einer herausgehobenen Perspektive zu ändern, sondern um als ein Teil dieser Wirklichkeit auf sie zu reagieren – zu (ver)antworten.
Im wissenspolitischen Raum des Labors tragen diejenigen, die mit der Durchführung der Belastungsbeurteilung beauftragt sind, eine große Verantwortung, da sie sowohl als eine Schlüsseltechnologie in der Vereinbarung von Tierschutz und Forschung angesehen wird, als auch zu deren beider Qualitätssicherung beitragen soll. Die Anerkennung der Relevanz der Belastungsbeurteilung wurde mit der Richtlinie 2010/63/EU erneut europaweit affirmiert und konsolidiert. Die Belastungsbeurteilung kann als eine Technologie der Sorge um das Leiden/Wohlbefinden der Versuchstiere verstanden werden, die sowohl ihre praktische Umsetzung als auch ihre Verrechtlichung ermöglicht. Aber lässt sich Sorge vorschreiben? Lässt sich Sorge als eine Motivation, eine Praxis, als eine Bereitschaft, sich auf Andere einzulassen, rechtlich einklagen? Um diesen Widerständen zu begegnen, wird eine culture of care („Kultur der Sorge“) in den Ausführungsbestimmungen der Richtlinie 2010/63/EU als Schlüsselbegriff für die Umsetzung des 3R-Prinzips genannt. Die europäische Richtlinie fordert dementsprechend dazu auf, in den Bereichen tierexperimenteller Forschung eine culture of care  zu fördern und „die praktische Anwendung und zeitnahe Umsetzung jüngster technischer und wissenschaftlicher Entwicklungen im Zusammenhang mit den Prinzipien der Vermeidung, Verbesserung und Verminderung zur Verfügung zu stellen, um die Erfahrungen der Tiere in ihrem gesamten Lebensverlauf zu verbessern“ (Erwägungsgrund 31 RL 2010/63/EU). Betont wird auch, dass die Resultate aus den Belastungsbeurteilungen die Praxis einer Sorge nicht ersetzen können: „The kind of score sheets included within the examples are intended to complement – not substitute for – the judgement of trained, competent, empathetic staff“ (Europäische Kommission 2013). Damit wird nicht nur die Notwendigkeit einer ‚Individualisierung’ und ‚Spezifizierung’ der Belastungskategorien über eine Einzelfall- und Einzeltierbeurteilung betont, bei der die sogenannten Belastungskataloge nur als Hilfestellung dienen können. In den Katalogen werden auch Resultate empirischer Forschung zusammengefasst, welche Interventionen die Tiere wie stark und in welcher Form belasten. Deutlich wird hier, dass das Wissen um Belastungen nicht das gleiche ist wie die Sorge um die Tiere, die alltäglich, praktisch und konkret und mit einer Handlung verbunden ist. Dennoch wird deutlich, wie die Belastungsbeurteilung zu dieser sorgenden Praxis beitragen kann. Voraussetzung sind demnach Fähigkeit und Bereitschaft, Belastungen bei den Tieren zu erkennen, auch Routinen zu hinterfragen sowie entsprechende belastungsmindernde Maßnahmen einzuleiten. Die Belastungskataloge katalysieren diese Sorge, in dem sie erklären, welche Eingriffe und Manipulationen – von der Haltung bis zur experimentellen Intervention – überhaupt belastend sind und wie belastend spezielle Prozeduren sind. Die Belastungskataloge haben eine Kultur der Sorge zur Voraussetzung und befördern diese zugleich. Sorge ist eine Praxis, die Wirklichkeiten hervorbringt und sie permanent verändert. Sorge trägt, wie Annemarie Mol (2008) erklärt, dazu bei, andere mögliche Welten oder Wirklichkeiten zu schaffen („as well as possible worlds“). Aus der Praxis der Belastungsbeurteilung heraus, lässt sich verstehen, was damit gemeint ist. So kann es passieren, dass Vorgehen und Eingriffe durch eine Belastungsbeurteilung problematisiert werden, die als Routinen etabliert und als bewährt und angemessen angesehen werden. Zeigt die Beurteilung, dass damit jedoch Belastungen verbunden sind, können diese Vorgehen Sorge veranlassen. Konkret heißt das, dass die Sorge um die Belastungen zu einer (sich sorgenden) Veränderung von etablierten Verfahren führen kann. Eine solche Veränderung ist alles andere als banal, sondern beschreibt eine Verschiebung innerhalb eines bestehenden Gefüges von Relevanzen, Notwendigkeiten und Bewertungen.

Einstufung in Belastungsgrade: zwischen Transparenz und Interpretation

Wir wenden uns der zuvor beschriebenen Schwierigkeit zu, Belastungen in konkrete Grade einteilen zu müssen. Eine fachlich fundierte und harmonisierte Vorgehensweise ist wichtig, um Belastungen entsprechend zu benennen und notwendigen Handlungsbedarf zu untermauern. So werden höher belastende Eingriffe als besonders schutzwürdig eingestuft und mit strengeren gesetzlichen Vorschriften beauflagt. Diese Experimente unterliegen zusätzlichen Anforderungen, wie beispielweise einer retrospektiven Bewertung. Nicht zuletzt soll der Öffentlichkeit durch die Einstufung in Belastungs­grade ein möglichst realistisches Bild von den erlebten Belastungen der Tiere vermittelt werden.
Doch wo genau liegen nun die Hürden und Herausforderungen in der Belastungsbeurteilung, die uns ins Stocken geraten lassen? Wir wenden uns wieder der zu Beginn beschriebenen Spannung zwischen dem moralischen Prinzip, das nach Vermeidung bzw. Verminderung von Leiden verlangt, dessen detaillierter gesetzlicher Konsolidierung, und der Praxis der Belastungsbeurteilung zu.
Im Rahmen einer europaweit anerkannten pathozentrischen Tierschutzmoral enthält die Richtlinie 2010/63/EU in Anhang VIII Kriterien, welche die Beurteilung der Belastung von Tieren innerhalb der Europäischen Union transparent und homogen machen soll. Dabei ist eine Einstufung der Belastungen in einem konkreten Tierversuchsvorhaben in Schweregrade (gering, mittel, schwer, Eingriffe unter Vollnarkose/Tötung ohne Vorbehandlung) klar gesetzlich vorgeschrieben. Eine Orientierung für die Einstufung bieten die bereits erwähnten beispielbasierten Belastungskataloge (RL 2010/63/EU, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV 2018, Europäische Kommission 2013, Home Office 2014a und b, Arbeitskreis Berliner Tierschutzbeauftragte e.V. 2010, Smith et al. 2018, Zintzsch et al. 2017). Diese Empfehlungen basieren größtenteils auf Ergebnissen von Arbeitsgruppen. Sie sollen neben der Förderung einer culture of care auch die Einschätzung objektiver gestalten und zugleich zwischen Forschungseinrichtungen und Ländern harmonisieren.
Während auf dieser Ebene Belastungen und Belas­tungsgrade als ein Universalmedium, als Währung erscheinen, mit der eine Vergleichbarkeit zwischen tier­experimentellen Verfahren und damit auch ihre effektive, länderübergreifende Regulierung ermög­licht werden soll, sorgt die Beurteilung und Einstufung von Belastungen in der Praxis des Einzelfalls für heftige Kontroversen. Obwohl Auseinandersetzungen darüber, ob etwa die mehrfache Durchführung von intraperitonealen Injektionen über einen längeren Zeitraum als gering- oder mittelgradige Belastung einzustufen ist und berechtigterweise als Teil einer Kultur der Sorge bezeichnet werden können, bleibt die heterogene und wenig verbindliche Praxis der Belas­tungsbeurteilung ein ernstes Hindernis für die Etablierung eines Tierschutzes über die Definition von Grenzen des Zumutbaren und von Schutzzonen. Wir haben das Problem der heterogenen und teilweise widersprüchlichen Belastungseinschätzungen inner-
halb der biomedizinischen Fach-Community am Beispiel von blinden Mäusen vorgestellt. Umfragen, die im Rahmen von Vorträgen (2016–2019) auf internationalen Kongressen mit Vertretern aus Wissenschaft, Tierschutzgremien, Tierhausleitungen und Genehmigungsbehörden durchgeführt wurden, haben gezeigt, dass die Beurteilungen, ob oder inwiefern eine Maus durch Blindheit belastet ist, von „keine Belastung“ (16 %), „geringe Belastung“ (50 %), „mittlere Belastung“ (21 %) bis zur „schweren Belastung“ (13 %) reichen (Zintzsch 2020). Wie lässt sich diese Spannbreite erklären? Und was folgt daraus für eine Kultur der Sorge und eine Kultivierung von Sorge durch die Belastungsbeurteilung?
Obwohl die Etablierung von Belastungsgraden und ihre Umlegung auf die empirische Vielfalt von tierlichen Körpern und Verhalten in der biomedizinischen Forschung beständig vorangetrieben wird, bleibt es, wie oben angeführt, bei einer Einzelfallbeurteilung, da auch die Belastungskataloge nicht jeden Versuchsaufbau widerspiegeln können. Weitere Umfragen auf versuchstierkundlichen Kongressen zur Einstufung eines plötzlichen Herztods bei der Maus zeigen, dass dieses Phänomen ähnlich unterschiedlich eingestuft wird wie das Sym­ptom der Blindheit (Zintzsch 2020, Zintzsch und Krämer 2018). Interessant sind die Begründungen der jeweiligen Einstufungen, die von „ein Tod, den sich jeder wünscht“
(= nicht bis gering belastend) über „Tod als schlimmstmögliches Szenario“ (= schwer belastend) reichen. Offensichtlich hat ein plötzlicher Herztod nicht eine, sondern viele Bedeutungen. In unseren post-modernen, säkularen Gesellschaften gilt ein plötzlicher Herztod als ‚guter Tod’ – während ein solches Sterben zu Zeiten des Barocks alles andere als wünschenswert erschien, wurde doch so die Sünderin aller Möglichkeit beraubt, sich auf das Jenseits vorzubereiten, indem sie etwa durch Schmerzen und Qualen noch Buße ablegt (Aries 1982). Die Umfrage zeigt, dass auch Mäuse Teil dieser aktuellen Sterbekultur sind: sie werden davon beeinflusst, ebenso wie ihr Sterben – bzw. vielmehr die Praxis ihrer schmerzlosen Tötung – diese Kultur mit formt.

Objektivierende Belastungsbeurteilung im Kontext

Damit ergeben sich innerhalb von der hier aufge­spannten Matrix zwei Anschlussfragen. Die erste betrifft die Beeinflussung der Belastungsbeurteilung durch die kulturelle oder individuelle Bewertung von Schmerzen, Leiden und Schäden. Wir sind hier mit einer Unterscheidung zwischen Ethik und Recht konfrontiert, die für das Labor als einem Wissens- und Praxisfeld grundlegend ist. Der Gegensatz, der hier reproduziert wird und wirksam mit den Polen von Sorge und Norm verbunden wird, ist der zwischen Wert und Fakt. Werte und Interpretationen werden auf die Seite von Ethik sowie Sorge geordnet und einer rechtlich geregelten sowie wissenschaftlich objektivierten Seite der Fakten entgegengesetzt. Damit werden Werte und Bewertungen zu einem Problem für die notwendige Standardisierung: Brønstad (2016) erklärt, dass verschiedene ethische Positionen für die unterschiedliche Beurteilung von Belastungen ursächlich sein können. Unbestimmte Rechtsbegriffe in Gesetzestexten, die Interpretationsspielräume zulassen – wie der für eine legale Tiertötung verlangte „vernünftige Grund“ – werden dementsprechend deshalb als nützlich oder sogar notwendig angesehen, da sie dem Rechtsanwender erlauben, die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe an die „Gerechtigkeits- und Richtigkeitsvorstellungen der Gesellschaft“, die sich in einem stetigen Wandel befinden, anzupassen (Chmielewska et al. 2015). Es geht uns nun keineswegs darum, zu bestreiten, dass die Bedeutung insbesondere von Tod und Tötung, aber auch von Schäden generell, innerhalb der Tierethik kontrovers diskutiert wird (Petrus et al. 2015), sondern wiederum darum, die Wissensarchitektur des Labors in den Blick zu nehmen. Der hier wahrgenommene Gegensatz zwischen einer ethischen Bewertung und einem wissenschaftlichen Fakt zeigt sich unseres Erachtens in der Belastungsbeurteilung mit besonderer Schärfe. Schließlich ist es genau diese Technologie, mit der die qualitative Bewertung von Erfahrungen in wissenschaftliche Fakten überführt werden soll. Denn nur so, als objektivierte, gesicherte Erkenntnis über das Leid der Versuchstiere, können diese – so die rechtliche Logik – wirkungsvoll geschützt werden. Von der Ebene der Norm betrachtet, ist eine Belastungsbeurteilung also genau dann ethisch, wenn sie eine effektive Umsetzung der moralisch-rechtlichen Vorgaben ermöglicht.
Damit kommen wir zu der zweiten Anschlussfrage: Innerhalb dieser Wissensarchitektur erscheint eine Be­las­tungs­be­urteil­ung dann als ethisch, wenn sie effektiv ist, indem sie eine Verwissenschaftlichung von Leiden, Schmerzen und Schäden betreibt. Wie gestaltet sich dieser Anspruch in der Praxis? Wie verbindet er sich mit den Widerständen, die die Schmerzen, Leiden und Schäden ihrer Verwissenschaftlichung entgegensetzen? Lassen sich diese Widerstände mit einer Kritik an bestehenden Hierarchien in dem Wissensraum verbinden, denen zu Folge nur ‚wertfreie Fakten’ Geltung haben können? Löst sich dann Ethik nicht in Recht auf, so wie die Erfahrung von Schmerzen in Zahlen und Kurven? Können aus dieser Situation heraus Anschlüsse an eine Ethik der Sorge gefunden werden?

Einstufung in Belastungsgrade: Bewertung von Fakten?

Der Gesetzgeber hat die Belastungen in Kategorien eingeteilt, Kriterien für die Objektivierung der Einstufung in Belastungsgrade liegen jedoch nur in Form von allgemeinen Definitionen gemäß dem europäischen Richtlinientext vor. Es obliegt der Versuchstierkunde und der biomedizinischen Forschung, diese Kriterien zu definieren, um den Prozess der Belastungsbeurteilung zu operationalisieren und die Belastung in die vom Gesetzgeber vorgegebenen Kategorien einzuteilen. So sind wir mit der Schwierigkeit konfrontiert, dass selbst in den Fällen, in denen eine wissenschaftlich-empirische Belastungsbeurteilung vorgenommen wurde, also gesicherte Erkenntnis über das Vorliegen einer konkreten Belastung vorliegt, die Frage der Einstufung noch nicht beantwortet ist. Einen Zugang aus der Praxis zu diesem Kippmoment, in dem die Gleichsetzung oder Ersetzung einer Bewertung mit einer Vermessung von Ethik und Fakt kollabiert, beschreiben wir anhand der Vermessung und Beurteilung von angstbezogenem Verhalten in der Maus als Belastungsfaktor. Die Untersuchung, die wir auch im Diskussionspanel vorgestellt hatten, versucht zu ermitteln, inwiefern Mäuse nach der mehrfachen Verabreichung von Injektionsnarkosen mit Ketamin/Xylazin ein erhöhtes angstbezogenes Verhalten zeigten (Hohlbaum et al. 2018). Wer sich die Durchführung des Tests, mit dem die intrinsische Angst der Mäuse untersucht wird, anschaut, sieht ein offenbar gesundes, unbeeinträchtigtes Tier in einem Standardlaborkäfig. Die Untersuchung hat jedoch gezeigt, dass die Tiere, an denen die Narkosen vollzogen wurden, im Vergleich zu unbehandelten Tieren die neue Umgebung erst mit Verzögerung erkunden. Trotz der wissenschaftlich fundierten Untersuchung des angstbezogenen Verhaltens, bleiben offene Fragen hinsichtlich der Beurteilung der daraus resultierenden Belastung: Wie belastend stufen wir die Angst
der Mäuse ein, die sie durch eine Veränderung im Verhalten zeigten? Aus unserer Sicht scheint der Effekt geringgradig zu sein, da sie die Umgebung schließlich doch noch erkunden. Aber sollte es nicht eigentlich genau darum gehen, unsere Sicht auszuklammern? Das Auseinanderklaffen von Fakten und ihrer Interpretation, ihrer Werte, das unter dem Schlagwort des „naturalistischen Fehlschlusses“ (vgl. Engels 2008) bekannt ist und verhandelt wird, scheint hier das Problem auf den Punkt zu bringen. Daten sind noch keine Information, wissenschaftliche Fakten nicht von sich aus schlecht oder gut. Daraus kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die ‚neutralen Fakten’ nach ihrer Herstellung von einer sinnvollen ethisch-sozialen Politik verwaltet werden müssen. Unsere Auseinandersetzungen über mögliche Einstufungen nachgewiesener Belastungen erscheinen dann
als das praktische Korrelat dieser Auffassung. In und mit diesen Diskussionen wird die Sensibilität für tierliches
Wohlergehen und seine Einschränkungen gesteigert und damit der Respekt vor Tieren als individuelle Lebewesen praktisch eingeübt. Ist demnach also der Prozess der Auseinandersetzung, den die Einstufung in Belastungsgrade mit sich bringt, ethisch? Besteht damit nicht die Gefahr,
dass die Verbindlichkeit von Tierschutz, die an die Vermessung von tierlichem Leiden gekoppelt ist, für eine bloße Wertediskussion, einen unverbindlichen Meinungsaustausch aufgegeben wird? Die in der Belastungseinstufung virulente Spannung zwischen Werten und Fakten soll zunächst im Zusammenhang mit tiermedizinischer Verantwortung für einen effektiven Schutz der Labortiere behandelt werden. Danach wollen wir einem ‚dritten Weg‘, das Verhältnis von Werten und Fakten in der Wissenschaft zu denken, wie er sich in der empirischen Ethik und den „Science and Technology Studies“ finden lässt, nachgehen. Im Mittelpunkt dieser abschließenden Erkundung steht das Phänomen des Schmerzes, das im Tierversuch – wegen seiner Unverfügbarkeit, bei gleichzeitiger moralischer Aufladung – eine epistemologisch-normative Schlüsselfunktion einnimmt.

Tiermedizinische Ethik: Tierschutz für die Forschung

Entsprechend dem Ethik-Kodex der Tierärztinnen und Tierärzte Deutschlands (Bundestierärztekammer e.V. [BTK] 2015) verpflichten sich diese „in besonderer Weise zum Schutz und zur Sicherung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Tiere beizutragen [und] vertreten die Interessen der Tiere gegenüber der Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, zeigen Missstände auf und helfen sie zu beseitigen“. Gleichzeitig verpflichtet sich der Berufsstand „den wissenschaftlichen Fortschritt auf allen Gebieten der Medizin und der Biowissenschaften“ zu fördern und dabei auch Alternativen zu Tierversuchen zu unterstützen. Hier zeigt sich, dass eine Vielzahl von Werten die tiermedizinische Professionsethik kennzeichnet. Jedoch verlangt der Ethik-Kodex auch, dass bei Interessenkonflikten „vorrangig die Bedürfnisse der Tiere“ berücksichtigt werden sollen. Damit kommt der Tierärzteschaft eine besondere Verantwortung im Tierschutz zu. Auch in einem gemeinsamen Statement der Veterinärmedizinischen Gesellschaften Amerikas, Europas und Kanadas wird das deutlich: Es wird empfohlen, dass Tierärztinnen „sich ständig darum bemühen müssen, die führenden Anwälte für das Wohlergehen der Tiere in einer sich ständig weiterentwickelnden Gesellschaft zu sein“ (AVMA/FVE/CVMA 2011). Auch Hernandez et al. (2018) sehen bei der Tierärzteschaft „die ethische Verpflichtung sich zu äußern und Fragen zu stellen, wenn Probleme auftreten“ (Hernandez et al. 2018). Im Kontext von Tierversuchen stellt sich allerdings die Frage, inwieweit die Interessen des Tieres jemals Vorrang haben. Hier kommt ein grundlegender Widerspruch zwischen der tierexperimentellen Praxis und dem normativen Anspruch der Veterinärmedizin auf. Wir begegnen ihm, wie eingangs erklärt, nicht durch eine prinzipielle Auflösung, sondern indem wir der entstehenden Reibungsenergie in dieser paradoxen Praxis von Tierärztinnen nachgehen.
Die Verantwortung der Tierärztinnen in der Forschungseinrichtung für den Tierschutz, manifestiert sich auch in den rechtlichen Vorgaben. So dürfen in Deutschland grundsätzlich nur Tierärztinnen die Aufgabe der Tierschutzbeauftragten wahrnehmen (§ 5 TierSchVersV, Bundesrepublik Deutschland). Daneben können Tierärztinnen in einer Tierversuchseinrichtung aber auch als Zucht- und Haltungsverantwortliche, Tierhausleiterinnen, Wissenschaftlerinnen, Tierschutz­beauftragte oder im tierärztlichen Dienst tätig sein. Zudem soll im Tierschutzgremium einer Einrichtung mindestens eine Tierärztin vertreten sein, eine weitere Funktion, in der aktiv auf eine praktische Umsetzung von Tierschutzanliegen hingewirkt werden kann. Im Bereich der tier­experimentellen Forschung haben Tierärztinnen also zahlreiche Möglichkeiten, den Schutz der Labortiere zu erhöhen. Tierärztinnen zeigen auch tatsächlich eine größere Bereitschaft, Überlegungen hinsichtlich des Tierschutzes zu implementieren, als ihre Kolleginnen aus anderen Disziplinen. Bei der Umsetzung von Aspekten des Tierschutzes im Labor spielt das entsprechende Fachwissen, zu dem unter anderem Strategien des 3R-Prinzips zählen, eine essenzielle Rolle und es liegt in der Verantwortung jeder einzelnen Person, sich entsprechendes Fachwissen, zu dem unter anderem das 3R-Prinzip zählt, anzueignen und sich regelmäßig fortzubilden (§ 5 TierSchVersV). Wenn die tierexperimentell tätigen Personen in Kenntnis von aktuellen 3R-Maßnahmen sind, können sie durch deren Umsetzung vermeidbare Belastungen bereits bei der Versuchsplanung identifizieren und im laufenden Versuch überwachen (Nøhr et al. 2016).
Wie zahlreiche andere Tierärztinnen, die mit tier­experimenteller Forschung Kontakt haben, haben wir gelernt, unsere Aufgabe als einen permanenten Drahtseilakt zu verstehen. Wir müssen permanent die Balance zwischen dem Tierschutz und der Wissenschaft finden, damit wir in der Institution, in der wir arbeiten, anerkannt werden. Die Anerkennung durch ‚die Forscherinnen’, das heißt durch die ‚andere Seite’ erscheint als Voraussetzung dafür, dass wir ‚unser’ Anliegen, also unseren moralisch-fachlichen Auftrag, uns als Tierärztinnen für den Schutz der Tiere einzusetzen, einbringen können. Innerhalb dieser latent zweiteilenden Struktur, ergeben sich vielfältige Konflikte. Ein prominentes Narrativ, in dem sich Tierärztinnen in der Forschung häufig wiederfinden, ist das einer generellen Gefährdung biomedizinischer Forschung bzw. konkret der jeweiligen Einrichtung durch ein ‚zu starkes’ veterinär­ethisches Engagement für Tiere und ihren Schutz.
Doch eigentlich widersprechen sich Forschung und Tierschutz nicht. Die Betrachtung der Synergieeffekte verdeutlicht, dass die Versuchstierkunde einen wertvollen Beitrag für die biomedizinische Forschung leistet (Thöne-Reineke 2019) und damit auch zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beiträgt (Jensen et al. 2018). Mit einer Steigerung der wissenschaftlichen Qualität und Aussagekraft werden vor allem Maßnahmen im Bereich des Refinements verbunden, mit denen auf eine Minderung von Belastungen abgezielt wird. Diese Maßnahmen resultieren aus der Belastungsbeurteilung und erhöhen das Wohlbefinden der Tiere (Poole 1997). Da die Belastungen der Tiere durch die Eingriffe und Behandlungen auch Einfluss auf das Forschungsergebnis haben, dürfen sie nicht unberücksichtigt bleiben. Die Versuchstierkunde bildet in dieser Perspektive keinen Gegensatz zur biomedizinischen Forschung, sondern vielmehr eine Voraussetzung, um ein definiertes Modell in der tierbasierten Forschung nutzen zu können.
Im tierexperimentellen Bereich gelten neben Schmerzen, Leiden und Schäden auch Angst und Stress als Belastungskriterien (Richtlinie 2010/63/EU), die in der Belastungsbeurteilung eines Tierversuchs Berücksichtigung finden sollen. Diese Bewertung der Belastung bildet die Grundlage für die Schaden-Nutzen-Abwägung, mit der die ethische Vertretbarkeit von Tierversuchsvorhaben geprüft werden soll. Hier geht es zum einen darum, über den gesamten Verlauf des Labortierlebens hinweg zu prüfen, ob belastungsmindernde Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Zum anderen geht es aber auch um ein offenes Hinterfragen etablierter Techniken und das Heranziehen von Fachexpertise bei ihrer Bewertung. Grundvoraussetzungen stellen dabei auch Empathie für die Tiere und damit die Bereitschaft Belastungssituationen überhaupt als solche anzuerkennen (oder anzunehmen) dar. Zu betonen ist auch, dass Belastungen nicht erst mit dem Versuchsbeginn, zum Beispiel mit der ersten Injektion, einsetzen können, sondern auch in den täglichen Routinen in der Tierhaltung auftreten können. Prozeduren, denen die Tiere mehrfach und regelmäßig ausgesetzt sind, verdienen dabei besonderes Augenmerk und sollten auf die tierschonendste Weise durchgeführt werden. Hurst et al. (2010) haben beispielsweise gezeigt, dass das Handling von Mäusen weniger angstbezogenes Verhalten verursacht, wenn zur Entnahme aus dem Käfig Röhren genutzt werden, anstatt die Tiere an der Schwanzwurzel zu fassen. Die tiermedizinische Expertise ist eine Voraussetzung, um adäquate Refinement-Maßnahmen zu identifizieren und damit zur Erfüllung des 3R-Prinzips beizutragen. Hier wird der praktische Tierschutz wirksam, der das Ziel jedes Beurteilungsprozesses sein sollte. Erst nach dem Prozess des Hinterfragens auf Erforderlichkeit und der Festlegung von belastungsmindernden Maßnahmen (Refinement) schließt sich die Schaden-Nutzen-Abwägung an, mit der jedes Tierversuchsvorhaben auf seine ‚ethische Vertretbarkeit’ geprüft wird.

Belastungsbeurteilung als Frage nach dem Schmerz

Mitten in diesem glatten Narrativ von Erfolg, Fortschritt, Synergien und Optimierung begegnen wir wieder den Mäusen, von denen wir erfahren wollen, ob und wie stark sie durch die Erfahrung mehrfacher Injektionsnarkosen belastet sind. Die Mäuse zeigen über drei bis vier Wochen ein erhöhtes angstbezogenes Verhalten. Schließen wir daraufhin auf eine kurzzeitige oder langanhaltende Belastung? Welches Symptom, welcher Einspruch der Maus, kann dazu führen, die Einstufung von einer geringen zu einer mittleren Belastung zu verschieben? Wie empfindet die Maus, bei der wir ein erhöhtes angstbezogenes Verhalten beobachten, diese Belastung? Zu der Erfahrung der Maus, zu der Art und der Intensität ihres Erlebens, also zu ihrer (eigenen, subjektiven) Bewertung der Erfahrungen scheint es keinen direkten Zugang zu geben. Habedank und Kollegen (2018) schlagen hier vor, die Sicht der Tiere durch Tests auf Präferenz und Erwartungsvalenz in die Belastungsbeurteilung einzubeziehen und damit die Sicht des Tieres abzubilden. Präferenztests sind hierbei wertvolle Methoden, um bevorzugte Güter oder Aktionen zu evaluieren, und Tests, die eine Änderung des emotionalen Zustands abbilden, könnten weitere Hinweise auf die tatsächliche Wahrnehmung der Belastung von Tieren bieten (Habedank 2018). Das Potenzial dieser Methoden bedarf jedoch noch weiterführender Untersuchungen. Um eine Brücke zu schlagen, bedienen wir uns vorerst Untersuchungen, bei denen abweichendes Normalverhalten auf reduziertes Wohlbefinden hinweisen soll. Wir können also Fälle identifizieren, bei denen das Tier Belastungen nicht mehr bewältigen kann und aus diesem Grund ein – im Vergleich zur Norm – auffälliges Verhalten zeigt. Diese Untersuchungen sind bei schmerzassoziierten Zuständen etabliert und erbringen Hinweise auf schmerzhafte Zustände (National Research Council [US] Committee on Recognition and Alleviation of Distress in Laboratory Animals 2008). Können wir jedoch – in der Detektion als auch in der Beurteilung – dieselben Kriterien für physische und psychische Belastungen ansetzen?
In einer Perspektive der Sorge verlängern sich diese methodischen Bedenken: Die Gefahr besteht dann nicht nur darin, eine falsche Frage zu stellen, sondern das Fragen selbst wird zum Problem, insofern sie das Feld möglicher Antworten begrenzt. Jede Experimentalanordnung zeugt von der Notwendigkeit, Variablen zu isolieren, um zu ‚Antworten’ zu gelangen. Im Register der Sorge wird diese Notwendigkeit nicht aufgehoben, aber dezentralisiert, indem die Beziehungen zwischen den Subjekten und Objekten – nicht ein (fragendes, forschendes, menschliches…) Individuum – das Feld möglicher Fragen und Antworten strukturieren. Die Belastungsbeurteilung ist eine Technologie der Sorge, mit der die verängstigte Maus in diesem Feld zu einem Indiz für eine moralisch-rechtlich relevante Belastung wird. Als eine „Sache der Sorge“ (matter of care) begriffen, wird daraus ein aktives Spiel der Beziehungen, dem es erlaubt sein muss, etablierte Formen des Fragens und Antwortens zu verändern. Diese ethische Einsicht kann jeder gut aus der eigenen Erfahrung mit Beziehungen der Sorge nachvollziehen: Sie zeichnen sich durch ständige Verhandlungen und kollektive Improvisationen aus – Beziehungsformen und Handlungsweisen, in denen sich die Herstellung von Beziehungen und Bedeutungen als geteilt erweist.

Belastungsbeurteilung als Mittel zum Zweck

Im Milieu des Labors, seiner moralisch-rechtlichen Normierung und seiner Wissenspolitik kann eine solche alltägliche Beschäftigung mit den Widerständen und Funktionalitäten der Belastungsbeurteilung als Gefahr erscheinen, den praktischen Tierschutz, als das eigentliche Ziel, aus den Augen zu verlieren. Die Belastungsbeurteilung soll das Wohlergehen der Tiere schützen. Aber welche Bedeutung hat die Diskussion um die adäquate Einordnung von tierexperimentellen Verfahren in Belastungsgrade für das Tier eigentlich? Welche Relevanz haben die Belastungsgrade für den Tierschutz? Wie können wir Tierärztinnen dafür sorgen, dass die Belastungsbeurteilung zu einer Technologie wird, die insofern ethisch ist, als sie den Benachteiligten und Schwachen, hier also den Tieren, mehr Respekt, Schutz und Mitspracherecht verleiht? Beeinflusst der Belas­tungsgrad unser tierärzt­liches Handeln und das der Wissenschaftlerinnen? Geht es nicht vor allem darum, als Konsequenz aus der Belas­tungsbeurteilung belastungsreduzierende Maßnahmen zu ergreifen? Durch die alleinige Ausführung der Belas­tungsbeurteilung und Einstufung in die Schweregrade erhöht sich das Wohlergehen der Tiere nicht. Es müssen Konsequenzen aus den erworbenen Informationen gezogen werden, damit die Belastungsbeurteilung und -einstufung den Tieren nützt. Tiermedizinische Ethik ist eine Ethik der Profession: die Autorität der Professionsvertreterinnen ist darin ein zentrales Moment für die Identifikation von Pflichten, die mit den Rechten von Tierärztinnen einhergehen. Die Belastungsbeurteilung ist zweifelsohne ein Instrument, mit dem diese tierärztliche Autorität für einen bestimmten Wert und Zweck eingesetzt wird, in diesem Fall für die Verbesserung des praktischen Schutzes von Labortieren. Doch die Belastungsbeurteilung ist von der Schwierigkeit gekennzeichnet, etwas zu objektivieren, zu dem wir keinen unmittelbaren Zugang haben, wie zu Schmerzen und Leiden oder generell zu subjektiven Erfahrungen und emotionalen Zuständen von menschlichen und nicht-menschlichen Tieren. Es besteht also eine komplexe und spannungsgeladene Korrelation zwischen der Evidenz, dass eine Verursachung von Leid moralisch zählt und zu verurteilen ist, und der Erfahrung der Unzugänglichkeit von Schmerzzuständen oder Leiden, die sich in der Praxis der Belastungsbeurteilung ausdrückt. Zwischen der Empirie und ihrer Repräsentation, zwischen Welt und Ausdruck, klafft immer ein Spalt – geht es um die Mitteilung von Schmerzen und Empfindungen, wird dieser Spalt besonders weit und die Unverfügbarkeit des Anderen oder – mit Kant – des „Dings an sich“ drängt sich als Erfahrung auf (Tyradellis 2007). Wir wollen jedoch nicht die erkenntnistheoretischen Implikationen von Schmerzen diskutieren, sondern vor ihrem Hintergrund abschließend einige Fluchtlinien in der Praxis der Belas­tungsbeurteilung nachzeichnen, die unseres Erachtens in der Phänomenalität von Schmerzen ihren Ausgang nehmen (dazu nach wie vor maßgeblich Scarry 1988).

Tiermedizinische Ethik: Für Tiere sprechen

Während die Professionsethik der Tiermedizin mit ihrem Bezug auf eine professionelle Autorität in der Nähe zum Recht eine ethische Praxis nahelegt, die durch Verbote und Gebote, durch Normen und Prinzipien, in einem bestimmten Kontext Wirksamkeit beanspruchen kann (und muss!), erlaubt das Konzept einer Kultur der Sorge, weitere und andere Aspekte der Verantwortung von Tierärztinnen im Laborkontext in den Blick zu nehmen.
Wie gezeigt wurde, lässt sich die Praxis der Belas­tungsbeurteilung reibungslos in das in der Professions­ethik prominente Modell der Tierärztin als ‚Anwältin der Tiere’ einordnen. Es ist eine Technologie, mit der die Interessen der Tiere, nicht zu leiden, keine Schmerzen, Ängste oder Schäden zugefügt zu bekommen, vertreten werden sollen. Ein Aspekt von diesem Ethos besteht darin, zu versuchen, zwar für das Tier zu sprechen, aber eben nicht anstelle des Tieres. Es geht eben vielmehr darum, bestimmten Tieren in einer bestimmten Situation, eine eigene Beurteilung zu ermöglichen. In diesem Sinne dient die Belastungsbeurteilung als ein Korrektiv: Bloße Annahmen über die Erfahrungen der Tiere, ungesicherte Rückschlüsse aus Beobachtungen, eine unreflektierte Fortführung von Routinen können die Durchführung bestimmter Eingriffe nicht mehr legitimieren. Dabei verbindet und vermittelt die Belastungsbeurteilung das ‚Urteil’ der jeweiligen Tiere notwendig mit wissenschaftlicher Qualität. Diese Wissenschaftlichkeit haben wir mit der Vorstellung von Objektivität in Verbindung gebracht, deren moralische Aufladung mit dem tierschützerischen Professionsethos verbunden ist: Eine objektivierende Belastungsbeurteilung soll den Tieren erlauben, ihre eigene Stimme zu erheben, indem die Qualität ihrer Erfahrungen ermittelt wird.  
Die geschilderten methodischen Bedenken, das Ringen um einen Zugang zu einer subjektiven und unzugänglichen Innenwelt der Tiere, die in Experimenten verwendet werden, sind dabei zum einen auf das subjektive Erleben von Emotionen, zum anderen auf die Schwierigkeit zurückzuführen, die für die Belastungs­beurteilung relevanten unbestimmten Rechtsbegriffe in konkreten Fällen und unter Berücksichtigung aller vorliegenden Einflussfaktoren anzuwenden. Doch inwiefern liegt hier eine Vermischung oder gar eine Verwechslung von Recht und Ethik vor? Die gesetzlichen Forderungen und Vorgaben für einen ‚ethischen’ Umgang mit Tieren sind im tierexperimentellen Bereich präsenter als etwa im Heim- oder Nutztierbereich. So ist die gesetzlich vorgeschriebene Belastungsbeurteilung auf Tiere in der tierexperimentellen Forschung beschränkt, obwohl auch im Heim- sowie Nutztierbereich eine – zu Tierversuchen mit den Schweregraden gering, mittel und schwer – vergleichbare sowie möglicherweise sogar darüber hinaus gehende Belastung von Tieren durchaus denkbar ist (vgl. Binder 2019). Im Heimtierbereich scheinen Belastungen geringgradiger als in der biomedizinischen Forschung eingeschätzt zu werden, was vor allem die Verbreitung belastender Merkmale in der Heimtierzucht zeigt. Die durch die sogenannten ‚Qualzuchten’ hervorgerufene Belastung in der Heimtierhaltung erfährt jedoch mehr gesellschaftliche Akzeptanz als die Belastungen im Tierversuch. Für uns ist an dieser Stelle weniger eine Argumentation relevant, die den bestehenden Widersprüchen zwischen den verschiedenen Bereichen mit einer Generalisierung von Praktiken begegnet, als die Einsicht, dass die Belastungsbeurteilung insofern kontextgebunden ist, als sie von bestimmten Vorannahmen ausgeht. Im Sinne einer Kultur der Sorge gilt es, sich diesem Kontext – oder eben dem Milieu der Belastungsbeurteilung – mit Sorge anzunehmen. 

Werte formen Fakten

Im Diskussionspanel haben wir deshalb ein weiteres Beispiel vorgestellt, das auf den ersten Blick wenig mit dem Labor zu tun hat. In einer Katzenpopulation auf Gili Meno in Indonesien ist eine genetisch bedingte Kurzschwänzigkeit verbreitet. Diese genetische Anomalie erscheint nicht als wahrnehmbarer Nachteil, sondern als eine Spielart feliner Normalität. Würden jedoch für eine tierexperimentelle Forschung Katzen mit dieser genetischen Besonderheit gezüchtet werden, würde diese Zucht als potenziell belastend für die einzelnen Katzen begriffen werden und einer Genehmigungspflicht unterliegen. Es geht uns hier nicht um eine Aussage über die Belastung oder Nicht-Belastung von Katzen durch hereditäre Kurzschwänzigkeit, sondern darum, dass ein bestimmter Kontext mitbestimmt, ob und welche Lebenserscheinungen überhaupt einen Anfangsverdacht begründen, der einer Belastungsbeurteilung vorausgeht. Im Laborkontext verlangen das moralische Prinzip der Nicht-Schädigung, die europäische Tierversuchsgesetzgebung und der tiermedizinische Professionsethos, einer Für- und Vorsorgepflicht nachzukommen: „the precautionary principle is a general one which should in particular be taken into consideration in the fields of environmental protection and human, animal and plant health“ (Bourguignon 2016).  Belastungsrelevante Eingriffe müssen demnach bereits geprüft werden, „wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können“ (§ 7 Abs. 2 TierSchG Bundesrepublik Deutschland).
Für menschliche und nicht-menschliche Tiere, die Schmerzen, Leiden oder Schäden erfahren, erscheint diese Erfahrung jedoch als unabhängig von Kontext und Interpretation: Auch ein unabsichtlicher Fußtritt schmerzt, auch eine notwendige Zahnbehandlung schmerzt. Derart wird das Phänomen des Schmerzes als eine subjektive und unmittelbare Erfahrung und zugleich als etwas, das sich unmittelbar Bahn bricht, das nicht verborgen oder ignoriert werden kann und das eine unzweifelhafte Bedeutung hat, in dem Unterfangen wirkmächtig, die Belastungsbeurteilung zu einer ethischen Technologie werden zu lassen. Denn in dieser Praxis ist beides gleichermaßen präsent: die Unhintergehbarkeit und Realität von Schmerzen sowie die Notwendigkeit, Schmerzen zu übersetzen, zu repräsentieren, damit sie ‚real’ werden. Es ist ein Teil der Kultur der Sorge, die Prekarität dieser Repräsentationen zu sehen und darauf zu antworten – nicht indem sie überwunden würde, sondern durch ihre Anerkennung. Belastungen im Tierversuch sind nicht einfach da, und Ethik beschränkt sich nicht darauf, dieses faktische Vorhandensein wissenschaftlich korrekt abzubilden. Vielmehr entpuppt sich die Belastungsbeurteilung als eine Technologie, in der bereits Ethik enthalten ist, in der Werte Fakten formen. Ein Ethisch-Werden in und mit der Praxis der Belastungsbeurteilung verlangt damit nach einer Sorge um die Bedingungen dieser ‚Entstehung’ von Belastungen. Der Anfangsverdacht, die Sorge, ob eine Belastung vorliegt, eine andere übersehen wird, der Zweifel, ob die mit dem Beurteilungsrahmen gestellte Frage eine Antwort erlaubt oder nicht, führen uns zurück zu der Frage, wie die Spannung zwischen Fakt und Wert in der durch die Normen von Wissenschaft, Recht und Professionsethos strukturierten Praxis der Belastungs­beurteilung verstanden werden kann. Statt ausgehend von einer Inkompatibilität von Wert und Fakt, die Belas­tungsbeurteilung als Ausdruck der Notwendigkeit einer nachgeordneten ethischen Bewertung von neutralen bestehenden Fakten zu verstehen, erscheint sie selbst als eine ethische Praxis (Puig de la Bellacasa 2017). Mit der Einsicht, dass die Belastungsbeurteilung eine Verhandlung von Werten und Interpretationen ist, ist weder gesagt, dass sie nicht wissenschaftlich sei, noch dass Belastungen ein reines Konstrukt werden, das beliebig hergestellt oder ignoriert werden könnte. Es handelt sich jedoch um einen Einspruch gegen eine Auffassung, die versucht, diese Faktizität von ihrer Wertung zu trennen oder darin eine Beeinträchtigung zu sehen. 

Resümee

Im Zentrum unseres Aufsatzes steht eine Frage, die sich in dem Arbeitsalltag von Tierärztinnen in der Forschung geformt hat: „Wir beschäftigen uns mit der Beurteilung von Belastungen im Tierversuch – ist das eigentlich ethisch?“ Man merkt der Frage an, dass ihre Artikulation nicht selbstverständlich ist. Zahlreiche Barrieren stehen ihr im Weg. Da ist zunächst der Umstand, dass die Frage einerseits aus der Praxis kommt: Sie stellt sich in, durch und wegen der Arbeit, Belastungen zu beurteilen. Trotzdem lässt sie sich in dieser Praxis nur schwer stellen, findet sich im geschäftigen Betrieb dafür weder Zeit noch Raum; sie erscheint sogar als Hindernis für die effektive Bearbeitung der Problemstellung. Zugleich bietet die Frage durch ihre Herkunft in der Praxis einer solchen Trennung von ethisch-reflektierendem und praktischem Tun Widerstand. Diese Spannung haben wir als ein erstes Milieu gekennzeichnet, von dem ausgehend untersucht werden kann, was die Frage ermöglicht und bedingt.
Zum anderen ist da ein Graben zwischen Praxis und Theorie, zwischen Umsetzung und Vorgabe. Sofern die Belastungsbeurteilung auf Ebene der moralisch-rechtlichen Regulierung tierexperimenteller Arbeit eindeutig als Instrument zur Erfüllung ethischer Standards begriffen wird, erscheint die Frage entweder als überflüssig oder einer mangelnden Kenntnis der ‚Praktiker’ von ‚Theorie’ (und damit auch von normativer Ethik) geschuldet zu sein. Die Frage läuft also Gefahr, dass sie als ein praktisches Problem begriffen und durch ihre Unterordnung unter Theorie (oder eben Prinzipien) ‚gelöst wird’. Diese Spannung haben wir als ein zweites Milieu gefasst, mit dem wir die Architektur der (wissens-)politischen Strategien meinen, in die die Belastungsbeurteilung eingespannt ist. Das Diskussionspanel des NTE stellte für uns einen Ort dar, in dem diese Architektur thematisch werden konnte bzw. in dem diese Architektur durch die Belastungsbeurteilung problematisiert wurde.
Um diesen Potenzialen, Ordnungen zu durchqueren und Hierarchien zu hinterfragen, nachgehen zu können, haben wir die Belastungsbeurteilung in methodischer Anlehnung an María Puig de la Bellacasa als eine Technologie der Sorge beschrieben. Damit wird der ethische Gehalt der Belastungsbeurteilung gefasst: Sie ist Ausdruck eines Sich-Sorgens um die Tiere, die in Versuchen eingesetzt werden. Die Rede von der Technologie stärkt ihren praktisch-prozessualen Charakter: Die Belastungsbeurteilung ist eine Praxis der Sorge oder besser: eine Sorge, die sich in der Praxis entfaltet. Diese Praxis ist keineswegs abstrakt oder universal, sondern situiert, das heißt räumlich-zeitlich-materiell konkret. In der Perspektive einer Ethik der Sorge, wie sie von Puig de la Bellacasa formuliert wird, ist diese Situiertheit nicht nur von strategischer, wissenspolitischer Bedeutung, sondern auch ethisch relevant: Wenn sich Sorge in Praxis entfaltet, dann verlangt das auch nach einer Sorge für die Bedingungen, für das Milieu dieser Praxis.
Einen Anschluss dieser Überlegungen an die tierexperimentelle Forschung bietet hier die gestellte Forderung nach der Etablierung einer culture of care. Im Folgenden verschiebt sich unsere Frage dahingehend, dass der ethische Gehalt der Belastungsbeurteilung nicht länger als Attribut adressiert wird, sondern als eine Tätigkeit: Wie kann die Belastungsbeurteilung zu einer ethischen Praxis werden? Wie kann dafür eine culture of care gelebt werden oder wie kann sie dazu beitragen, unter den Bedingungen des Labors, in das die unterschiedlichen Akteure – Tiere, Tierärztinnen, Forscherinnen etc. – eingebunden sind?
Vor diesem Hintergrund werden in der zweiten Hälfte des Beitrags einige der prominentesten Widersprüche und Konfliktquellen beschrieben, die im Kontext der Belastungsbeurteilung virulent sind. Dazu gehören der hohe Grad der Verrechtlichung und Moralisierung, die Unterscheidung von Werten und Fakten, eine Identifikation von Ethik mit Autorität und Effektivität und die Unverfügbarkeit von Schmerz, die in dem Versuch seiner wissenschaftlichen Repräsentation überdeutlich zutage tritt. Wir versuchen zu verfolgen, wie die Belas­tungsbeurteilung von dieser Landschaft geprägt ist und wie sie sie ihrerseits prägt und verändert. Dabei halten wir an dem Diktum Haraways fest, dass es von Gewicht ist, „mit welchem Anliegen wir andere Anliegen denken. Es ist von Gewicht, mit welchen Erzählungen wir andere Erzählungen erzählen. [...] Es ist von Gewicht, welche Geschichten Welten machen und welche Welten Geschichten machen“ (Haraway 2018, 23).
Auch wenn unser Anspruch sicher bescheidener ist, als die großen Entwürfe der materialistischen Feminis­tin, sehen wir unsere Auseinandersetzung mit der Belastungsbeurteilung, ihren Bedeutungen und Funktionen, als einen Versuch des Mit-Werdens in ihrem Sinne an. Den etablierten Erzählungen der großen Konflikte, in denen jeweils ihre ‚Lösung’ gleich mitgeliefert wird (beispielsweise der Konflikt zwischen Tierschutz und Forschung, der durch Tierschutz für die Forschung aufgehoben werden soll), versuchen wir, mit Sorge zu begegnen. Weder streiten wir ihre Dominanz und Wirkmächtigkeit ab, noch behaupten wir, sie durch andere ersetzen zu können. Zugleich verlangt die Sorge nach ihrer Kritik, da diese Erzählungen Machtverhältnisse re-produzieren, mit denen bestimmte Subjekte und Objekte ausgeschlossen oder marginalisiert werden. Deshalb üben wir eine Kritik, die in diesen Strukturen situiert ist. Während wir den sozial wirksamen Hierarchien – zwischen Mensch und Tier, zwischen den Geschlechtern, Theorie und Praxis, Fakt und Wert – im Milieu der Belastungsbeurteilung nachgehen, entfalten wir alternative, partiale Perspektiven und erproben andere, sorgsame Umgangsformen. Der Text begegnet diesen Machtstrukturen auch durch die kollektive Schreibpraxis der Autorinnen, die für einen intensiven Austausch über die üblichen Formate und Disziplinen hinweg sorgte. Für die dabei entstehenden Zwischentöne und Störgeräusche ein Gehör zu entwickeln und diese in das Format eines wissenschaftlichen Aufsatzes zu übersetzen, stellt für uns eine Art und Weise dar, nicht nur über eine Praxis der Sorge zu schreiben, sondern diese auch zu entfalten. In den letzten drei Abschnitten werden zudem Kernfragen eines Tierschutzes in der Wissenschaft an das tiermedizinische Professionsethos zurückgebunden: Wie können Tierärztinnen für Tiere sprechen, ohne an ihrer Stelle zu sprechen? Wie kann die tiermedizinische Profession in den widersprüchlichen Kontexten ihrer Zuständigkeit Integrität bewahren? Wie lässt sich die Verpflichtung auf wissenschaftliche Objektivität mit der Notwendigkeit, Position zu beziehen, verbinden? Unser Versuch durch eine Praxis der Sorge in der Praxis der Belastungsbeurteilung einen Unterschied zu machen, mag in diesem Diskurs um eine tiermedizinische Ethik ein freundliches und nährendes Milieu finden. 

Conflict of interest

Die Autoren versichern, dass keine geschützten, beruflichen oder anderweitigen persönlichen Interessen an einem Produkt oder einer Firma bestehen, welche die in dieser Veröffentlichung genannten Inhalte oder Meinungen beeinflussen können.

Ethische Anerkennung

Die Genehmigung durch eine Ethikkommission war für die vorliegende Arbeit nicht erforderlich.

Förderung

Diese Arbeit, die im Rahmen des Netzwerks Tiermedizinischer Ethik entstand, wurde gefördert von der Freien Universität Berlin über Mittel zur Unterstützung von Nachwuchswissenschaftlerinnen bei der wissenschaftlichen Profilbildung und dem Aufbau von fachlichen Vernetzungen.

Autorenbeitrag

Konzeption oder Design der Arbeit: KW, KH, AZ (KH und AZ haben zu gleichen Teilen beigetragen); Manuskriptentwurf: KW; kritische Revision des Artikels: KW, KH, AZ (KH und AZ haben zu gleichen Teilen beigetragen); endgültige Zustimmung der für die Veröffentlichung vorgesehenen Version: KW, KH, AZ (KH und AZ haben zu gleichen Teilen beigetragen).

Korrespondenzadresse

MMag. Kerstin Weich, PhD
Messerli Forschungsinstitut
Abteilung Ethik der Mensch-Tier-Beziehung
Veterinärplatz 1
Universität Wien, Medizinische Universität Wien,
Veterinärmedizinische Universität Wien
1210 Wien, Österreich
kerstin.weich@vetmeduni.ac.at


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Foto: Franz Marc, Liegender Hund im Schnee; Städel Museum/bpk

Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift

Themenheft Tiermedizinische Ethik

Tiere halten, Tiere nutzen: Das Themenheft der Berliner und Münchener Tierärztlichen Wochenschrift beleuchtet das Thema Ethik in all seinen Facetten, die der tierärztliche Berufsstand mit sich bringt.

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Eröffnungsfeier des Tiermedizinischen Zentrums für Resistenzforschung (TZR) am 26. April 2022 in Düppel.  
Foto: Gerda Bäumer

One Health

Alles unter einem Dach: Moderne Resistenzforschung

Großer Gewinn für den veterinärmedizinische Fachbereich der FU Berlin: Auf dem Campus Düppel wurde das Tiermedizinische Zentrum für Resistenzforschung (TZR) eingeweiht.