Der Praktische Tierarzt 89, 710-714
© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. 2008
Publiziert: 09/2008
Zusammenfassung
Für individuell gehaltenen Miniaturschweine,kurz Minipigs, gelten grundsätzlich dieselben gesetzlichen Regelungenwie für Schweine auf dem landwirtschaftlichen Betrieb.Neben den Pflichten des Tierhalters, die sich aus den Rechtsvorschriftenergeben, ist auch die Tierärztin/der Tierarzt verpflichtet,den Patienten als Schwein und folgerichtig als lebensmittellieferndesTier zu behandeln, da es für Minipigs keine Sonderregelungen,wie den Equidenpass bei Pferden, gibt. Ein Auszug ausden verschiedenen Gesetzen und Verordnungen soll für den Minipighalterund die behandelnde Tierärztin/den behandelnden Tierarzteine Orientierung über die Anforderungen beim Kauf und beider Haltung sowie bei der tierärztlichen Behandlung von Minipigsgeben.