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Angst vor Versorgungslücken: Es braucht kreative Lösungen für den tierärztlichen Notdienst.
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Angst vor Versorgungslücken: Es braucht kreative Lösungen für den tierärztlichen Notdienst.

Stellungnahme

Notdienstkrise in der Tiermedizin: Auch Einzelpraktiker sind oftmals überlastet

Wie in den Kliniken ist auch in den Einzelpraxen das Arbeitspensum gewachsen. Für den Notdienst braucht es kreative Lösungen, die Kliniken, Einzelpraxen und Tierhalter gleichermaßen berücksichtigen.

Kliniksterben und Tierärztemangel gefährden den tierärztlichen Notdienst. Diskutiert werden zahlreiche Lösungsansätze: Nachtkliniken, zentrale Notrufnummern, ein Ausbau der Notdienstringe und vieles mehr. Wir berichten in loser Folge über Lösungsansätze und sprechen mit den Kolleginnen und Kollegen, die momentan den Notdienst stemmen.

Wie in ganz Deutschland diskutieren die Tierärzte und Tierärztinnen im Saarland über die Notdienstproblematik. Vor Kurzem gab es dort eine Änderung der Berufsordnung: In Zukunft wird es am Wochenende einen Notdienst der Einzelpraktiker und -praktikerinnen von 8 bis 22 Uhr geben, statt wie bisher bis um 8 Uhr am nächsten Morgen. Außerhalb dieser Zeiten ist die Tierklinik Elversberg die einzige Anlaufstelle für Notfälle. Wir hatten mit einem der Inhaber, Dr. Alexander Pack, über die Notdienstkrise gesprochen. 

Einige Kolleginnen und Kollegen aus den Praxen möchten ebenfalls zu der Entscheidung der Vertreterversammlung der Tierärztekammer des Saarlandes Stellung nehmen.

Wohin beim Notfall in der Nacht? Notdienstkrise in der Tiermedizin

Ob Unfall oder Magendrehung: Im Notfall brauchen Tiere auch am Wochenende oder nach Feierabend medizinische Hilfe. Wir berichten regelmäßig über die sich zuspitzende Notdienstkrise und mögliche Lösungsansätze.
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Stellungnahme einer Gruppe von Einzelpraktikerinnen und Einzelpraktikern im Saarland

Die Notdienstsituation in der deutschen Tiermedizin eskaliert zusehends. Einen Beweis dafür liefern spätestens die Beiträge in den tiermedizinischen Medien bzw. die Berichte aus den berufspolitischen Gremien (Kammern etc.).

Die Ursachen für die prekäre Situation sind multifaktoriell. Bezüglich der Tierkliniken wurden bereits ausführlich das Arbeitszeitgesetz und in vielen Fällen der Fachkräftemangel als Grund für die zahlreichen Rückgaben der Klinikzulassungen diskutiert. Tierkliniken tragen maßgeblich zur fachtierärztlichen und notdienstlichen Versorgung bei. Sie müssen in ihrer Arbeit und ihrer Belastung Unterstützung und Erleichterung erfahren, das ist selbstverständlich.

In gleichem Maße sehen wir eine nicht hinzunehmende Überlastung von in eigener Praxis niedergelassenen Tierärzten und Tierärztinnen sowie das Risiko des weiteren Rückgangs der Anzahl dieser Praxen, sollte als Lösungsansatz eine Verteilung der Notdienste – und hier vor allem der Nachtdienste – auf niedergelassene Tierärzte und Tierärztinnen angedacht werden. Dem Kliniksterben würde unter Umständen ein Praxissterben folgen. Eine Umverteilung „von oben nach unten“ kann nicht funktionieren.

Wachsendes Arbeitspensum in Einzelpraxen

Der Alltag in der breiten Basis der tiermedizinischen Versorgung ist parallel zur Überlastung der Kliniken zunehmend geprägt durch ein stetig wachsendes Arbeitspensum. Nicht ohne Grund beschäftigt sich auch eine Masterarbeit an der Uni Osnabrück momentan mit dem Thema „Arbeitsbelastungen und gesundheitliche Folgen bei praktizierenden Tierärzt:innen in Deutschland“.

Tierärzte und Tierärztinnen in einer Einzelpraxis sind allein verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Sprechstunden von Montag bis Freitag oder Samstag – ohne Überwachung der Pausenzeiten oder Einhaltung von maximalen Arbeitszeiten nach Nachtdiensten, die das Arbeitszeitgesetz zu Recht für angestellte Tierärzte und Tierärztinnen fordert.

Folgt dann der Arbeitswoche  noch der Wochenendnotdienst, kann es sein, dass der Einzelpraktiker zwei Wochen am Stück in der Praxis verbringt. Einen Ausgleichstag dafür einzurichten, ist vielen Kolleginnen und Kollegen nicht möglich, da dafür wertvolle und hochgradig nachgefragte Terminvergabemöglichkeiten wegfallen würden.

Auch Einzelpraktiker und -praktikerinnen leiden unter der massiven Flut an „Coronatieren“ und den gestiegenen und immer weiter steigenden Erwartungen der Tierhalter. Auch wir sind oftmals überlastet! Ein 24-Stunden- (Einzeltag am Wochenende), 48-Stunden- (gesamtes Wochenende) oder 36-Stunden- (Feiertag) Dienst wie bisher im Saarland ist für eine Einzelperson moralisch nicht vertretbar. Angestellte Tierärzte und Tierärztinnen sind – zurecht – davor durch das Arbeitszeitgesetz geschützt, Niedergelassene dürfen aber verpflichtet werden, zu arbeiten bis zum sprichwörtlichen Umfallen.

Mangelnde Sicherheit in den Nachtstunden

Hinzu kommt, dass die wenigen Praxisneugründungen der letzten Jahre fast alle weiblich dominiert waren. Diese Kolleginnen sehen im Notdienst berechtigterweise die Sicherheit der eigenen Person gefährdet, wenn sie mitten in der Nacht vor fremden Tierhaltern stehen und sich der Laune und der Gewogenheit dieser Personen aussetzen müssen.

Der haustierärztliche Notdienst muss bekannter werden

Bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern scheint sich in den letzten Jahren aufgrund der Präsenz der Tierkliniken in der öffentlichen Wahrnehmung ein Automatismus eingeschlichen zu haben: „Notfall? – Tierklinik!“ Zu Wenigen ist bewusst, dass es einen haustierärztlichen Notdienst gibt. Das führt in der erreichbaren Umgebung einer Tierklinik oftmals zu einem finanziell unattraktiven Notdienst der eingeteilten Haustierärzte. Es besteht eine große Bereitschaft unter den Praktikern, die Kliniken am Wochenende in der Zeit von 8 bis22 Uhr zu entlasten. Eine 24-Stunden-Schicht von 8 bis 8 Uhr mit sich anschließendem normalen Arbeitstag ohne vorherige Nachtruhe ist jedoch weder im Interesse des Patienten, noch des Tierarztes.

Der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit der Tierärztekammer des Saarlandes hat sich des Problems bereits angenommen und bereitet eine öffentlichkeitswirksame Kampagne vor, um den haustierärztlichen Notdienst am Wochenende bekannter zu machen. Diese soll dazu beitragen, den oben erwähnten Tierklinik-Reflex vieler Halter zu unterbrechen.

Nächtliche Fälle häufig nicht in den Praxen behandelbar

Schließlich muss angemerkt werden, dass Fälle, die mitten in der Nacht auftreten, entweder so intensiv sind, dass wir sie in unseren Praxen nicht behandeln können (OPs oder stationäre Aufnahmen) oder so wenig dringlich sind, dass sie auf den nächsten Tag verschoben werden könnten.

Verpflichtender Notdienst – aber nicht 24 Stunden

Allen diesen Punkten wird die Neuregelung gerecht, die die Vertreterversammlung der Tierärztekammer des Saarlandes beschlossen hat. Diese sieht vor, dass die niedergelassenen Praktiker und Praktikerinnen am Wochenende mindestens von 8 bis 22 Uhr am Notdienst teilnehmen müssen. Die Aussicht auf ein Ende des Dienstes um 22 Uhr soll dazu beitragen, den Dienst tagsüber motiviert, engagiert und regelgerecht durchzuführen.

Zur Verschärfung der Situation der verbliebenen Tierkliniken trägt sicherlich bei, dass die wenigen verbliebenen 24-Stunden-Betriebe häufig einen Einzugsbereich abdecken, in dem mehrere Kammern Einfluss nehmen müssten, um zu einer effektiven Entlastung beizutragen. Wenn einige Kammern weiterhin auf das Prinzip der freiwilligen Regelung eines Notdienstes setzen, wird das Problem auch nicht zu lösen sein.

Kreative Lösungen für die Notdienstkrise

Wir Einzelpraktiker sind der Ansicht, dass unsere Probleme und die der Tierkliniken unterschiedlicher Natur und Ursache sind und unterschiedlicher Lösungsansätze bedürfen. Es müssen neue, kreative Lösungen gefunden werden, wie z.B. die im englischsprachigen Raum seit Jahrzehnten existierenden und gut funktionierenden „After Hour“ Zentren, die möglicherweise auch in Deutschland eingerichtet werden könnten. Eine Kammergründung können diese Praxen aber nicht sein, da sich das Budget der Kammern aus den Mitgliedsbeiträgen speist. Wir müssten sonst dafür bezahlen, dass wir Notdienst verrichten. Hier kann nur der Staat, der uns ja die Einrichtung und die Durchführung des Notdienstes auferlegt, dazu beizutragen, dass einvernehmliche Lösungen zum Wohle aller Beteiligten gefunden werden können. Es wären allerdings auch noch zahlreiche Detailfragen zu klären (Welche natürliche Person wäre für die Hausapotheke zuständig? Wer wäre Strahlenschutzbeauftragter?  Muss unbedingt jeder notdienstverrichtende Kollege niedergelassener Tierarzt sein oder können auch Assistenten und Angestellte des öffentlichen Dienstes teilnehmen? etc.).

Letztendlich lässt sich festhalten, dass uns das Notdienstproblem alle belastet und dass wir dem nur entgegenwirken können, wenn wir vorurteilsfrei die Probleme aller Beteiligten (Kliniken, Einzelpraxen und Tierhalter) berücksichtigen und gemeinsam versuchen, maßgeschneiderte und kreative Lösungen zu finden.

Die Unterzeichner sind eine Gruppe von saarländischen Einzelpraktizierenden:

Dirk Braun, Nicole Dubois, Christiane Kersting-Gerecke, Evelin Lück, Georg Mebs, Birgit Morisse, Eva Pittendörfer, Thorsten Pöhland, Marina Schmitt, Katja Schröder-Schunck, Petra Timmermann, Nicole Walter

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Ein Notdienst ist in der Tiermedizin nicht einfach zu organisieren.
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Notdienst

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