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Eine Katze, die Freigang gewohnt ist, lässt sich nur schwer im Haus halten.
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Eine Katze, die Freigang gewohnt ist, lässt sich nur schwer im Haus halten.

Katzen

Freigang verboten

Katzen in der Stadt Walldorf wurde mit sofortiger Wirkung der Freigang verboten. Der Katzen-„Hausarrest“ soll dem Schutz der bedrohten Haubenlerche dienen.

Die Haubenlerche ist ein etwa 18 cm großer braun-grauer Vogel, der bodennah lebt und gerne Sandbäder nimmt. In Deutschland ist die Population der hochgradig gefährdeten Vogelart stark zurückgegangen, es gibt nur noch rund 6.000 Brutpaare. Drei davon leben im Baden-Württembergischen Walldorf-Süd. Zu ihrem Schutz verbietet eine Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises den dortigen Hauskatzen ab sofort und dann jedes Jahr vom 01. April bis zum 31. August den Freigang.

Zum Vogelschutz: Leine statt Freigang

In Einzelfällen sollen Ausnahmen vom Ausgehverbot genehmigt werden, die Katzenhalter müssen dann aber per GPS-Tracking nachweisen, dass ihr Tier sich nicht in der Nähe der Haubenlerchen-Nester aufhält. Ansonsten legt die Naturschutzbehörde Katzenhaltern nahe, ihr Tier gegebenenfalls in den Sommermonaten anderweitig unterzubringen oder unter anderem durch Spaziergänge an der Leine zu beschäftigen.

Der Rhein-Neckar-Kreis erklärt das Verbot damit, dass es nun auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels ankomme. Das Untersagen des Freigangs für Hauskatzen, die potenziell Jungvögel jagen, hält die Naturschutzbehörde daher für verhältnismäßig.


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Hauskatzen als Gefahr für Vögel

Hauskatzen sind in Deutschland schon lange das beliebteste Haustier, ihre Anzahl nahm in den letzten Jahren stetig zu. Im Jahr 2021 wurden laut Statista in 15,7 Millionen Haushalten Katzen gehalten. Dazu kommen rund zwei Millionen Streuner. Wie viele Vögel hierzulande den jagenden Stubentigern zum Opfer fallen, lässt sich nicht genau sagen und scheint auch wissenschaftlich noch umstritten. In Europa gab es anders als beispielsweise in Australien schon immer Wildkatzen, flugunfähige Vogelarten gibt es hierzulande daher nicht. Dennoch gefährdet die inzwischen sehr große Population geschickter Jäger zumindest in Siedlungsgebieten die Biodiversität.

Einige Naturschützer sind daher überzeugt, dass der Vogelschutz Vorrang haben muss und Katzen grundsätzlich keinen Freigang haben sollten. So sieht beispielsweise der Umweltjurist Arie Trouwborst im Walldorfer Freigangs-Verbot eine wegweisende Entscheidung, die in Europa Schule machen könnte, wie er Spektrum.de erklärte. Er sieht Behörden aufgrund der Europäischen Naturschutzrichtlinien sogar in der Pflicht, den Freigang von Katzen zu verbieten, da sie Vögel töten und stören.

Massive Einschränkung für Katzen, die Freigang gewohnt sind

Das Freigang-Verbot ist umstritten und wird sehr emotional diskutiert. Sogar Walldorfs Bürgermeister Matthias Renschler geht nicht mit der Entscheidung des Kreises konform und bezeichnet das Verbot als „realitätsfremd“. Baden-Württembergs Tierschutzbeauftragte, die Tierärztin Dr. Julia Stubenbord, hält die Maßnahme für eine massive Einschränkung für Freigänger-Katzen, insbesondere da der Freigang von einem Tag auf den anderen und für den langen Zeitraum von vier Monaten untersagt wird. Sie könnte sich einen Zeitraum von drei oder vier Wochen vorstellen.

Stubenbord verweist zudem darauf, dass die Stadt Walldorf nun zwar ein Freigangsverbot, aber keine Katzenschutzverordnung mit Kastrationsgebot hat. Tierschutz- und Tierarztverbände plädieren schon lange für eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang. Hier listet der Tierschutzbund die Gemeinden auf, die eine Kastrationspflicht bereits umgesetzt haben. So sollen die Zahl der Streuner und die alljährliche Katzenschwemme in den Tierheimen unter Kontrolle gebracht werden – ein Nebeneffekt wäre sicherlich auch ein sinkendes Risiko für Vogelpopulationen.

Zwischen Natur- und Vogelschutz auf der einen und der artgerechten Haltung von Katzen auf der anderen Seite abzuwägen bleibt schwierig – gerade wenn es um die konkrete Gefährdung einer vom Aussterben bedrohten Art geht. 

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