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Praxisinhaber können für die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung einen staatlichen Zuschuss erhalten.
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Praxisinhaber können für die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung einen staatlichen Zuschuss erhalten.

Hilfe zur Selbsthilfe

Unternehmensberatung staatlich förderbar

Wer als Tierarzt eine qualifizierte und akkreditierte Unternehmensberatung in Anspruch nimmt, kann einen staatlichen Zuschuss erhalten.

Von Dirk Brennecke

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), zu denen auch Tierarztpraxen und Tierärztliche Kliniken mit bis zu 250 Mitarbeitern zählen. Mit dieser neuen Richtlinie wurde das Förderprogramm zur Förderung unternehmerischen Know-hows abgelöst. Zugleich wurden die Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber in vielerlei Hinsicht verbessert.

Ziele der Förderung

Das Ziel der Förderung ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit des Unternehmens Tierarztpraxis auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe zu erhöhen. Mit einem Zuschuss zu den Kosten der Beratungsmaßnahmen soll es erleichtert werden, externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Hierdurch soll die Befähigung gesteigert werden, auf die vielfältigen Herausforderungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowie der durch den demografischen, digitalen und ökologischen Wandel bedingten Veränderungen reagieren zu können.


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Gegenstand der Förderung

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der tierärztlichen Unternehmensführung. Häufige Beratungsinhalte im Unternehmen Tierarztpraxis sind Analysen zum Abrechnungsverhalten und der Preisgestaltung, zur Apothekenführung und der Material- und Warenwirtschaft. Darüber hinaus ist oftmals Beratungsbedarf hinsichtlich der Praxisorganisation und des Personalmanagements gegeben.

Die Beratung analysiert die Situation der zu beratenden Praxis. Es sind Schwachstellen zu ermitteln und zu benennen. Auf dieser Basis sind Verbesserungs- und Optimierungspotenziale aufzuzeigen und praxisindividuelle Handlungsempfehlungen zu formulieren. Die Beratung ist in einem schriftlichen Beratungsbericht zu dokumentieren und bei Beantragung der Fördermittel einzureichen.

Rahmenbedingen der Förderung

Antragsberechtigt sind tierärztliche Unternehmen, die ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben. Zudem müssen die Voraussetzungen als KMU erfüllt werden. Demzufolge darf das förderfähige Unternehmen im Jahr vor der Antragstellung nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt und nicht mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaftet haben. Bei neu gegründeten Tierarztpraxen sind die Angaben nach Treu und Glauben zu schätzen. Die vorgenannten Voraussetzungen werden im Allgemeinen von tierärztlichen Unternehmen erfüllt.

Bis zum Ende der Geltungsdauer am 31. Dezember 2026 können mehrere in sich abgeschlossene Beratungsprojekte durchgeführt werden. Insgesamt besteht die Möglichkeit, für fünf Beratungen einen staatlichen Zuschuss zu erhalten. Pro Jahr können bis zu zwei Beratungsprojekte absolviert werden.

Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig vom Unternehmensstandort. Unternehmen, die in den alten Bundesländern ansässig sind, werden pro Beratungsprojekt mit maximal 1.750 € bezuschusst. Der maximale Förderbetrag für Unternehmen in den neuen Bundesländern beträgt pro Projekt maximal 2.800 €. Für das Land Berlin, die Region Leipzig, die Region Lüneburg und die Region gelten umgekehrte Zuschusshöhen.

Kombination von Förderprojekten

Die Vielzahl geförderter Beratungsprojekte erlaubt nicht nur die Förderung einer einzelnen themenfokussierten Beratung, sondern auch die dauerhafte Beratung über einen längeren Zeitraum. Im Zuge einer langfristigen Begleitung können verschiedene Inhalte zum Tragen kommen. Die Reihenfolge der Beratungsprojekte hängt vom Bedarf des jeweiligen Unternehmens ab.

Projekt 1 – Praxisanalyse

Um die Praxis auf ein solides betriebswirtschaftliches Fundament zu stellen, bietet sich zu Anfang eine detaillierte Praxisanalyse an. Es werden Umsatz- und Kosteneinsparungspotenziale aufgedeckt und Hinweise zur Abrechnung der erbrachten Leistungen gegeben. Für die Zukunft werden die Preispolitik festgelegt und Kennzahlen definiert, die bei der Überprüfung der gesteckten Ziele helfen.

Projekt 2 – Material- und Warenwirtschaft

Oftmals stellt auch die Material- und Warenwirtschaft einen wichtigen Beratungsansatz dar. Ein Bestellcontrolling oder eine Margenkalkulation findet in vielen Fällen nicht statt. Ebenso sind Optimierungspotenziale hinsichtlich der Sortimentsbreite und der Sortimentstiefe nicht bekannt. Da es sich bei der Material- und Warenwirtschaft um eine der wichtigsten Umsatz- und Kostenpositionen handelt, sollten detaillierte Informationen bzw. Kennzahlen für die Praxisleitung und die Apothekenverantwortlichen vorliegen.

Projekt 3 – Personal

Im Service- und Dienstleistungsunternehmen werden die Leistungen von Menschen erbracht. Insofern stellt das Humankapital bzw. das Praxisteam einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar. Die Analyse der Mitarbeiterzufriedenheit und die Mitarbeiterbeurteilung seitens der Praxisleistung dienen der Status-quo-Ermittlung im Hinblick auf die Personalführung und die Praxisorganisation. Ebenso erhalten die Praxismitarbeiter ein strukturiertes Feedback zu ihren Arbeitsleistungen. Hieraus ergeben sich Perspektiven für die Personalentwicklung für die Zukunft.

Projekt 4 ­– Aufbau- und Ablauforganisation

In einem weiteren Projekt können die zuvor identifizierten Optimierungspotenziale durch das Schaffen einer transparenten und nachvollziehbaren Aufbau- und Ablauforganisation realisiert werden. Hierzu werden Leitbild, Organigramm und Aufgabenübersichten angefertigt. Hierdurch werden die Praxisstruktur sowie die Aufgabenbereiche des Unternehmens sichtbar gemacht. Durch die Abstimmung der einzelnen Arbeitsbereiche werden die Abläufe verbessert sowie Wartezeiten und Leerlauf reduziert. Zudem wissen die Mitarbeiter, was von ihnen erwartet wird.

Projekt 5 – Prozessbeschreibungen

Zur Verbesserung der Praxisorganisation werden in einem weiteren Projekt die bereits geschaffenen Strukturen manifestiert. Es geht nicht nur darum, dass die Praxismitarbeiter wissen, was zu tun ist. Darüber hinaus sollte auch bekannt sein, wie die Aufgaben zu erledigen sind und warum sie auf eine bestimmte Art und Weise erledigt werden sollen. Hierzu werden für die jeweiligen Abteilungen, wie z. B. Anmeldung, Apotheke oder Labor, einheitliche Prozessbeschreibungen, Checklisten und Formblätter erstellt. Es werden einheitliche Standards geschaffen, die den Mitarbeitern Orientierung geben, Wissen transparent machen und konservieren. 

Beispiele für förderbare Projekte finden Sie hier als Download.

Kostenfreier Download

Übersicht von Beratungsprojekten in Tierarztpraxen mit staatlicher Förderung

Klicken Sie hier, wenn Sie das PDF DPT_11-2023_Brennecke_Tabelle.pdf (0.03 MB) herunterladen möchten

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