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Neues TAMG: Meldepflicht für Tierärzte ab Januar 2023
Ab dem 01. Januar 2023 werden die Antibiotika-Verbrauchsmengen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten erfasst. Die Meldepflicht geht auf die Tierärzte und Tierärztinnen über.
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Änderung des TAMG geplant
Der Bundestag hat den Entwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) am 02. Dezember verabschiedet. Diese neuen Regelungen sollen ab Januar 2023 insbesondere für die Antibiotikagabe in der Nutztierpraxis gelten.
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EMA-Gutachten: Diese Antibiotika sind für den Menschen reserviert
Das wissenschaftliche Gutachten der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) soll antimikrobielle Resistenzen bekämpfen.