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Notschlachtung: Frakturen, Rupturen und Traumata wurden am häufigsten als Diagnose bescheinigt.
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Notschlachtung: Frakturen, Rupturen und Traumata wurden am häufigsten als Diagnose bescheinigt.

Notschlachtung

Rinderpraktiker als amtliche Tierärzte

Bei der Notschlachtung übernimmt ein Praktiker die Rolle des amtlichen Tierarztes – doch eine Dokumentenprüfung lässt vermuten, dass die Anforderungen häufig nicht eingehalten werden.

Ein Begleitschein (bzw. seit September 2021 eine Veterinärbescheinigung) begleitet ein notgeschlachtetes Tier zum Schlachthof. Darauf dokumentiert der Tierarzt u. a. den Zeitpunkt von Schlachttieruntersuchung und Notschlachtung, die Befunde und die Diagnose, die zur Notschlachtung geführt hat. Doch ein Großteil der Begleitscheine ist nicht korrekt ausgefüllt. Das zeigte eine Dokumentenprüfung von zunächst 363 Rinder-Begleitscheinen durch Dr. Philipp Rolzhäuser und Kollegen vom Institut für Lebensmittelhygiene, Professur Fleischhygiene der Universität Leipzig. Die Dokumente wurden von 30 Kolleginnen und Kollegen zwischen Oktober 2019 und Dezember 2020 ausgefüllt. Einzelne Tierärzte bescheinigten bis zu 78 Notschlachtungen.

Fast alle Bescheinigungen für die Notschlachtung fehlerhaft

Die Angaben von Symptomen wie „ausgegrätscht“ anstelle von Diagnosen oder unwahrscheinliche Angaben zu den Vitalparametern stellen die Plausibilität der Notschlachtung teilweise infrage. Unvollständig oder in verschiedenen Handschriften ausgefüllte Begleitscheine lassen Zweifel an der Anwesenheit des Tierarztes bei der Notschlachtung aufkommen. „Zum Teil stellt sich auch die Frage, ob die Diagnosen und Befunde überhaupt real waren“, erklärte Rolzhäuser in seinem Vortrag auf dem DVG-Vet-Congress im Oktober.

Für einige Rinder wurden Behandlungen angegeben, deren Zusammenhang mit der Notschlachtung unklar blieb. In zwei Fällen wurden Wartezeiten nicht eingehalten.


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Hätte Leiden verkürzt werden können?

Die Zeitangaben waren bei fast 30 Prozent der Scheine unvollständig. In Einzelfällen wurden zwischen Schlachttieruntersuchung und Notschlachtung allerdings Zeiträume von bis zu 13, 23 oder 54 Stunden dokumentiert; in diesen Fällen lagen Diagnosen wie Karpus-, Fesselbein- oder Klauenbeinfrakturen vor. Wie viel Zeit seit dem Unfall vergangen war, blieb fraglich. „Hier scheint es, als hätten lang anhaltende Schmerzen und Leiden durch eine Euthanasie verkürzt werden können“, meinte Rolzhäuser.

Eine Notschlachtung chronisch kranker Tiere ist nicht zulässig

Angesichts der Ergebnisse der Dokumentenprüfung hält Philipp Rolzhäuser eine Fortbildung von Rinderpraktikern vor der Ernennung zu amtlichen Tierärzten für zwingend erforderlich. Es bestehe der Verdacht, dass in einigen Fällen chronisch kranke Tiere durch eine Notschlachtung noch der Lebensmittelkette zugeführt werden sollten, damit der Landwirt nicht die Kosten einer Euthanasie tragen muss.

Rolzhäuser wies auf dem Kongress darauf hin, dass im Schlachthof eine Plausibilitätsprüfung der Begleitpapiere erfolgt. Eine Falschbeurkundung sowie tierschutzrechtliche Verstöße sind strafbar und wurden in der Vergangenheit schon mit Geldstrafen von bis zu 9.000 Euro geahndet.

Verlangt ein Tierhalter für kranke Tiere eine Veterinärbescheinigung, gerät der Hoftierarzt schnell in einen Interessenskonflikt. Rolzhäuser riet, sich auf Quellen wie das Merkblatt Notschlachtung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zu berufen. Schließlich könne man den Tierhalter häufig überzeugen, indem man ihn fragt: „Würdest Du das selbst noch essen wollen?“