Der Praktische Tierarzt 103, 826-834
DOI: 10.2376/0032-681X-2232
© Schlütersche Fachmedien GmbH. 2022
Eingereicht: 24. Mai 2022
Akzeptiert: 31. Mai 2022
Publiziert: 08/2022
Zusammenfassung
Am 01. Juli 2021 trat die Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts in Kraft. Als Mantelverordnung umfasst sie vier verschiedene Artikel, wobei das Pendant zur ehemaligen Milch-Güteverordnung im Artikel 1, der Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (Rohmilchgüteverordnung – RohmilchGütV) zu finden ist. Diese Neuregelung des nationalen Milchgüterechts umfasst unter anderem auch Änderungen im Bereich der Hemmstoffuntersuchungen in der Anlieferungsmilch.