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Durch die Zusammenarbeit mit (Rechts)experten können sich Gründerinnen und Gründer absichern.

Praxisgründung

Rechtliche Absicherung beim Praxiskauf

Der Rechtsanwalt Jürgen Althaus begleitet Tierärztinnen und Tierärzte beim Praxiskauf und der Gründung einer Gesellschaft.

Sicherheit erlangen Gemeinschaftspraxis-Partner und Partnerinnen laut dem Experten für Tierarztrecht Jürgen Althaus durch individuelle und auf die konkrete Situation zugeschnittene Gesellschaftsverträge.

Herr Althaus, angenommen ich möchte mit einer Kollegin eine Gemeinschaftspraxis kaufen. Worauf sollte ich achten?

Jürgen Althaus: Grundsätzlich sollten Sie bei der Sichtung von Angeboten natürlich darauf achten, was die Praxis bisher für ein Leistungsspektrum anbietet und wie diese auch apparativ ausgestattet ist. Passt Ihre Arbeitsweise zu dem, was der Kundenstamm gewohnt ist? Aus einer chirurgischen Überweisungspraxis werden Sie als Expertin für Naturheilkunde den immateriellen Wert des Objekts, also den Kundenstamm, nicht sichern können.

Wenn Sie gemeinsam mit einem Kollegen/einer Kollegin kaufen oder gründen, ist entscheidend, dass es zwischenmenschlich und atmosphärisch passt, sie beruflich auf einer Wellenlänge sind und miteinander sprechen können. Ich kenne inzwischen einige Gründerinnen, die sich zerstritten haben, bevor die Praxistür das erste Mal aufgeschlossen wurde!


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Wie könnte eine Exitstrategie aussehen?

Althaus: Hierfür braucht es einen individuellen, sachgerechten Gesellschaftsvertrag, der die Ausscheidungs- und Abfindungskonditionen der Gesellschafter detailliert regelt. Das ist wirklich existenziell!

Also: Was passiert im Falle von Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Todesfall? Was passiert, wenn eine der Parteien kündigen möchte oder grob gegen ihre Pflichten verstößt? Was passiert beim Ausscheiden eines Gesellschafters mit seinem Gesellschaftsanteil, wie berechnet sich eine Abfindung?

Es sollte auch zwingend ein Wettbewerbsverbot zu Lasten desjenigen ausgesprochen werden, der aus dem gemeinsamen Vertrag ausscheidet. Bei der Regelung des Wettbewerbsverbots sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu beachten, damit man eine Nichtigkeit des Verbots vermeidet.

Steht die Praxisimmobilie im Eigentum einer Gesellschafterin / eines Gesellschafters? Was passiert mit der Immobilie?  Wird dem ausscheidenden Eigentümer eine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten verwehrt, weil er das Wettbewerbsverbot einhalten muss?  

All diese Szenarien und ihre Folgen müssten schriftlich geregelt werden, damit es im Falle einer Trennung und Gesellschaftsauseinandersetzung nicht zu einem Hauen und Stechen kommt.

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Für wen kommt die Gründung einer GmbH in Frage?

Althaus: Grundsätzlich ist eine Gründung als Kapitalgesellschaft möglich, wenn das Heilberufekammergesetz des Bundeslandes sowie die Berufsordnung der jeweiligen Tierärztekammer diese Gesellschaftsform erlaubt.  Die Gründung einer Praxis-GmbH  kann an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein. Wenn ich zum Beispiel mit einem Nicht-Tierarzt gründe, sagen wir einem Hunde-Physiotherapeuten oder einem Betriebswirt, geht das nur als GmbH, weil in der GbR nur approbierte Tierärzte Gesellschafter sein dürfen. Diese Betriebsform ist bisher weniger gängig, da sie in der Umsetzung auch schwerfälliger und sehr formalistisch ist.

Unabhängig von der Gesellschaftsform ist eine gute Berufshaftpflichtversicherung wichtig!

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Wie kann ich den Wert einer Praxis ermitteln?

Althaus: Hierfür sollten Sie Steuer- oder Finanzberater bzw. einen entsprechend ausgebildeten spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Der Wert einer Praxis ergibt sich aus dem Verkehrswert des materiellen Anlagevermögens, also dem materiellen Markwert (alles was ich sehen und anfassen kann) plus dem immateriellen/ideellen Wert (Kundenstamm, Wert der Kundenbeziehungen) sowie dem Medikamentenbestand der Hausapotheke.

Gerade der immaterielle Wert ist nicht so einfach zu ermitteln. Hier gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden, etwa das vergangenheitsorientierte Umsatzverfahren und das zukunftsgerichtete (modifizierte) Ertragswertverfahren. Die Berechnungsmethoden kommen oftmals zu unterschiedlichen Ergebnissen. 

Wichtig: Der Wert der Praxis ist nicht gleich dem Kaufpreis! Diesen handeln Sie mit dem Verkäufer unabhängig von dem berechneten Wert der Praxis aus. Da es derzeit immer noch mehr abgabewillige Tierärzte als potenzielle Käufer gibt, kann man für gutes Geld unter Umständen einen hohen Wert kaufen.

Buchtipp: Die Tierarztpraxis: Praxisnachfolge

In seinem Buch zur Praxisnachfolge in der Tierarztpraxis nimmt Jürgen Althaus Tierärzte an die Hand, die kaufen und verkaufen wollen. Was muss ich vorbereiten, welche Möglichkeiten habe ich, um meine Praxis in gute Hände zu geben bzw. eine gesunde Praxis zu erwerben? Was gilt es beim Verkauf  an einen Investor zu beachten und welche Übergangsregelungen sind möglich?

Kein Tierarzt muss Rechts- oder Steuerexperte werden, jedoch ist es sinnvoll, ein grundlegendes Verständnis für diese Thematiken zu entwickeln. Jürgen Althaus (2024): Die Tierarztpraxis, Praxisnachfolge, Schluetersche, 152 Seiten, 59,95 Euro. ISBN: 978-3842600805

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