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Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. – Forderungen zur Bundestagswahl 2021

bpt | Forderungen zur Bundestagswahl 2021

Tierärztemangel – jetzt Gegensteuern!

Praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte sind wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und deshalb systemrelevant. Vor diesem Hintergrund muss der eklatante Mangel an gut ausgebildeten Tierärzten und Tierärztinnen in Deutschland die politischen Entscheidungsträger interessieren, auch weil die Entwicklung zunehmend tierschutz­relevant ist.

Klassische Landtierärzte verschwinden. Tierärztliche Kliniken „sterben“, weil sie keine Mitarbeiter für eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung finden. Das sind nur zwei besonders markante (von vielen unter der Oberfläche gärenden) Entwicklungen, die in Summe die Versorgung von kranken Tieren gefährden – nicht nur im Notdienst, auch in der Fläche.

Um die Tiergesundheit von Nutztieren, Pferden und der immer größeren Zahl an Klein- und Heimtieren sicherzustellen, gilt es jetzt Entscheidungen zu treffen, die eine flächendeckende tierärztliche Versorgung mit Praxen und Kliniken nicht nur erhalten, sondern auch deren notwendigen weiteren Ausbau sicherstellen. Dazu braucht es vor allem mehr Tierärzte und Tierärztinnen in der Praxis. Die wiederum brauchen passende rechtliche Rahmenbedin­gungen, damit sie sich endlich wieder um ihre eigentliche Kernaufgabe kümmern können - die Behandlung und Gesunderhaltung von Tieren!

Deshalb fordert der bpt von den politischen Entscheidungsträgern:


Top Job:


  • Eine Reform der Tierärztlichen Approbationsverordnung (TAppV). Ziel ist eine noch stärkere tierartliche Schwerpunktsetzung und die zwingende Vermittlung von ökonomischen und kommunikativen Fähigkeiten im Studium.
  • Ein verändertes Auswahlverfahren für Studienanfänger. Dieses muss sicherstellen, dass Bewerber mit realistischen Erwartungen an den Tierarztberuf bessere Chancen bekommen.
  • Eine schnelle und deutliche Anpassung der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT). Praxisinhaber und -inhaberinnen müssen ein familientaugliches Einkommen erwirtschaften können. Nur dann wird der Tierarztnachwuchs in Zukunft eine Tätigkeit in einer ländlichen eigenen Praxis in Erwägung ziehen. Eine leistungsgerechte Anpassung der GOT ist außerdem zwingend geboten, um angestellte Tierärzte und Tierärztinnen in den Praxen/Kliniken besser bezahlen zu können. (Hinweis: Das Preisniveau für tierärztliche Leistungen Deutschland ist im EU-Vergleich niedrig).
  • Eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes (AZG). Heilberufsgesetze und Tierschutzgesetz stellen an den Notdienstberuf Tierarzt/Tierärztin (selbständig und angestellt) Anforderungen, die in den Grenzen des bestehenden Arbeitszeitgesetzes nicht erfüllt werden können. Notwendig ist mehr Flexibilität in Richtung Wochenarbeitszeit und bei den Ruhezeiten, um eine tierärztliche Versorgung mit Nacht- und Notdiensten dauerhaft sicherstellen zu können.
  • Eine Entbürokratisierung bei den tierärztlichen Dokumentationspflichten. Das gilt insbesondere für den Bereich der Tierarzneimittelanwendung und -abgabe. Wenn immer weniger Tierärztinnen und Tierärzte zur Verfügung stehen, muss alles getan werden, damit deren Arbeitszeit und Arbeitskraft möglichst vollumfänglich der tiermedizinischen Versorgung zu Gute kommt und nicht der Bürokratie.
  • Eine schnelle Umsetzung der EU-Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts. Die dort vorgesehenen regelmäßigen Tiergesundheitsbesuche (tierärztliche Bestandsbetreuung), müssen schnell und eindeutig im nationalen Recht verankert werden. Nur so lässt sich die Attraktivität der Nutztierpraxis und damit die Versorgung lebensmittelliefernder Tiere verbessern.
  • Die Förderung der Selbständigkeit von Tierärzten und Tierärztinnen bei der Gründung von Tierarztpraxen, z.B. durch geeignete(re) Förderprogramme, Stipendien etc.

(Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. (bpt), Frankfurt, 15. Juni 2021)