Der Praktische Tierarzt 87, 698-702
© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG. 2006
Publiziert: 09/2006
Zusammenfassung
Das Vorhandensein sowie die Gabe einer jeden Substanz,die geeignet ist, die aktuelle und die natürliche Leistungsfähigkeiteines Pferdes während des Wettkampfes zubeeinflussen, sind im Pferdesport grundsätzlich verboten.Der Nachweis einer beliebigen Menge einer Substanz odereines ihrer Metaboliten wird – abgesehen von wenigenAusnahmen – als Verstoß gegen die Bestimmungen geahndet(Zero tolerance). Es wird diskutiert, ob anstatt desrein qualitativen Nachweises ein quantitativer Nachweisangewandt werden kann. Dies setzt unter anderem voraus,dass die nachgewiesene Menge keine Wirkung hat. PharmakokinetischeModelle können mit Einschränkungen fürbestimmte Substanzen zur Hilfe genommen werden, umGrenzen für den Nachweis festzulegen. Grundsätzlich gibtes keine allgemeingültige Formel, die auf alle Substanzengleichermaßen anwendbar ist. Die Kenntnis der pharmakologischenWirkeigenschaften und Dosierung und derpharmakokinetischen Eigenschaften einer Substanz sowiedie Kenntnis der analytischen Möglichkeiten beziehungsweiseAnforderungen erlaubt es, das Ausscheidungsverhaltensowie die Zeit abzuschätzen, die bis zum Erreicheneiner nicht wirksamen Konzentration vergeht. Karenzzeiten– im Unterschied zu Nachweiszeiten – zu formulieren,bedeutet, bei Kenntnis der beeinflussenden Variableneine Sicherheitszeitspanne (über die Nachweiszeit hinaus)zu berücksichtigen, wonach die Wahrscheinlichkeit einesNachweises statistisch abgesichert relativ gering ist.