Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) sind Herz und Seele jeder Tierarztpraxis. Doch so unersetzlich gut ausgebildetes Personal ist, so schwer ist es inzwischen häufig zu finden. Das hat unter anderem mit dem geringen Gehalt und den begrenzten Aufstiegsmöglichkeiten zu tun – viele TFA orientieren sich nach verhältnismäßig kurzer Zeit im Beruf um. Diesen Effekt sollen deutliche Gehaltssteigerungen mindern, auf die sich der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband Medizinischer Fachberufe (vmf) 2022 geeinigt haben. Der neue Tarifvertrag wurde im September veröffentlicht und soll bereits ab 01. Oktober 2022 gelten. Vorgesehen ist eine Laufzeit von 24 Monaten, um den Praxen und Kliniken Planungssicherheit zu geben.
Neben dem Fachkräftemangel gab es für die Verhandlungspartner weitere gute Gründe, den Tarifvertrag anzupassen. Strom und Gas, Lebensmittel und Benzin: Alles wird teurer. Die wirtschaftliche Situation ist zunehmend angespannt und die Inflation könnte sich in den kommenden Monaten noch verschärfen. Auf der anderen Seite steigen mit der neuen GOT ab 22. November 2022 die Gebühren für die meisten tierärztlichen Leistungen. Das sollte den Praxen den wirtschaftlichen Spielraum geben, das Personal besser zu bezahlen. Schließlich steigt der gesetzliche Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde – schon deshalb mussten die TFA-Gehälter in den niedrigsten Gehaltsgruppen angepasst werden.
Gehalt und Urlaubstage für TFA nach Tarifvertrag
Die Tarifpartner einigen sich auf einen Brutto-Stundenlohn von 14,01 Euro. Die Tarifgehälter in Vollzeit (40 Stunden/Woche) erhöhen sich somit z.B. in den ersten beiden Berufsjahren
- in der Tätigkeitsgruppe (TG) I auf 2.423,00 Euro (533,50 Euro Plus),
- in der TG II auf 2.714,00 Euro (598 Euro Plus),
- in der TG III auf 2.956,50 Euro (651,50 Euro).
Ein Aufstieg in die Tätigkeitsgruppen II und III ist möglich, wenn durch den VMF anerkannte Fortbildungen absolviert werden.
Die Ausbildungsvergütung beträgt ab 01. Oktober
- im ersten Ausbildungsjahr 790 Euro (90 Euro Plus)
- im zweiten Ausbildungsjahr 870 Euro (120 Euro Plus)
- im dritten Ausbildungsjahr 950 Euro (150 Euro Plus)
Die vollständige Gehaltstabelle für TFA in Vollzeit ist hier zu finden.
Neben dem Gehaltstarifvertrag wurde auch der Manteltarifvertrag angepasst. So erhöht sich der Jahresurlaub auf 29 Arbeitstage bzw. 34 Werktage. Ab Vollendung des 53. Lebensjahrs sind 30 Arbeitstage bzw. 36 Werktage vorgesehen. Die alte Regelung (jährlich 27 Arbeitstage Urlaub, für über 26-jährige 29 Arbeitstage und für über 36-jährige 31 Urlaubstage) entsprach nicht mehr den gerichtlichen Vorgaben zur Altersdiskriminierung.
Für wen gilt der TFA-Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag gilt automatisch, wenn der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin bpt-Mitglied und der/die Fachangestellte vmf-Mitglied ist. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Tarifvertrags auch, wenn der individuelle Arbeitsvertrag auf die jeweils aktuelle Fassung des Tarifvertrags Bezug nimmt.
Der bpt sieht in den Verträgen ein „Qualitätsversprechen für gute Arbeitsbedingungen“ und erhofft sich daher für die Mitgliedspraxen einen Wettbewerbsvorteil bei der Suche nach guten Fachangestellten.