Das Geflügelpestvirus ist 2023 nicht mehr saisonal, noch besser an Wildvögel angepasst und infiziert die unterschiedlichsten Vogelarten. Es hat sich fast die ganze Welt erschlossen: eine massive Bedrohung für die Biodiversität. Nun häufen sich die Berichte über infizierte Säugetiere. Bei Füchsen, Bären, Ottern, auch bei einer Katze wurde das Virus schon nachgewiesen.
H5N1 bei Füchsen in Deutschland
Bei Proben von vier Füchsen aus Niedersachsen bestätigte das Nationale Referenzlabor für Geflügelpest des FLI im März 2023 eine Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5N1. Für die Wissenschaftler kam der Nachweis angesichts der hohen Virusverbreitung in der Wildvogelpopulation nicht überraschend.
Das Influenzavirus sprang von Nerz zu Nerz
Im Oktober 2022 steckte sich im spanischen Galizien ein Nerz mit H5N1 an. Eingeschleppt wurde das Virus vermutlich über Möwen, die Pelzfarmen gerne anfliegen, denn das Futter für die Nerze wird frei zugänglich ausgelegt. Es gibt klare Hinweise darauf, dass H5N1 von Nerz zu Nerz übertragen wurde. Schließlich mussten über 50.000 Tiere getötet werden.
Der Fall wurde von spanischen Wissenschaftlern in der Fachzeitschrift Eurosurveillance detailliert beschrieben. Die Forscher wiesen auch Virusmutationen nach, die Anzeichen einer Anpassung des Virus an Säugetiere sein könnten. Die spanischen Wissenschaftler fordern erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen für Pelzfarmen und warnen: „Diese Tierart könnte zum Mischgefäß für die Virusübertragung zwischen Vögeln, Tieren und Menschen werden“.
Meeressäuger sterben an Aviärer Influenza
Ende 2022 starben mehrere Tausend Robben im Kaspischen Meer, im Februar 2023 verendeten in Peru Hunderte von Seelöwen mit H5N1-Infektion. „Die schiere Zahl verstorbener Tiere ist besorgniserregend“, erklärt Prof. Martin Beer vom Friedrich-Loeffler-Institut. Ob es aber auch in diesem Fall zu einer Übertragung von Säugetier zu Säugetier kam, sei noch fraglich. Eine Virus-Charakterisierung liegt noch nicht vor und in den Kolonien haben infizierte Vögel engen Kontakt zu den Seelöwen.
Martin Beer betont die Wichtigkeit eines weltweiten H5N1-Monitorings. Insbesondere tote Karnivoren müssten gesammelt, getestet und Influenzaviren sequenziert werden. H5N1 infiziert momentan eine nie dagewesene Anzahl von Wildvögeln und trifft in Südamerika auf zahlreiche neue Spezies, die ihrerseits niedrigpathogene Influenzaviren beherbergen. So bieten sich dem Virus ganz neue Möglichkeiten zur Rekombination. „Es gibt jetzt eine ständige Veränderung des Virus“, erklärt Beer und rät zu erhöhter Wachsamkeit.
FAQ Aviäre Influenza
Das Friedrich-Loeffler-Institut stellte aufgrund der verstärkten Anfragen zum Thema Geflügelpest jetzt Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Hochpathogenen Aviären Influenza zur Verfügung. Das Dokument geht auf Verbreitungswege bei Wildvögeln und Nutzgeflügel genauso ein wie auf die Übertragung bei Säugetieren und das Gesundheitsrisiko für den Menschen. Das FLI betont: „Die wichtigste Schnittstelle zwischen dem Menschen und HPAI H5N1 Viren bleiben (…) infizierte Geflügelhaltungen. Die weiterhin konsequent durchgeführte Bekämpfung der HPAI in Geflügelhaltungen bleibt das wichtigste Werkzeug in der Vermeidung einer Exposition des Menschen gegenüber diesen Viren.“
Prävention für Geflügeltierärzte
Tierärzte, die Geflügel behandeln, haben ein erhöhtes Expositionsrisiko für H5N1. Für sie gibt es Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Prävention:
- Tierhaltungen mit erkrankten oder toten Tieren sollen von möglichst wenigen Personen betreten werden.
- Einwegschutzkleidung oder betriebseigene Kleidung (waschen bei mind. 40° C mit Waschmittel). Für die persönliche Schutzausrüstung bei Kontakt zu Tieren mit HPAI-Nachweis gibt es detaillierte Empfehlungen, z.B. Maske, Schutzbrille)
- Händedesinfektion nach Verlassen der Tierhaltung
- antivirale Prophylaxe mit Neuraminidasehemmer
- Impfung gegen humane Influenzaviren, um eine Doppelinfektion zu verhindern.
- Labordiagnostische Abklärung bei Fieber oder akuter Atemwegserkrankung innerhalb von sieben Tagen nach Exposition. Bereits der Verdachtsfall sollte dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt werden.