Der Praktische Tierarzt 91, 230-232
© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. 2010
Publiziert: 03/2010
Zusammenfassung
Das Töten eines Wirbeltieres stellt in Deutschland einen Straftatbestand dar,sofern dafür kein sogenannter vernünftiger Grund geltend gemacht werden kann(§ 17 Nr. 1 TierSchG).
Ausschlaggebend sind die mehrheitlichen Wert- und Gerechtigkeitsvorstellungender Gesellschaft. Dementsprechend zählen zuden „vernünftigen Gründen“ zur Tötung eines Wirbeltieres mit derbreitesten gesellschaftlichen Anerkennung die tiermedizinische Indikationzur Nottötung (Teutsch 1987; vgl. Hirt et al. 2007a, Lorzu. Metzger 2008a, Ort u. Reckewell 2002a) und die Lebensmittelgewinnung(Hirt et al. 2007b, Lorz u. Metzger 2008b). Beide Gründesind grundsätzlich rechtlich anerkannt, auch wenn die Tötung zurLebensmittelgewinnung gelegentlich moralisch in Frage gestelltwird (Lorz u. Metzger 2008c).