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Der Praktische Tierarzt

Zur Anfrage bei der GPM bezüglich der EVA-Schutzimpfung

Der Praktische Tierarzt 89, 492-494

Publiziert: 06/2008

Zusammenfassung

Die Gesellschaft für Pferdemedizin e. V. (GPM) bietet den Service,fachliche Fragen durch einen Konsiliar beantworten zu lassen.Ein GPM-Mitglied stellte kürzlich folgendeFrage zum Umgang mit der EVAImpfung:„In einigen Gestüten, in denen es inder Zwischenzeit vorgeschrieben ist, dassdie Deckhengste gegen Equine Virusarteritismit dem zur Verfügung stehenden,zugelassenen Impfstoff regelmäßig geimpftsind, ist es Praxis, entgegen den bisherigenGepflogenheiten, die zu bedeckenden Stutennicht mehr auf EVA testen zu lassen.

Meine Frage lautet daher: Ist bei regelmäßigerImpfung der Deckhengste davonauszugehen, dass auch EVA-positiv getesteteStuten nicht in der Lage sind, dieseHengste zu infizieren bzw. die Hengstelatent zu infizieren und möglicherweisezu Überträgern zu machen? Kann daherguten Gewissens empfohlen werden, aufdas Testen der zu bedeckenden Stuten inZukunft zu verzichten?“

Antwort: Die Anfrage bezieht sich aufdie routinemäßig vorgenommene Impfungvon Zuchthengsten mit dem ImpfstoffArtervac, der inaktiviertes EquinesArteritis Virus enthält. Dieses Vorgehenwiderspricht in mancher Hinsicht der Epizootiologieund Pathogenese des Arteritis-Virus. So geimpfte Hengste, die p. vacc.irgendwann seropositiv werden, sind abdiesem Zeitpunkt nicht mehr von solchenzu unterscheiden, die im Rahmen einerFeldinfektion Antikörper gebildet habenund per se im Verdacht stehen, persistentinfiziert zu sein. Werden die geimpftenHengste dann nicht mehr in vorgeschriebenen,regelmäßigen Intervallen auf Virusgehaltihres Spermas gestestet, wird derVerbreitung des Erregers dadurch in derPferdepopulation Vorschub geleistet. Auchder geimpfte Hengst ist, in Abhängigkeitvon der Höhe seiner Antikörpertiter, nurrelativ sicher vor einer haftenden Feldvirusinfektionmit deren Konsequenzen.

 

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