Der Praktische Tierarzt 87, 440-442
© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG. 2006
Publiziert: 06/2006
Zusammenfassung
In Deutschland sind bei Röntgenuntersuchungen vonHunden und Katzen die Tier-Betreuungspersonen imRöntgenraum anwesend. Für diese Personen fordert dieneue Richtlinie „Strahlenschutz in der Tierheilkunde“ dieErmittlung und Aufzeichnung der Körperdosis. Nach derRichtlinie kann die Körperdosis durch Messung der Personendosis,durch Multiplikation der Aufenthaltszeit mitder Ortsdosisleistung am Ort der Tier-Betreuungspersonoder auf andere geeignete Weise ermittelt werden. Letzteresbedeutet, dass eine begründete Abschätzung der maximalzu erwartenden Personendosis durchgeführt werdendarf. Dieser Maximalwert („worst case“) kann dann füralle Tier-Betreuungspersonen verwendet werden, ohnedass eine individuelle Messung der Personendosis erforderlichist.