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Ein bequemer Platz zum Schlafen

Pferde können zwar im Stehen schlafen, müssen sich für einen REM-Schlaf jedoch hinlegen. Um eine minimal erforderliche REM-Schlaf-Länge zu erreichen, ist eine Mindest-Liegezeit von 30 Minuten in 24 Stunden erforderlich. Dazu brauchen Pferde in Gruppenhaltung große Liegeflächen.

Für Pferde in Gruppenhaltung sind geeignete Liegeflächen potenziell limitiert. In der Schweiz ist daher die Mindestgröße der eingestreuten Fläche gesetzlich geregelt.

Studiendesign
Um die Auswirkungen einer unterschiedlichen Größe der eingestreuten Fläche auf das Liegeverhalten besser beurteilen zu können, wurden in der vorliegenden Studie 38 Pferde für jeweils elf Tage vier verschiedenen Versuchsansätzen unterzogen. Gruppe T0 erhielt keine Einstreu, T0,5 die 0,5-fache Fläche der festgelegten Mindestgröße, T1 die festgelegte Mindestgröße und schließlich T1,5 die 1,5-fache Fläche der Mindestgröße. Die nicht eingestreute Fläche wurde mit harten Gummimatten ausgelegt. Das Liegeverhalten wurde während der letzten 72 Stunden jedes Versuchsansatzes ausgewertet.

Mit mehr Einstreu länger liegen
Die totale Anzahl der Liegephasen in 24 Stunden unterschied sich nicht zwischen den Gruppen, die Einstreu zur Verfügung hatten. Die Pferde in der Gruppe ohne Einstreu legten sich hingegen nur selten hin und zum Großteil kürzer als 30 Minuten in 24 Stunden. Insgesamt stieg die totale Liegedauer mit zunehmender eingestreuter Liegefläche, wobei diese Auswirkung bei hochrangigen Pferden zwischen den Gruppen T1 und T1,5 abgeschwächt war, bei rangniedrigen Pferden jedoch anhielt. Des Weiteren zeigten rangniedrige Pferde beträchtlich mehr erzwungenermaßen beendete Liegephasen in den Behandlungsgruppen T0,5 und T1. Trotz allem waren bei einigen Pferden auch in der Gruppe T1,5 Liegephasen von weniger als 30 Minuten in 24 Stunden zu verzeichnen.

Pferdegruppen brauchen mehr Platz
Das Liegeverhalten war abhängig vom Vorhandensein einer weichen, verformbaren Unterlage. Die positiven Auswirkungen einer größeren eingestreuten Fläche konnten anhand der längeren Liegephasen und des geringeren Anteils an erzwungenermaßen unterbrochenen Liegephasen bei rangniedrigen Pferden belegt werden. Anhand dieser Ergebnisse muss man davon ausgehen, dass die im Schweizer Tierschutzgesetz minimal festgelegte eingestreute Liegefläche nicht allen Tieren einer Gruppe ein ungestörtes Liegen ermöglicht. Reinhold-Fritzen


Top Job:


Originalpublikation: Burla JB, Rufener C, Bachmann I, Gygax L, Patt A, Hillmann E (2017): Space Allowance of the Littered Area Affects Lying Behavior in Group-Housed Horses. Front Vet Sci 4: 23.

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