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Die Tierschutz-Hunde-VO gilt auch für Diensthunde.
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Die Tierschutz-Hunde-VO gilt auch für Diensthunde.

Tierschutz-Hundeverordnung

Kein Stachelhalsband für Diensthunde

Nach Protesten von Tierschutzvereinen, aber auch der Bundestierärztekammer wird es keine Ausnahmeregelung von der Tierschutz-Hundeverordnung für die Ausbildung von Diensthunden geben.

Die neue Tierschutz-Hundeverordnung verbietet „bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden“. In der Ausbildung von Diensthunden kamen solche Mittel bisher aber nicht selten zum Einsatz. Nachdem die neue Verordnung im Januar 2022 in Kraft trat, gab es daher Stimmen, die eine Ausnahme für Diensthunde forderten. Die Polizei Berlin nahm sogar kurzfristig alle Hunde aus dem Dienst. Bereits im Dezember hatte das Land Niedersachsen eine kurzfristige Änderung des Gesetzes beantragt, um eine Ausnahmeregelung für Diensthunde zu erreichen.

Nach Protesten von Tierschutzorganisationen, aber auch einer Stellungnahme der Bundestierärztekammer e. V. (BTK), zog das Land den Antrag Anfang Februar jedoch zurück: Es wird keine Ausnahme für Diensthunde geben.

Die neue Tierschutz-Hundeverordnung

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Vorschriften für die Hundezucht und ein Verbot der Anbindehaltung von Hunden.
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Die BTK hatte sich gemeinsam mit der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) an die Mitglieder der Bundesratsausschüsse gewandt und sie aufgefordert, gegen den Antrag aus Niedersachsen zu stimmen.

Die Stellungnahme wies darauf hin, dass bereits das Tierschutzgesetz verbietet, „ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind“. Stachelhalsbänder und Endloswürger waren aber bereits 1999 von der TVT als tierschutzwidriges Zubehör eingestuft worden, dessen Einsatz für Hunde schmerzhaft ist. Eine Ausnahme von den Regelungen der Tierschutz-Hundeverordnung hätte den Einsatz tierschutzwidriger Hilfsmittel und Methoden ermöglicht, sogar wenn sie erhebliche Schmerzen verursachen. 

BTK und TVT plädierten dafür, dass alle Hunde vor tierschutzwidrigen Maßnahmen geschützt werden müssen: „Es gibt keine fachliche Begründung, Diensthunden erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen zu dürfen.“ Nachdem der Antrag zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung nun zurückgezogen wurde, gilt das Verbot von Stachelhalsbändern ohne Ausnahme auch für Training und Ausbildung von Diensthunden. 

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