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Der Praktische Tierarzt

Auswertung einer internetbasierten Umfrage zum tierärztlichen Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg und der „Bestandsbuchverordnung“

Der Praktische Tierarzt 84, 467-469

Publiziert: 06/2003

Zusammenfassung

Am 24. September ist dieneue Tierärztliche-Hausapotheken-Verordnung (TÄHAV) und die "Bestandsbuch-Verordnung“ in Kraft getreten. Seitdem muss bei jeder Anwendung und Abgabe von Arzneimitteln an Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, ein Arzneimittel-Anwendungsund -Abgabebeleg in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden.Der Tierhalter hat seitdem jede Arzneimittel-Anwendung unverzüglich in ein im Betrieb zu führendes Bestandsbuch einzutragen...

 

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