- Die EU-Kommission hält die Impfung gegen Ebergeruch für nicht vereinbar mit den Prinzipien ökologischer Landwirtschaft.
- In Deutschland schließt sich die Ländergemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) dieser Auffassung an.
- FVE, BTK, TVT und Tierschutzorganisationen halten dies für eine Fehleinschätzung: Die Immunokastration als tierfreundlichste Alternative zur betäubungslosen Kastration müsse auch in der Bio-Branche zulässig bleiben.
Ende Juli hat sich die Ländergemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) unter Berufung auf die EU-Kommission darauf verständigt, dass die Immunokastration für den Ökolandbau nicht mehr zulässig sein soll. Damit stünde ausgerechnet in der biologischen Landwirtschaft die tierschonendste Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration nicht mehr zur Verfügung. Stattdessen wird eine chirurgische Entfernung der Hoden gefordert.
Improvac: Ein unzulässiger Eingriff in den Hormonhaushalt?
Bei dem Impfstoff zur Verhinderung des Geschlechtsgeruchs des Fleisches männlicher Schweine handelt es sich nicht um ein Hormon, sondern um das hormonell inaktive Imitat eines körpereigenen Botenstoffs. Gegen dieses Imitat werden Antikörper gebildet, die widerum verhindern, dass sich unangenehme Duftstoffe im Fettgewebe der Schweine einlagern. Die Federation of Veterinarians of Europe (FVE) betont: Die Immunokastration ist keine Hormongabe, sondern eine Impfung. Ein Risiko von hormonellen Rückständen im Fleisch besteht damit nicht.
Top Job:
Natürlich hat die Impfung gegen Ebergeruch Auswirkungen auf den körpereigenen Hormonhaushalt - genauso wie auch die chirurgische Entfernung der Hoden.
Ist die Immunokastration nicht natürlich genug?
Ein weiteres Argument gegen den Einsatz der Immunokastration in der ökologischen Erzeugung ist: Es sollen nur natürliche/naturgemäß gewonnene Stoffe eingesetzt werden. Immunologische Arzenimittel seien zudem nur im Rahmen der Krankheitsvorsorge oder einer tierärztlichen Behandlung zulässig.
Die FVE führt an, dass die Immunokastration als Impfung zulässig sein sollte, weil in der ökologischen Landwirtschaft auch andere Impfungen gestattet sind.
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) sowie die Landesbeauftragten für Tierschutz aus Baden-Württenberg und Sachsen-Anhalt sehen dieses Argument gegen die Immunokastration dadurch entkräftet, dass eine chirurgische Kastration mit Schmerz und/oder Betäubungsmitteln zulässig ist. Weder Meloxicam noch Isofluran sind naturgemäß gewonnene Stoffe.
Aus Tierschutz-Gründen auch in Bio-Betrieben sinnvoll
Die Immunokastration ist erwiesenermaßen die tierfreundlichste Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration. Auch eine Stellungnahme des Friedrich-Loeffler-Instituts bezeichnet sie als den tierschutzfachlich besten Weg. Dieser sollte auch der ökologischen Landwirtschaft weiter offen stehen.
Deshalb hat die FVE die EU-Kommission aufgefordert, ihre Einschätzung zu revidieren. Die BTK schließt sich der Stellungnahme der FVE vollumfänglich an. TVT und die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer fordern die Bundesländer auf, sich nicht der Auffassung der EU-Kommission anzuschließen, da diese rechtlich nicht bindend sei.
Weitere Informationen:
- Die Stellungnahme der Bundestierärztekammer
- Die Forderungen der FVE
- Die Stellungnahmen der TVT von Juli und August 2020