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Arbeitgeber

Steuerfreie Corona-Prämie bis 30. Juni 2021 verlängert

Gute Nachricht für alle Spätentschlossenen: Arbeitgeber können die steuerfreie Corona-Prämie noch bis Mitte 2021 auszahlen. Nur nicht als Urlaubsgeld.

  • Fristverlängerung für die steuerfreie Corona-Prämie: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 1.500 Euro steuerfrei noch bis zum 30. Juni 2021 gewähren. Das hat der Bundesrat am Freitag mit dem Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Ursprünglich sollte die Frist am 31. Dezember 2020 enden.
  • Die entsprechende Gesetzesänderung verlängert den Zeitraum, in dem die Prämie vereinbart und gezahlt werden kann. Eine doppelte Auszahlung in 2020 und 2021 ist hingegen nicht möglich.
  • Die Fristverlängerung gilt für Arbeitgeber aller Branchen und ist nicht auf den Pflegebonus in Pflegeberufen beschränkt.

Das Jahressteuergesetz 2020 ist beschlossen und damit auch eine kurzfristige Veränderung bei der steuerfreien Corona-Prämie für Mitarbeiter: Der Gesetzgeber hat die Auszahlungsfrist für die Prämie bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Ursprünglich sollte diese Frist am 31. Dezember 2020 enden. Das Jahressteuergesetz haben Bundestag und Bundesrat am Mittwoch und Freitag verabschiedet.

Corona-Prämie statt Urlaubsgeld?

Was für das Weihnachtsgeld gilt, trifft auch auf das Urlaubsgeld zu: Wer die Corona-Prämie bis zum 30. Juni 2021 auszahlen will, kann damit nicht ein Urlaubsgeld in 2021 ersetzen, auf das die Mitarbeiter einen vertraglichen oder tariflichen Anspruch haben. Auch das wäre nur möglich, wenn bisherige Zahlungen des Urlaubsgeldes freiwillig und unter einem ausdrücklichen Freiwilligkeitsvorbehalt erfolgt sind.


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