- Ab 15. März 2022 können rinderhaltende Betriebe an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, ab dem 01. April startet die Auditierung.
- Im Mai könnte es erste Produkte vom Rind mit ITW-Siegel im Handel geben, Sortimente werden vermutlich im ersten Quartal 2023 umgestellt.
- Für die Teilnahme an der ITW Rind brauchen die Betriebe die Unterstützung ihrer Tierarztpraxis: Bestandsbetreuung und Antibiotikamonitoring sind vorgeschrieben.
Tierwohl-Kriterien für die Rinderhaltung
Die Herausforderung für die Aufstellung von Kriterien für die ITW Rind war, dass es für die Rinderhaltung (ausgenommen Kälber bis sechs Monate) anders als z. B. für Schweine keine konkreten Vorgaben in der Tierschutz-Nutztierverordnung gibt. Als Grundlage wurden daher die Tierschutz- und Tiergesundheitsanforderungen des weit verbreiteten QS-Qualitätssicherungssystems herangezogen, um darauf aufbauend ein Plus an Tierwohl einzufordern.
Schlachtrinder aus Rindermast-, Kälbermast- und Milchviehbetrieben können im ITW-Programm vermarktet werden. Rinder- und Kälbermäster werden dabei direkt vom Schlachtbetrieb über einen Aufschlag honoriert, Milchviehhalter können über die Teilnahme an einem von der ITW anerkannten Tierwohl-Programm für Milch wie QM-Milch eine Zulassung für die ITW erhalten. Während der dreijährigen Laufzeit werden drei Audits und jährliche unangekündigte Bestandschecks durchgeführt.
Neben den von der QS übernommenen Basiskriterien beinhaltet der Kriterienkatalog für die Rindermast:
- Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring
- Teilnahme am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm
- Jährliche Weiterbildungsmaßnahmen für das Management
- Spezielle Haltungsanforderungen wie keine ganzjährige Anbindehaltung, Tageslicht, angemessenes Stallklima
- Vergrößertes Platzangebot (entsprechend der Haltungsform-Stufe 2 bzw. )
- Sauberkeit der Tiere
- Scheuermöglichkeiten für alle Tiere inklusive Mastbullen (erst ab 2023)
- Intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung
Für Milchvieh gibt zusätzlich folgende Kriterien:
- weiche Liegefläche
- Eutergesundheit
- Verödung der Hornanlagen
- Abkalbebucht
QS-Antibiotikamonitoring
Für das im Rahmen der ITW verpflichtende QS-Antibiotikamonitoring brauchen die Landwirte die Unterstützung ihrer Tierarztpraxis. Die Tierärztin bzw. der Tierarzt überträgt die Antibiotikaanwendungen aus den Anwendungs- und Abgabebelegen in die QS-Datenbank. Alle Meldungen zu Antibiotikagaben müssen in der QS-Datenbank hinterlegt werden, nur so kann der Tierhalter seine Audits bestehen und ITW-Ware vermarkten.
Voraussetzung für die Eingabe von Daten in die Antibiotikadatenbank ist eine Registrierung von Tierärztin oder Tierarzt bei QS – bereits registrierte Tierärztinnen und Tierärzte müssen nichts weiter tun. Eine Registrierung ist über die Startseite der Antibiotikadatenbank möglich. Weitere Informationen können dem Leitfaden Antibiotikamonitoring Rind entnommen werden. Eine detaillierte Anleitung zur Nutzung der Antibiotikadatenbank speziell für Tierärzte steht hier bereit.
Tierärztliche Bestandsbetreuung im Rahmen der Initiative Tierwohl Rind
Tierärztin oder Tierarzt müssen vor dem Erstaudit und dann regelmäßig mindestens zweimal pro Jahr einen Bestandsbesuch machen. Besonderes Augenmerk soll auf der Versorgung der Tiere liegen, Grundfutteranalysen, Rationsberechnungen und Tränkwasseranalysen sollen berücksichtigt werden. Die Betreuung muss vom Tierarzt dokumentiert und die Nachweise vom Betrieb aufbewahrt werden. Bei gemeinsam festgestelltem Handlungsbedarf ist für den Betrieb ein Tiergesundheits- und Hygienemanagementplan zu erstellen.
Mehr Tierwohl in kleinen Schritten
Mit der Initiative Tierwohl haben Partner aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Lebensmittelhandel und Gastronomie im Jahr 2015 das inzwischen größte Programm für mehr Tierwohl gestartet. Ziel ist nicht, Maximalforderungen umzusetzen, sondern sukzessive das Tierwohl-Niveau zu heben, indem von den Teilnehmern ein kleines Plus an Tierwohl gefordert wird. Die ITW-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs und Robert Römer wagen die vorsichtige Prognose, dass bereits in einem Jahr etwa 30 Prozent der Schlachtrinder ITW-fähig sein könnten.
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