Schutzmaßnahmen bei Kontakt mit infiziertem Geflügel
Die Gefahr einer Übertragung aviärer Influenzaviren besteht vor allem bei hoher Viruslast, wie sie laut FLI in betroffenen Geflügelbetrieben zu erwarten ist. Dort können sporadische Übertragungen auf den Menschen nicht ausgeschlossen werden.
Das FLI rät: Personen, die in Kontakt mit infiziertem Geflügel kommen, sollten für mindestens zehn Tage auf das Auftreten von respiratorischen Symptomen bzw. Bindehautentzündungen achten. Falls Symptome auftreten, sollte unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch genommen und eine Testung auf Influenzaviren durchgeführt werden.
Darüber hinaus gelten allgemeine Hygieneregeln. So sollten tote Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst werden, und man sollte sich auf jeden Fall gründlich mit Wasser und Seife die Hände waschen, falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist.
Das RKI empfiehlt besondere Vorsichts- und Schutzmaßnahmen für Tierärzte oder Personal in Geflügelbetrieben, die vor, während oder zur Bewältigung eines Ausbruchs durch hoch pathogene aviäre Influenza engen Kontakt zu den erkrankten oder verendeten Vögeln haben. Die Empfehlungen werden von den zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort in Kooperation mit den Veterinärbehörden umgesetzt.