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Mutterschutz für stillende Tierärztinnen: die wichtigsten Regelungen

Karriere und Familie

Tierärztinnen in der Stillzeit – das sagt das Mutterschutzgesetz

Ist Stillzeit Arbeitszeit? Und wie sieht es mit Not-und Nachtdiensten aus? Wir haben die wichtigsten Regelungen aus dem Mutterschutzgesetz für stillende Mütter zusammengestellt.

  • Bis das Baby ein Jahr alt ist, dürfen Mütter während der Arbeitszeit Stillpausen einlegen.
  • Stillende Mütter sollen keine Überstunden machen. Sie dürfen nur mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis im Nacht- und Wochenenddienst eingesetzt werden.
  • Auch während der Stillzeit muss am Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Grundsätzlich ist ein Beschäftigungsverbot möglich. Doch Vorsicht: Anders als in der Elternzeit gibt es im stillbedingten Beschäftigungsverbot keinen Kündigungsschutz.

Das Mutterschutzgesetz bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf Schwangere. Auch stillende Mitarbeiterinnen in der Tierarztpraxis genießen besonderen Schutz. Direkt nach der Geburt dürfen Mütter acht Wochen lang nicht arbeiten, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sogar zwölf Wochen. Im Anschluss an diese Schutzfrist können Mutter und/oder Vater in Elternzeit gehen. Wer als stillende Mutter in die Tierarztpraxis zurückkehrt, sollte dies seinem Arbeitgeber mitteilen. In einem persönlichen Gespräch können Chef/Chefin und Mitarbeiterin dann klären, wie sich Arbeit und Stillen unter einen Hut bringen lassen.

Stillpausen sind bezahlte Arbeitszeit

Nach Bedarf stillen und gleichzeitig arbeiten gehen – das ist wohl nur in den seltensten Fällen möglich. Aber keine Frau sollte komplett abstillen müssen, weil sie in den Beruf zurückkehrt. Das Mutterschutzgesetz sagt: In den ersten zwölf Monaten nach der Geburt müssen Mütter für Stillpausen freigestellt werden. Und zwar mindestens zweimal am Tag für mindestens eine halbe Stunde (oder einmal für eine ganze Stunde). Wer länger als acht Stunden arbeitet, kann mindestens zweimal 45 Minuten verlangen oder einmal 90 Minuten. Ob in dieser Zeit gestillt wird oder abgepumpt und Fläschchen gegeben, bleibt jeder Frau selbst überlassen. In jedem Fall gilt: Die Stillpausen gelten weder als Ruhepause noch sollen sie nachgearbeitet werden – Stillzeit ist bezahlte Arbeitszeit.


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Nacht- und Wochenenddienst: keine Pflicht

Junge Mütter sollen von Überstunden verschont bleiben: Sie dürfen, so lange sie stillen, im Monatsdurchschnitt nicht mehr als die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit arbeiten. Mehr als achteinhalb Stunden am Tag oder 90 Stunden innerhalb von zwei Wochen sind nicht erlaubt. Zwischen zwei Arbeitstagen liegt eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden.

Ob das Baby durchschläft und die Nächte erholsam sind, kann sich keiner aussuchen. Aber wie viel Erholungszeit von der Arbeit eine stillende Mitarbeiterin braucht, kann sie selbst bestimmen: Nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen Chef oder Chefin eine stillende Tierärztin oder TFA nur dann einsetzen, wenn die Mitarbeiterin sich dazu ausdrücklich bereit erklärt. Während Schwangere abends und nachts nicht alleine arbeiten sollen, können Tierärztinnen nach der Geburt aber durchaus in Alleinarbeit den Notdienst machen.

Beschäftigungsverbot für stillende Mütter- wann gilt es?

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz so einzurichten, dass die Gesundheit von Mutter und Kind geschützt ist. Im Gegensatz zu den Regelungen zu Stillpausen ist der Gesundheitsschutz während des Stillens nicht auf das erste Lebensjahr des Kindes beschränkt, sondern gilt für die gesamte Stillzeit. Eine Gefährdung durch z.B. Gefahrstoffe oder Krankheitserreger muss bei einer stillenden Frau ähnlich wie bei einer Schwangeren beurteilt werden. Entsprechend dem Risiko müssen in der Praxis Schutzmaßnahmen ergriffen werden – bis hin zum Beschäftigungsverbot, wenn nötig. Tätigkeiten, die ein ungeborenes Kind durch körperliche Belastung der Mutter oder mechanische Einwirkung gefährden würden, sind bei stillenden Müttern im Gegensatz zu Schwangeren allerdings zulässig.Kann der Arbeitgeber den Arbeitsplatz nicht so umgestalten, dass eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen ist, wird auch für stillende Frauen ein betriebliches Beschäftigungsverbot (BV) ausgesprochen. Eine Mitarbeiterin im BV hat Anspruch auf volle Lohnfortzahlung, Arbeitgeber bekommen den Lohn zu 100 Prozent von der Krankenkasse erstattet. Hierzu muss der Mutter vom Frauenarzt bescheinigt werden, dass sie ihr Kind stillt. In der Tierarztpraxis wird auf ein betriebsbedingtes BV in der Schwangerschaft häufig auch ein BV während der Stillzeit folgen. Viele Diskussionen in sozialen Medien zu diesem Thema zeigen allerdings, dass dies in der Praxis in verschiedenen Bundesländern bzw. von verschiedenen Ämtern unterschiedlich gehandhabt wird.

Stillzeit statt Elternzeit?

Wer nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht, bekommt Elterngeld – allerdings nur 65 Prozent des Einkommens vor der Geburt bzw. höchstens 1800 Euro. Im stillbedingten Beschäftigungsverbot (BV) wird der Lohn zu 100 Prozent von der Krankenkasse ersetzt.

Doch das Modell „Stillzeit statt Elternzeit“ ist nicht ohne Risiko. Der Arbeitgeber sollte sicher belegen können, dass es nicht möglich war, einen alternativen, gefährdungsfreien Arbeitsplatz zu schaffen. Und die Arbeitnehmerin muss theoretisch in der Lage sein, arbeiten zu gehen, würde das BV nicht verhängt, bräuchte sie eine Betreuung für das Kind. Zudem besteht nur in den ersten vier Monaten nach der Entbindung ein Kündigungsschutz, der sich auch im stillbedingten BV nicht verlängert. Während der Elternzeit dürfen Mütter und Väter hingegen nicht gekündigt werden.

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