4,4 Millionen Tiere sind dem hochpathogenen Aviären Influenza H5- Virus laut Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bereits zum Opfer gefallen und das Risiko eines Eintrags ist weiterhin hoch (Stand Februar 24): Da Wildvogelfälle immer noch häufig gemeldet werden, hat der Schutz von Hausgeflügel oberste Priorität. Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen, zu denen Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet sind, müssen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden.
Das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU), Animal Health Law (AHL, Verordnung (EU) 2016/429) sowie das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) verpflichten Tierhalter, unabhängig von der Betriebsgröße, wirksame Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Auch Kleinst- und Hobbyhaltungen sollen damit Mindestanforderungen für Biosicherheitsmaßnahmen erfüllen. In den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft fallen insbesondere Beratungen des Tierhalters zum Schutz vor biologischen Gefahren und anderen Tiergesundheitsaspekten.
Neu: Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für Geflügel
Um den neuen Anforderungen des AHL gerecht zu werden, wurde auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolk Niedersachsen die „Arbeitsgruppe Biosicherheit in Geflügelhaltungen“ gegründet, die dazu beitragen möchte, dass Biosicherheitsmaßnahmen den rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts entsprechen und von allen Beteiligten umgesetzt werden. Bisher richtet sich das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ zunächst an Geflügelhaltungen mit über 1.000 Tieren, es wird jedoch auch Hobbyhaltern dringend empfohlen, wesentliche der genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Top Job:
Mit Hilfe des Konzepts kann der Tierhalter betriebsindividuell prüfen, ob er den Anforderungen gerecht wird und gemeinsam mit seinem bestandsbetreuenden Tierarzt ein entsprechendes Management zur Seuchenprävention erarbeiten.
Als Ergänzung zum Nds. Biosicherheitskonzept Geflügel empfehlen sich die AI-Risikoampel der Universität Vechta sowie der „Niedersächsische Leitfaden zur ordnungsgemäßen Lagerung von Geflügeltierkörpern unter Berücksichtigung von Biosicherheitsaspekten“ Alle Dokumente beziehen sich auf die aktuellen Rechtsvorschriften. Im Einzelfall können weitergehende Maßnahmen durch die zuständige Veterinärbehörde angeordnet werden.
Beihilfe bei tierärztlicher Beratung
Um Tierhalter zu motivieren, mitzuziehen, unterstützt die Niedersächsische Tierseuchenkasse Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen ab Mai mit einer Beihilfe, die tierärztliche Beratungen zum Schutz vor biologischen Gefahren in Anspruch nehmen. Im Seuchenfall können Betriebe nur mit Leistungen der Tierseuchenkassen sowie der EU rechnen, wenn sie die rechtlichen Vorgaben eingehalten haben.