Arbeit im Team

Tierärzte müssen nicht alles alleine machen!

Ob Wundversorgung oder OP-Assistenz: Viele Leistungen in der Tierarztpraxis können an Fachpersonal delegiert werden. bpt und vmf haben dafür gemeinsam einen Rahmen abgesteckt.

Oft hat ein Tag nicht genug Stunden, um die zahlreichen Aufgaben im Praxisalltag zu erledigen. Tierärztinnen und Tierärzte fehlen an allen Ecken und Enden. Nicht selten bleibt zu wenig Zeit für die eingehende Beschäftigung mit dem Patienten und seinem Problem.

Auch Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) fehlen in den Praxen – unter anderem weil viele TFA wenige Jahre nach der Ausbildung schon aus dem Beruf abwandern. Zu gering ist das Gehalt, zu wenig interessant sind die Aufgaben. Beide Seiten könnten profitieren, wenn Aufgaben in der Praxis neu verteilt und bestimmte Tätigkeiten vom Tierarzt an nicht-tierärztliche Kolleginnen und Kollegen delegiert werden.

Aufgaben an qualifizierte Mitarbeiter delegieren

Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt e. V.) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf e. V.) veröffentlichten Ende Januar 2023 gemeinsam einen Beispielkatalog von Leistungen, die an nicht-tierärztliche Mitarbeiter delegiert werden können. Dieser Delegationsplan führt neben administrativen Tätigkeiten wie Praxis- und Personalmanagement auch unterstützende Maßnahmen zur Diagnostik und Überwachung von Patienten auf. Qualifizierte nicht-tierärztliche Mitarbeiter können demnach zum Beispiel Venenverweilkatheter einlegen, Transponder implantieren oder nach der initialen Versorgung durch einen Tierarzt Wundmanagement und Verbandwechsel übernehmen.

Zudem spezifiziert der Delegationsrahmen, für welche Leistungen eine weitergehende Qualifikation notwendig ist – beispielsweise Kenntnisse zum Strahlenschutz für das Anfertigen von Röntgenbildern oder eine Zusatzqualifikation in Notfall-, Narkose- oder OP-Assistenz.

Die Verantwortung trägt immer der Tierarzt

Voraussetzung für die Abgabe bestimmter Aufgaben an nichttierärztliche Mitarbeiter ist ein Arbeitsvertrag, in dem die Weisungsbefugnis des delegierenden Tierarztes gegenüber dem nichttierärztlichen Mitarbeiter schriftlich vereinbart ist. Der Tierarzt entscheidet, ob und an wen er bestimmte Leistungen delegiert. Er hat dabei die Pflicht

  • Einen Mitarbeiter auszuwählen, der aufgrund seiner beruflichen Qualifikation und Fähigkeiten zum Erbringen der Leistung geeignet ist.
  • Den Mitarbeiter anzuleiten
  • und ihn – entsprechend seiner Qualifikation – zu überwachen.
  • „Oberste Prämisse ist dabei, dass die Tierärztin oder der Tierarzt stets in der Verantwortung bleibt und die Kompetenzen der TFA, an die delegiert wird, genau kennen sollte“, so Dr. Petra Sindern, Vizepräsidentin des bpt. Dabei schafft der Delegationsrahmenplan mehr Rechtssicherheit, indem er klärt, welche Tätigkeiten nur von speziell qualifiziertem Personal übernommen werden sollten.

    Einige Leistungen sind schon aus rechtlichen Gründen den Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten. Sind besondere Fachkenntnisse erforderlich, darf ein Tierarzt nur persönlich tätig werden. Das ist unter anderem der Fall bei Anamnese und Untersuchung, Diagnose- und Indikationsstellung, Therapievorschlag und bei der Durchführung invasiver Therapien sowie operativer Eingriffe.

    Eine neue Arbeitsverteilung im Team

    Vmf und bpt rufen die tierärztlichen Praxen und Kliniken dazu auf, die aufgelisteten Möglichkeiten der Delegation auszuloten. Arbeit im Team neu zu verteilen, kann TFA Perspektiven in neuen Tätigkeitsfeldern aufzeigen. Neu erworbene Fertigkeiten könnten laut vmf e.V. von TFA auch genutzt werden, um in die höheren Tätigkeitsgruppen des Gehaltstarifvertrags aufzusteigen. Den Tierärzten hingegen könnte eine weitergehende Delegation Luft für die zahlreichen Tätigkeiten verschaffen, für die ihre Fachkenntnis tatsächlich unverzichtbar ist.

    Zum vollständigen Artikel: hier