Kürzere Transportzeiten
Der Schutz von Tieren beim Transport ist auf EU-Ebene derzeit durch die 20 Jahre alte Verordnung (EG) Nr. 1/2005 geregelt, welche keine maximale Transportdauer vorschreibt. Nun liegt ein Entwurf der EU-Kommission vor, der konkrete Transportzeiten nennt:
- Maximal neun Stunden für Transporte zum Schlachthof (Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine)
- Maximal 42 Stunden von Start bis Ziel für anderweitige Transporte, zum Beispiel von Zuchtvieh. Dabei sind Pausen vorgeschrieben: 1 Stunde nach 10 Stunden Transport und 24 Stunden nach 21 Stunden Transport.
- Maximal acht Stunden für bestimmte Jungtiere (nicht abgesetzte Kälber, Lämmer, Ziegen, Fohlen)
Zum Vergleich: Momentan ist zwar 1 Stunde Pause nach 14 Stunden Transport vorgeschrieben und 24 Stunden Pause nach weiteren 14 Stunden Transport. Eine Maximaldauer ist jedoch nicht festgelegt, der Transport könnte theoretisch unbegrenzt fortgeführt werden.
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Kein Verbot von Exporten in bestimmte Drittländer
Der aktuelle Gesetzesentwurf orientiert sich damit deutlich mehr am Tierwohl als die bisherige Gesetzgebung, bleibt aber hinter den Forderungen von Tierschützern und Experten zurück. So forderte die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) in einem Positionspapier zum Langstreckentransport von Rindern im Dezember eine zeitliche Begrenzung aller Rindertransporte auf maximal neun Stunden. Auch enthält der Entwurf kein Verbot von Lebendtierexporten in bestimmte Drittländer mit hohem Risiko für Tierschutzverstöße.
Weitere Regelungen im Entwurf umfassen etwas mehr Platz für die Tiere sowie mehr Kontrollen der Transporte. Auch für Transporte bei Extremtemperaturen gelten strengere Vorschriften. So dürfen die Transporter bei Temperaturen über 30°C nur noch nachts unterwegs sein.
Keine Schlupflöcher für Welpenhändler
Die EU möchte gegen den illegalen Welpenhandel vorgehen und durch einheitliche Regeln für den Hundehandel, die im Zoohandel genauso gelten sollen wie in Tierheimen, alle Schlupflöcher schließen. Alle Händler sollen in Zukunft bestimmte Mindestanforderungen an Haltung, Zucht und Handling erfüllen sowie über die notwendigen Kenntnisse zur Tierhaltung verfügen.
Kennzeichnung und Registrierung
Alle Händler müssen laut Gesetzesentwurf Hunde und Katzen innerhalb der ersten drei Lebensmonate mit einem Transponder mit Mikrochip kennzeichnen lassen und in einem Haustierregister registrieren. Eine einheitliche Datenbank, EU-weit vernetzt, soll sicherstellen, dass Hunde und Katzen europaweit rückverfolgt und identifiziert werden können.
Ein Tier ist kein Spielzeug – Regeln für den Online-Handel
Beim Online-Handel wäre zukünftig neben Art, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort des Tieres die Microchip-Nummer anzugeben. Die Händler müssten Käufern gegenüber die Kennzeichnung und Registrierung des angebotenen Tieres nachweisen. Online-Plattformen sollen dazu direkt zu der Datenbank verlinken, die dem Käufer diese Überprüfung ermöglicht. Zusätzlich soll ein System eingeführt werden, das über automatisierte Checks Registrierung und Identifizierung überprüft.
Vorschriften für Tierhalter enthält der Gesetzesentwurf nicht. Aber jedes Angebot von Hunden oder Katzen soll mit einem plakativen Hinweis versehen werden: Ein Tier ist kein Spielzeug. Käufer übernehmen die Verantwortung für seine Gesundheit und sein Wohlbefinden.
Der von der EU-Kommission vorgelegte Gesetzentwurf wird nun im EU-Parlament und von den Mitgliedstaaten im EU-Rat beraten.