Das Sicherheitsempfinden eines jeden Menschen ist unterschiedlich und subjektiv. Manche sind von ihrer Persönlichkeit eher unerschrocken und haben nie schlechte Erfahrungen machen müssen, andere neigen zu Unsicherheit, Ängsten und schnellerer Alarmbereitschaft. Im tierärztlichen Alltag kann es durchaus zu unangenehmen Situationen kommen, zum Beispiel als Frau allein im Nachtdienst einer großen, unübersichtlichen Klinik. Dass Einbrüche in Tierarztpraxen keine Seltenheit sind, zeigen zahlreiche Polizeiberichte, die nach Tätern fahnden. „Ich würde praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten raten, sich aktiv mit dem Thema Sicherheit zu befassen, bevor sie Opfer einer Straftat werden“, rät Thomas Ganz. Schutzgelderpressung, Bedrohung oder Vandalismus – all das könne auf Tierärzte zukommen, die nicht nur teure Gerätschaften und Bargeld, sondern auch Betäubungsmittel vorrätig hätten.
Folgende Tipps von erfahrenen Kollegen können das Sicherheitsempfinden von Praktikerinnen und Praktikern erhöhen:
Tipp 1: Trainings und Präventionsangebote der Polizei nutzen
Laut Thomas Ganz ist es besser „im Kopf auf einen Ausnahmezustand vorbereitet zu sein“ als unvorbereitet von ihm überrollt zu werden. „Viele Auseinandersetzungen können durch die richtige Kommunikation von menschlicher Seite abgewendet und deeskaliert werden“, so Ganz. Allerdings müsse man dazu wissen, wie man überkochende Emotionen herunterkühlen könne. Um im Falle eines emotionalen oder körperlichen Überfalls gewappnet zu sein, bedürfe es Übung und Training. „Die Polizeidienststellen der Bundesländer bieten hier regional unterschiedliche Trainings und Präventionsangebote an.“
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Tipp 2: Über die Gebäudesicherheit nachdenken
Tierärzte sollten bereits vor der Eröffnung einer Tierarztpraxis an die Gebäudesicherheit, Außendarstellung sowie auch die Lage der Praxis denken. „Sie können heutzutage ohne viel Geld eine Kameraüberwachung installieren“, so Ganz. Ebenso gibt es geprüfte Fenster sowie Türen. Für wirkungsvoller als eine teure Alarmanlage, die stets das Signal sendet „hier ist viel zu holen“, hält der Polizist eine funktionierende Nachbarschaft, die aufeinander achtet sowie die richtigen Signale nach außen. „Es ist immer gut, wenn Sie ihr Umfeld kennen und gegenseitig ein Auge aufeinander haben“ so Ganz.
Tipp 3: Die richtige Versicherung und Kommunikation nach außen
„Einbrecher sind in der Regel auf schnelles Geld oder Drogen wie Ketamin aus“, weiß der ehemalige Kriminalbeamte. In der Eile eines Einbruchs oder bei Wut über fehlende Beute kann es schnell zur Verwüstung von Praxisräumen kommen. Daher rät Ganz Praxisbesitzern neben einer Gebäudeversicherung darauf zu achten, dass bei einer Hausratversicherung neben Sachschäden auch solche durch Vandalismus abgedeckt sind. Ebenso könne es sinnvoll sein, nicht nur in erster Linie bargeldlose Bezahlung zu akzeptieren sowie Betäubungsmittel sicher zu verwahren, sondern dies auch per Schild nach außen zu kommunizieren.
Tipp 4: Die richtigen Signale senden
Im Ernstfall rät der Polizist dazu, den Forderungen der Einbrecher nachzukommen, ihnen eine kleine Summe Geld auszuhändigen und dann zu kommunizieren, dass mehr nicht in der Kasse sei. Im Falle eines drohenden Tierbesitzers, der sein Tier haben, aber nicht zahlen möchte, rät Ganz zur Abwägung der Gefahrenlage und Händelbarkeit der Situation. „Selbst wenn Sie das Tier aushändigen und kein Geld bekommen, Sie haben die Daten ihrer Kunden.“ Ebenso bestünde die Möglichkeit, Hausverbote auszusprechen. Kommen entsprechende Kunden dann trotzdem wieder, könne bei Verständigung der Polizei ein Bußgeld verhängt werden. „Sie machen die Regeln und müssen die richtigen Signale aussenden“, so Ganz. Um das richtige Signal zu senden, rät der Polizist dazu, Übergriffe aktenkundig zu machen. „Reagieren sie und lassen Sie sich nicht einschüchtern!“
Tipp 5: Selbstverteidigung proben
Der Tierarzt und Krav-Maga-Selbstverteidigunsgtrainer Ribert Eifler hat in Leipzig bereits mehrfach Gewaltpräventionsseminare angeboten. „Wir müssen wacheren Auges durch unseren Alltag gehen“, so sein Rat. Der Tierarzt trainiert neben seiner Tätigkeit als Praxisinhaber Privatpersonen im Bereich Selbstverteidigung, unter anderem Polizisten und Mitarbeiter aus der Justiz. „Ein Drittel sind Frauen und die gehen ab wie Schmitz Katze!“ sagt er. Laut Gesetzbuch ist die körperliche Verteidigung im Falle eines Angriffs rechtens: „ Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden“, so steht es im Strafgesetzbuch.