Julia Brüner, Oliver Gehrig (DiploVets)
CT ist nicht gleich CT. Diverse Modelle können neu oder gebraucht erworben werden. Ein voreiliger Kauf führt jedoch langfristig oftmals zu Frustration im Praxisalltag.
Mit der passenden Planung kann ein CT eine hervorragende Investition für Ihre Praxis oder Klinik sein. Dank der Teleradiologie ist es sogar möglich, CTs ohne Befundung durchzuführen und diese extern auswerten zu lassen – dies dient insbesondere der Kundenbindung und der Erleichterung des Praxisalltages.
Teil 1 des Artikels unterstützt Sie dabei, den richtigen Zeitpunkt und das passende CT-System zu finden. Im Folgenden gehen wir auf die Suche nach dem richtigen Anbieter ein und klären die rechtlichen Grundlagen.
Wie finde ich den richtigen Anbieter für einen Computertomografen?
Bevor Sie sich auf die Anbietersuche begeben, sollte zunächst Klarheit über das vorhandene Budget, die Raumverhältnisse und das gewünschte CT-System bestehen.
Ein weiterer essenzieller Punkt ist die umfassende Betreuung rund um Aufbau, Betrieb und Service. Entscheidend sollte nicht der niedrigste Angebotspreis sein, sondern, wer die beste Gesamtkombination aus Produkten und Dienstleistungen bietet.
Die in dieser Checkliste erforderlichen Leistungen sollten vom jeweiligen Anbieter abgedeckt bzw. im Leistungspaket enthalten sein:
Die Anbieter von CTs sind dabei relativ überschaubar: Hersteller bieten neben dem eigentlichen CT-System auch eine Reihe von Paketen für die notwendigen Dienstleistungen wie Wartung, Reparatur und Soforthilfe an.
Alternativ können Sie ein CT-System über einen Händler erwerben, der möglicherweise Modelle von mehr als einem Hersteller anbietet. Die Zusatzleistungen können entweder vom Händler selbst oder von einem externen Dienstleister (z.B. dem Hersteller) erbracht werden. Wenn ein Servicepaket von einem der beiden Anbieter angeboten wird, lohnt es sich zu prüfen, ob Anwendungsspezialisten zur Verfügung stehen, die zeitnah auf Anfragen reagieren.
Die Fachhändler, die auf den veterinärmedizinischen Markt spezialisiert sind, können aufgrund der Verbindung mit den Herstellern den besten tiermedizinischen Service in Bezug auf Schulung und allgemeine Einrichtung des CT-Arbeitsplatzes anbieten.
Eine Schulung durch qualifiziertes Personal, das sich in der Branche veterinärmedizinischer CT-Untersuchungen auskennt und ein umfassendes Verständnis der tiermedizinischen Bedürfnisse hat, ist unerlässlich. Zudem erleichtern integrierte CT-Protokolle für die Tiermedizin wesentlich die Arbeit.
Gebrauchte oder generalüberholte Geräte sind auf verschiedenen Verkaufsplattformen für gebrauchte Medizintechnik zu finden, teilweise werden sie auch von Händlern angeboten. Die meisten Wiederverkäufer bieten keine zusätzlichen Dienstleistungen oder Ansprechpartner für akute Probleme an und sind nicht auf den Veterinärmarkt spezialisiert.
In seltenen Fällen werden CT-Modalitäten auch privat verkauft. Hier werden in der Regel keine weiteren Service- oder Garantieleistungen angeboten.
Entscheide ich mich für ein neues oder gebrauchtes CT-System?
Beschäftigt man sich erstmals mit der Anschaffung eines Computertomografen, mag es finanziell attraktiv erscheinen, sich für ein wiederaufbereitetes CT-System zu entscheiden. Ein genauer Blick zeigt jedoch erhebliche Unterschiede auf:
Neue CT-Systeme
Der Anschaffungspreis ist hoch und damit auch das mögliche finanzielle Risiko. Mit einer detaillierten Vorplanung, einem guten Geschäftsmodell und einer optimalen Auslastung kann das finanzielle Risiko jedoch minimiert werden. Ebenso ist das Risiko unerwarteter Kosten minimal, da diese in der Regel durch die Garantie abgedeckt und im anschließenden Servicepaket enthalten sind.
Gebrauchte CT-Systeme
Gebraucht und generalüberholt sind zwei unterschiedliche Konzepte. Wiederaufbereitete Scanner werden in der Regel durch den Austausch von Verschleißteilen generalüberholt und beinhalten bestimmte Garantieleistungen. Da die Hersteller unterschiedliche und strengere Prüfverfahren anwenden, ist es wichtig zu wissen, ob diese vom Hersteller selbst oder von einem Drittanbieter durchgeführt werden. Einige Händler vergeben bestimmte Gütesiegel von Herstellern, die eine ordnungsgemäße Wiederaufbereitung garantieren oder anderweitig zertifiziert sind.
Gebrauchte Geräte werden meist ohne weitere Prüfung weiterverkauft und Verschleißteile wie die Röhre meist nicht ausgewechselt. Wichtige technische Aktualisierungen sind bei beiden Konzepten entweder gar nicht oder nur begrenzt möglich.
Im Vergleich zu einem neuen CT-System unterscheiden sich generalüberholte Systeme oft in folgenden Punkten:
Die Preisspanne zwischen neuen und generalüberholten CT-Scannern variiert je nach CT-System und Alter erheblich. Der reine Kaufpreis kann nicht isoliert betrachtet werden: Die Anschaffung ist immer auch mit den zusätzlich notwendigen Installations-, Schulungs- und weiteren Serviceverträgen verbunden.
Leasing und Abonnement
Einige Händler bieten auch andere Geschäftsmodelle an, wie z. B. Leasing oder ein Abonnement. Diese sind oft verhandelbar. Ein möglicher Nachteil ist, dass die Gewinnspanne je nach Vertrag geringer ist.
Welche rechtlichen Anforderungen gelten für die Inbetriebnahme eines Computertomografen?
Der Einbau eines Computertomografen in Ihrer Praxis oder Klinik erfordert nicht nur spezielle tierärztliche Fachkenntnisse und die nötigen baulichen Veränderungen. Auch die Auseinandersetzung mit rechtlichen Normen und die Erfüllung dieser gesetzlichen Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis ist Teil des Kaufprozesses.Informieren Sie sich unbedingt bei den örtlichen Behörden und zuständigen Stellen über Ihre jeweilige länderspezifische Rechtslage.
In Deutschland richten sich die gesetzlichen Anforderungen für die Inbetriebnahme von CT-Scannern aktuell nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Die "Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV)” regelt darüber hinaus die speziellen Anforderungen und Kursinhalte für die darauf aufbauende Sachkunde für CT-Untersuchungen – bauliche Anforderungen hingegen sind unter anderem in der DIN 6812/15 geregelt.
Wichtig zu wissen: Fachkurse zur Erlangung der geforderten Qualifikation sind häufig rar und erfordern zusätzlichen finanziellen Aufwand. Meistens muss zudem eine gewisse Wartezeit in Kauf genommen werden, da sich die Kursdauer auf mehrere Monate erstreckt.
Zu den zuständigen Stellen und Behörden gehören die Landestierärztekammern, das Bundesamt für Strahlenschutz und die oberen Landesbehörden. Auf der Homepage der Bundestierärztekammer Deutschland sind aktuelle Termine sowie Informationen zu Anlaufstellen für rechtliche Fragen zum Strahlenschutz und weitere Genehmigungen zu finden.
Der Computertomograf sollte nach Möglichkeit erst dann angeschafft werden, wenn die Genehmigung der Zulassungs- und Aufsichtsbehörden für den Betrieb des Gerätes in Ihrer Praxis oder Klinik erteilt wurde. Unnötige Unannehmlichkeiten und Verzögerungen können so vermieden werden.
Fachkunde im Strahlenschutz für Computertomografen (CT)
Voraussetzung für die Kursanmeldung und den Erwerb der "Besonderen Fachkunde im Strahlenschutz für die Computertomographie" ist eine aktuell gültige röntgenologische Fachkunde, die in der Regel mit der tierärztlichen Approbation oder dem Studienabschluss erworben wird und gemäß § 48 StrlSchV alle fünf Jahre aktualisiert werden muss.
Für die Kurse sind unter anderem 50 dokumentierte CT-Untersuchungen erforderlich, für deren Bearbeitung ein hochwertiger Bildbetrachter benötigt wird.