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Wer selbstständig ist, arbeitet meist so lange es geht.
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Wer selbstständig ist, arbeitet meist so lange es geht.

Karriere

Initiative: Mutterschutzleistungen für Selbstständige 

Drei Verbände haben eine Initiative gestartet, das Thema hat es in die Politik geschafft. Vorläufiges Fazit: Frauen, die eine Praxis gründen, sollten Experten zu Rate ziehen.

Man liest es immer wieder: Zu wenige Tierärztinnen wollen sich selbstständig machen. Hierbei mangelt es den Frauen nicht an Entschlossenheit und Mut, sondern an Klarheit. Derzeit scheint die Selbstständigkeit bei Kinderwunsch wenig attraktiv. So erhalten selbstständige Tierärztinnen, die schwanger werden, nur Mutterschutzleistungen, wenn sie eine entsprechende Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Diese wird von Krankenversicherungen zwar empfohlen, eine Aufklärungspflicht über die Thematik existiert allerdings nicht.

Die derzeitigen Regelungen sind unfair und unattraktiv, das finden auch der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der Startup-Verband sowie der Verband deutscher Unternehmerinnen, welche aus diesem Grund eine Initiative unter dem Titel „Mehr Diversität in der Wirtschaft durch bessere Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie“ ins Leben gerufen haben. Laut den Verbänden ist die Vereinbarkeit von selbstständiger Erwerbstätigkeit und Familiengründung „ausbaufähig“.

Bundestag: Schwangerschaft darf kein Existenzrisiko sein!

Die Petition „Mutterschaft für alle!“ fand vor dem Bundestag Gehör. Das Ziel: Schwangerschaft und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbstständige zu erleichtern.
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Um eine Schwangerschaft einer selbständigen Frau finanziell abzusichern fordern sie Folgendes:


Top Job:


  • Anforderungen selbstständiger Frauen und Unternehmerinnen in der Ausgestaltung der Mutterschutzregelungen stärker berücksichtigen
  • Kurzfristig: Umsetzung einer verpflichtenden Aufklärungspflicht für gesetzliche und private Krankenkassen, um Frauen über ihre Optionen in puncto Mutterschutz zu informieren
  • Arbeitsrealität von Selbstständigen in den Antrags- und Auszahlungsmodalitäten des Elterngelds besser berücksichtigen
  • Verankerung einer Wahlmöglichkeit bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums im Rahmen des Elterngeldantrags: Wahl zwischen Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt (analog abhängig Beschäftigter) oder durchschnittlichem Jahreseinkommen mehrerer Jahre ermöglichen
  • Bei der Berechnung des Elterngelds das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen einbeziehen (unter Abzug hoher Fixkosten wie Krankenversicherung, Altersvorsorge, laufende Betriebskosten oder Berufsversicherungen) 
  • Bürokratische Hürden bei der Beantragung von Elterngeld abbauen
  • Zielhorizont des Elterngelds prüfen und dabei die Arbeitsrealität von selbstständig berufstätigen Eltern stärker berücksichtigen
  • Systematische Absetzbarkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuungskosten ermöglichen

Anhörung vor dem Bundestag

Es ist dem Engagement einer jungen Mutter zu verdanken, dass das Thema es endlich in die Politik geschafft hat. Die Tischlermeisterin Johanna Röh startete eine Petition, die über 120.000 Mal unterschrieben wurde. Die erste Anhörung vor dem Bundestag fand am 22.09.2023 statt,  die Tierärztin und Teilhaberin der Kleintierklinik Wasbek Maren Püschel vertrat dabei die Berufsgruppe der Tierärzte sowie die freien Berufe. Der Tenor aller Sachverständigen der Runde: Kinder zu bekommen sei kein privates Hobby, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch entsprechend abgesichert werden müsse.

Als Grundlage der Anhörung lag dem Bundestag der Antrag der CDS/CSU-Fraktion vor, welche die Forderung stellte, Schwangerschaft und Mutterschutz für Gründerinnen und Selbstständige zu erleichtern. So könne es nicht sein, dass viele Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere des Mutterschutzgesetzes, nicht auch für Selbstständige gelten. Ebenso wurde eine faire Beitragsbemessung im Bereich der Sozialversicherung gefordert, die bei Selbstständigen derzeit um 20 Prozent höher liege als bei Angestellten.

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