Der Praktische Tierarzt 84, 467-469
© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. 2003
Publiziert: 06/2003
Zusammenfassung
Am 24. September ist dieneue Tierärztliche-Hausapotheken-Verordnung (TÄHAV) und die "Bestandsbuch-Verordnung“ in Kraft getreten. Seitdem muss bei jeder Anwendung und Abgabe von Arzneimitteln an Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, ein Arzneimittel-Anwendungsund -Abgabebeleg in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden.Der Tierhalter hat seitdem jede Arzneimittel-Anwendung unverzüglich in ein im Betrieb zu führendes Bestandsbuch einzutragen...