- Die Impfpflicht gegen EHV-1 wurde aufgehoben.
- StIKo Vet und FN empfehlen die Impfung weiterhin.
Die erst im letzten Jahr von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) eingeführte Impfpflicht gegen EHV-1 für alle Turnierpferde wurde Anfang April wieder aufgehoben. Ab dem 15. April 2024 müssen Turnierpferde nicht mehr zwingend gegen das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) geimpft werden. Eine dringende Empfehlung zur Impfung spricht die FN in Übereinstimmung mit der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) aber weiterhin aus.
GOT 2022 und die Impfpflicht
Als Begründung für diese Entscheidung führt die FN unter anderem an, dass Weltreiterverband und andere Nationen der Einführung einer Impfpflicht nicht nachgefolgt sind. Zudem gäbe es laut FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach anhaltenden Widerstand in der Mitgliedschaft der Landesverbände gegen die Verpflichtung. Auch aufgrund aktueller Entwicklungen wie Inflation oder der Einführung der neuen GOT wurde das Thema erneut zur Abstimmung gebracht. Mit einem Stimmenanteil von 76 % wurde innerhalb der FN eindeutig gegen die Impfpflicht entschieden.
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Hintergrund zur Impfpflicht: EHV-1-Ausbruch
Bereits im Jahr 2021 entschied der Beirat Sport der FN, die Impfung gegen EHV-1 zur Voraussetzung für eine Zulassung zu Turnieren zu machen. Hintergrund war der Ausbruch einer Herpesvirus-Epidemie, die auf einem internationalen Turnier im spanischen Valencia ihren Anfang nahm. Insgesamt 200 Tiere waren damals von der neurologischen Verlaufsform der Erkrankung betroffen, darunter 18 mit Todesfolge. Durch die Rückreise involvierter Turnierpferde in ihre Heimatländer breitete sich die Infektion in insgesamt zehn Ländern aus. Als Reaktion auf den massiven Ausbruch wurden im Anschluss über mehrere Wochen nationale und internationale Pferdesportturniere ausgesetzt.
Die Einführung der Impfpflicht wurde auf den 01.01.2023 gelegt. So blieb Pferdebesitzern ausreichend Zeit, die erforderlichen Zeiträume für die Grundimmunisierung einzuhalten. Zudem hatten Impfstoffhersteller eine Vorlaufzeit, um der erhöhten Nachfrage gerecht zu werden. Dennoch waren die zugelassenen Impfstoffe zeitweise vergriffen.
Bereits drei Monate nach der offiziellen Einführung der Impfpflicht hatte der Beirat Sport im März 2023 erneut über ihr Bestehen abgestimmt. Zu dem Zeitpunkt wurde mit 131 zu 82 Stimmen noch für eine Impfpflicht gestimmt und ihr Fortbestehen beschlossen. Als Grund für die Abstimmung wurden auch hier bereits Preissteigerungen und die neue GOT genannt. Julia Gerdes