Der Praktische Tierarzt 92, 612-618
© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. 2011
Publiziert: 07/2011
Zusammenfassung
Die gezielte Auswahl von landwirtschaftlichen Betrieben für die Durchführung einer amtlichen Kontrolle ist eineVerpflichtung der zuständigen Behörden nach der VO (EG) Nr. 882/2004. Kontrollen sind gebührenpflichtig, risikoarmeBetriebe könnten über eine günstige Einstufung amtliche Gebühren einsparen.
Zum Aufgabenbereich der Veterinärämter gehört es, die Einhaltungder tierseuchenrechtlichen, tierschutzrechtlichen und lebensmittelrechtlichen(einschl. arzneimittelrechtlichen) Bestimmungenin den landwirtschaftlichen tierhaltenden Betrieben durch Fachrechtskontrollenzu überwachen. Nur auf nationaler Ebene undnur für die tierseuchenrechtlichen Kontrollen nach der SchHaltHygV gibt es eine Frequenzempfehlung von jährlich zehn Prozentder zu überwachenden Betriebe.