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Der Praktische Tierarzt

Topische Arzneimittelanwendung am Pferdeauge unter besonderer Berücksichtigung von Dexamethason

Der Praktische Tierarzt 89, 738-743

Publiziert: 09/2008

Zusammenfassung

Bei der topischen Arzneimittelanwendung amPferdeauge finden hauptsächlich Tropfen und Salben Anwendung.Da für die Veterinärmedizin nur begrenzt Ophthalmika zugelassensind, sind Arzneiformulierungen, Dosierungen und Dosierungsintervalleoft aus humanmedizinischen Studien übernommen odersie ergeben sich aus der klinischen Erfahrung. Neben allgemeinenpharmakologischen Gesichtspunkten zur topischen Anwendung vonArzneimitteln am Pferdeauge wird hier eine Studie zur Verteilungvon topisch appliziertem Dexamethason (DXM) im Pferdeauge vorgestellt.Jeweils sechs Pferde erhielten über sechs Tage dreimal odersiebenmal täglich eine dexamethasonhaltige tropffähige Augensalbe(entsprechend 0,05 mg DXM/Behandlung). Zwei Stunden nach derletzten Applikation wurden die Tiere euthanasiert und DXM in deneinzelnen Augenkompartimenten (Cornea, Kammerwasser, Linse,Glaskörperflüssigkeit und Chorioidea/Retina) mittels Radioimmunoassaybestimmt. Die höchsten Werte konnten in Cornea (etwa25 ng/g), Iris (etwa 5 ng/g) und Kammerwasser (etwa 2,5 ng/ml)gemessen werden. Die Werte für Linse, Glaskörperflüssigkeit undChorioidea/Retina lagen größtenteils unterhalb der Bestimmungsgrenze.Die erreichten Konzentrationen unterschieden sich zwischenden beiden Behandlungsgruppen kaum. Nur für die Iris konnte einesignifikante Erhöhung der DXM-Konzentration nach siebenmaligerBehandlung pro Tag festgestellt werden. Auch konnte in allen Serumprobenvon täglich siebenmal behandelten Pferden DXM nachgewiesenwerden, während dies nach dreimal täglicher Applikationnur vereinzelt gelang. Die Studie bestätigt auch für eine Applikationam Pferdeauge, dass eine antientzündlich wirkende Konzentrationvon DXM nach topischer Applikation nur in den vorderen Augenkompartimentenerreicht wird. Hierbei spielt es nur eine untergeordneteRolle, ob dreimal täglich, oder siebenmal täglich behandeltwird, was der Compliance des Patientenbesitzers entgegenkommt.Die Nachweisbarkeit von DXM im Serum belegt, dass auf Grund derDopingrelevanz eine ausreichende Karenzzeit auch nach topischerApplikation eingehalten werden muss.

 

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