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Katze mit Krallenkappen, sogenannten "Soft-Claws". Die Krallen können nicht mehr artgemäß benutzt werden.
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Katze mit Krallenkappen, sogenannten "Soft-Claws". Die Krallen können nicht mehr artgemäß benutzt werden.

Der Praktische Tierarzt

Modernes Heimtierzubehör aus Sicht des Tierschutzes

Der Haustierboom in der Pandemie führt auch zu innovativen Produkten im Heimtiersektor, die den Bedürfnissen der Tiere nicht gerecht werden.

Von Gabriele Volker, Barbara Schneider, Jutta Flohr, Sandra Schönreiter

In der Coronapandemie kam es zu einem deutlichen Anstieg der gehaltenen Heimtiere. Nach Erhebungen des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH) e. V. und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. (ZZF) stiegen die Umsätze im stationären Handel von Heimtier-Bedarfsartikeln von 2019 bis 2021 um 8,3 %, die geschätzten Werte für den Onlinemarkt sogar um 50 %. Der Onlinehandel gewinnt immer mehr an Bedeutung, womit eine persönliche fachkompetente Beratung vor Ort durch Zoofachhändler sowohl beim Verkauf von Heimtieren als auch bei Futtermitteln und Zubehör komplett entfällt. Grundsätzlich darf Tierbedarf frei verkauft werden. Erst die Anwendung am Tier kann tierschutzrechtlich reglementiert werden. Jedoch unterliegen private Tierhaltungen keiner generellen veterinärbehördlichen Kontrollpflicht. Erstkontrollen im Privatbereich finden nur auf Anzeigen hin statt, wodurch die Verwendung von tierschutzwidrigem Zubehör und Bedarf meistens unbemerkt bleibt. Umso wichtiger sind Kenntnisse der Tierhalter und eine Aufklärung über die Tierschutzrelevanz frei verkäuflicher Zubehörartikel, um Heimtiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden bewahren zu können.

In diesem Beitrag wird der Fokus auf relativ neuartige Produkte gesetzt, die das Zusammenleben mit Heimtieren, insbesondere Hunden und Katzen, laut der Werbeanzeigen alltagstauglich gestalten und erleichtern sollen. Einige der angebotenen Produkte sind jedoch potenziell geeignet, Tieren Schmerzen, Leiden und Schäden, die teilweise sogar erheblich und damit auch strafrechtlich relevant sein können, zuzufügen. Weiteres tierschutzwidriges Zubehör wird von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) in ihren Merkblättern aufgelistet.

Rechtliche Vorgaben, Gutachten und Merkblätter


Top Job:


Nach dem Grundsatz des Tierschutzgesetzes (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 TierSchG). Die Tierhalternorm in § 2 TierSchG legt fest, dass ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss und der Tierhalter über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen muss. Anders als beispielsweise Zoofachhändler, die Wirbeltiere verkaufen, sind sie nicht verpflichtet, ihre Sachkunde gegenüber der zuständigen Veterinärbehörde nachzuweisen und unterliegen nicht der Erlaubnispflicht nach § 11 TierSchG.

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Weiterhin darf niemand die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. In der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) wird festgelegt, dass Hunden ausreichend Auslauf im Freien, mehrmals täglich Umgang mit einer Betreuungsperson zu gewähren sowie Kontakte zu Artgenossen zu ermöglichen sind. Für Raumeinheiten wie etwa Hundekäfige gelten je nach Größe des Hundes Mindestmaße einer uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche wie für die Zwingerhaltung. So müssen beispielsweise einem Hund bis 50 cm Widerristhöhe mindestens 6 m2 Bodenfläche zur Verfügung stehen. Ebenso ist der freie Blick aus dem Raum bzw. der Raumeinheit heraus zu gewährleisten.

Weitere Ausführungen zu den Haltungsanforderungen von Tieren in Privathand sind in spezifischen BMEL-Gutachten, z. B. Haltung von Kleinvögeln, enthalten. Ebenso wie die Merkblätter der TVT gelten sie als antizipierte Sachverständigengutachten und können zur Beurteilung einer Tierhaltung herangezogen werden.

Bewegungseinschränkende Unterbringung: Käfige, Boxen und Co.

Der Trend bei Käfigen und sonstigen Behältnissen für kleine Heimtiere zeigt, dass sie tendenziell größer werden. Problematisch ist dabei, dass sich nicht die Grundfläche erhöht, sondern lediglich die Höhe steigt und weitere Etagen hinzukommen. Die empfohlenen Mindestgrundflächen für die häufigsten Heimtierarten (siehe Tabelle 1) werden jedoch häufig nicht erreicht. Oft reicht auch die einfache Bodenfläche einer Etage nicht aus, um das Bewegungsverhalten ausreichend zu ermöglichen. Beispielsweise beträgt der Hoppelschritt eines Kaninchens ca. 80 cm. Als Mindestvorgabe sollten mindestens drei hintereinander ausgeführt werden können. Auch für Vögel ist das Fliegen in turmartigen Käfigen keinesfalls ausreichend möglich, da die horizontalen Strecken viel zu kurz sind.

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Katze in einem handelsüblichen, nicht ausgestatteten Katzenkäfig, welcher nur einen Bruchteil der erforderlichen nutzbaren Fläche bietet.
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Katze in einem handelsüblichen, nicht ausgestattetem Katzenkäfig, welcher nur ein Bruchteil der erforderlichen nutztbaren Fläche bietet.

Der Reiz der modernen Käfige und die Gefahren

Häufig suggeriert die Werbung dieser „Panorama“-, „Vital“- oder „Hoppelgarten“-Käfige, dass man seinem Haustier etwas Gutes täte. Die Abmessungen werden irreführenderweise als „Extragroß“ oder „XXL“ dargestellt. Kleinsäugerkäfige werden oftmals gitterlos, dafür aber mit durchsichtigen Plastikscheiben angeboten. Der Vorteil für den Menschen ist, dass sich Einstreu und störender Uringeruch kaum in der Wohnung verbreiten, was mitunter dazu führen kann, dass die regelmäßige Reinigung der Käfige vernachlässigt wird. Die Tiere selbst hingegen sitzen länger und vom Halter „unbemerkt“ in nasser verunreinigter Einstreu mit hohen Schadgas- und Staubkonzentrationen.

Essenzielle Verhaltensweisen werden verhindert

Für Katzen sind ebenfalls Käfige sowie Ausläufe für eine Unterbringung im Freien im Angebot, die neben „Schutz und Versteckmöglichkeiten“ auch „Spielspaß über mehrere Etagen“ versprechen. Die im TVT-Merkblatt Nr. 189 geforderte Mindestfläche von 20 m2 wird dabei nicht einmal ansatzweise erreicht. Entsprechend werden das natürliche Bewegungsverhalten sowie andere essenzielle Verhaltensweisen (z. B. Erkundungs-, Ruhe- und Sozialverhalten) größtenteils verhindert. Das Einhalten des geforderten Mindestabstandes von Futter- und Wassernapf und Katzentoilette ist für die geruchsempfindlichen Katzen ebenfalls nicht möglich. Da Katzen meist eine größere Individual- bzw. Fluchtdistanz vor unbekannten Tieren, Menschen oder sonstigen unbekannten Reizen einhalten, dürften der Stress und damit auch die zugefügten Leiden bei vielen eingesperrten Katzen erheblich sein. Der nicht ausreichend sachkundige Tierhalter erkennt den Unterschied zwischen einer entspannten und einer panischen Katze häufig nicht.

Hundekäfige bzw. -boxen werden inzwischen als Design-Wohngegenstände angeboten. Sie sollen sich gut an das moderne Wohnambiente anpassen, sind Möbeln ähnlich, teilweise mit Aufbewahrungsfächern oder Abstellfläche auf dem Käfig. Zusätzlich werden Schalen, die Flüssigkeiten „bei kleinen Unfällen“ auffangen, beworben. Mit Verschließen des Käfigs wird die Bewegungsmöglichkeit erheblich eingeschränkt, bei zu kleinen Boxen sind Stehen in normaler Körperhaltung und entspanntes Ablegen in Seitenlage mit ausgestreckten Gliedmaßen nicht möglich. Essenzielle Verhaltensweisen wie Erkundungs- und Sozialverhalten werden erheblich eingeschränkt, wenn nicht gänzlich verunmöglicht. Ängstlichen Hunden wird zudem die Möglichkeit zur aktiven Vergrößerung der Flucht- bzw. Individualdistanz genommen.

Häufig werden diese Hundekäfige, Hundeboxen oder Transportkennels bei Hunden als Erziehungshilfsmittel angepriesen, z. B. bei aggressivem Verhalten oder Trennungsangst. Hunde und Katzen sollen angeblich leichter stubenrein werden, so die Werbeversprechen. Die Wohnung bleibt auch bei längeren Abwesenheiten der Tierhalter sauber und unversehrt. Die Notwendigkeit der regelmäßigen Gassigänge bei Hunden wird so mitunter vernachlässigt und die damit verbundene Abwechslung (z. B. Umweltreize, Artgenossen) und der ausreichende Bewegungsbedarf ebenfalls. Hunde und Katzen müssen zwangsweise entgegen ihrem Normalverhalten Kot und Urin in ihrem Ruhe- bzw. Aufenthaltsbereich absetzen. Harnmarkieren als Zeichen einer Verhaltensauffälligkeit oder Inkontinenz kranker Tiere kann so schnell übersehen werden. Wenn notwendige Tierarztbesuche bzw. verhaltenstherapeutische Konsultationen nicht erfolgen, werden Leiden oder Schmerzen der Tiere unnötig verlängert. Gleiches gilt für das Unterdrücken von destruktivem oder aggressivem Verhalten durch Wegsperren. Die Ursachen dieses Verhaltens bleiben bestehen, damit auch der oft erhebliche Stress. Fluchtversuche können zu erheblichen Verletzungen und Schmerzen führen. Werbeversprochene „gemütliche Rückzugs- und Schutzorte“ sind Hundeboxen oft erst dann, wenn sie als solche sachkundig antrainiert wurden. Dieser Ort wird auch oft als „Save Heaven“ bezeichnet, das bedeutet, dass sich das Tier dort wohlfühlen soll und gleichzeitig vor zu großen Reizen wie beispielsweise Lärm, aber auch vor Personen zurückziehen kann. Dem Tier muss also die Möglichkeit gegeben werden, diesen Ort aus eigenem Antrieb aufzusuchen und ihn auch jederzeit wieder verlassen zu können. Für Hunde und Katzen mit hoher Bewegungsaktivität, insbesondere für Jungtiere, besteht die Gefahr, in Käfigen und Boxen als Erziehungsmaßnahme „geparkt“ zu werden. Dieses Einsperren führt zu Stress, welcher Angst oder Aggression verstärken und in einer echten Verhaltensstörung enden kann. Das oberflächlich oft ruhig wirkende Verhalten kann bereits an Apathie grenzen. Die Möglichkeiten der Verhaltensanpassung sind durch die engen Abgrenzungen der Box stark eingeschränkt bzw. unmöglich und in Kombination mit der Trennung von dem/den Sozialpartner(n) können Gefühle von Furcht und Angst ausgelöst werden. Dieses „Nichtverhalten“ kann bei betroffenen Hunden als „(sich) Aufgeben“ und „erlernte Hilflosigkeit“ bezeichnet werden und ist für das Tier mit Kontrollverlust und erheblichem Stress verbunden.

Weitere neue Heimtierprodukte zum Schutz der Wohnung

Ausscheidungen, Gerüche, Kratzer und Schmutz werden von Tierhaltern in der Regel als störend empfunden und gelangen so in den Fokus der Heimtierproduktentwickler. Hundetoiletten gibt es in verschiedenen Varianten, für Rüden auch mit extrahoher Seitenwand. Sie können zwar im Einzelfall sinnvoll sein, z. B. als Trainingsmöglichkeit für Welpen oder für kranke und ältere Hunde, aber wie bereits oben beschrieben, besteht gerade für Kleinhunde die Gefahr, dass auf Auslauf im Freien gänzlich verzichtet wird. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das tägliche Auslaufgebot im Freien der TierSchHuV! Selbst Katzentoiletten werden Möbelstücken immer ähnlicher. Sie werden kleiner, Einstiegsluken ebenfalls. Artgemäßes Kot- und Harnabsatzverhalten mit „Suchen, Drehen und Scharren“ ist auf der angebotenen kleinen Fläche teils nicht mehr möglich. Die Einstiege sind mechanisch für die Katzen anspruchsvoll, aber nicht attraktiv gestaltet: So werden sie mit Stufen oder Abstreifbelägen verlängert, Klappen davor sollen das Entweichen von Gerüchen verhindern. Die verminderte Geruchsfreisetzung impliziert für den Halter, dass die Katzentoilette sauber sei und noch nicht gereinigt werden müsse. Für die Katze kann die Geruchsbelastung jedoch sehr hoch sein. Dies kann zu Stress und sogar dauerhafter Unsauberkeit führen. Kleine Einstiegsluken können in Mehrkatzenhaushalten zudem Mobbingorte werden, „Top-Entry-Toiletten“ sind für Katzen mit geriatrischen Veränderungen am Bewegungsapparat völlig ungeeignet. Es sind sogar selbstreinigende Katzentoiletten auf dem Markt. Für die Katzen ist die mechanische Reinigung nicht vorhersehbar. Die dabei entstehenden Geräusche und auch maschinellen Bewegungen können Angstverhalten fördern.

Der Einsatz von Windeln für inkontinente Tiere oder läufige Hündinnen („Läufigkeitshöschen“) kann indiziert sein. Das Verhindern des Deckaktes und des Markierverhaltens bei intakten männlichen Tieren durch solche Windeln oder Höschen ist jedoch tierschutzrelevant, insbesondere bei dauerhaftem Kontakt zu weiblichen Tieren. Der Auslöser des Sexualtriebes bleibt, das Verhalten wird lediglich mechanisch verhindert, was in der Regel zu erheblichem Stress führt.

Um Mobiliar und Böden vor Kratzern zu schonen, werden Krallenkappen („Soft Claws“) angeboten. Hierfür müssen zunächst die Krallen von Katzen und Hunden stark gekürzt werden. Anschließend werden die aus weichem Kunststoff bestehenden Krallenkappen auf den Krallenstumpen mit Kleber fixiert. Gerade bei Katzen ist der artgemäße Gebrauch der Krallen dann nicht mehr möglich. Typisches Kratzmarkieren wird verhindert, Klettern derart erschwert, dass es zu Verletzungen kommen kann. In Gefahrensituationen können Katzen nicht durch arttypisches Kletterverhalten entkommen. Bei Auseinandersetzungen mit Artgenossen sind sie nicht imstande, sich verhaltensgerecht durch Kratzen zu wehren. Auch sind das Abziehen und Verschlucken der Kunststoffkappen möglich. Im Einzelfall kann die Verwendung der Krallenkappen bei Krallenverletzungen von Hunden gerechtfertigt sein, bei Katzen wird sie generell als tierschutzwidrig eingestuft. Klebrige Pfotenbänder oder Pfotenpflaster sind weitere unter Tierschutzaspekten äußerst bedenkliche Varianten, um das typische Kratzmarkierverhalten von Katzen zu verhindern.

Komfortableres Handling durch Beiß- und Kratzschutz, Tragesäcke

Katzenschuhe aus Silikon oder Ganzkörperpolyestertaschen sollen das Handling von Katzen, z. B. beim Baden, erleichtern, wenn sie sich gegen eine für sie häufig unangenehme Pflegemaßnahme zur Wehr setzen. Abgesehen von den wenigen Ausnahmen einer tiermedizinisch gebotenen Indikation ist das Baden einer Katze unnötig, nicht artgemäß und deshalb aus Tierschutzgründen abzulehnen. Für Pflegemaßnahmen von Hunden werden „Restriktionsbeutel“ angeboten. Dies sind Hängematten mit Beinausschnitten, die zur Ruhigstellung von Hunden angepriesen werden. Deren Verwendung kann im Einzelfall bei ausreichender Gewöhnung und je nach Pflegemaßnahme sachgerecht sein. Allerdings suggerieren solche Produkte, dass über notwendige Pflegemaßnahmen hinausgehende Manipulationen am Tier nach dem Willen des Tierhalters einfach möglich seien. Für die Zulässigkeit solcher oft nur aus ästhetischen Gründen durchgeführten Maßnahmen liegt meist kein vernünftiger Grund vor. Solche Eingriffe sind somit tierschutzrechtlich nicht zulässig. Diese Utensilien werden daher als grundsätzlich tierschutzwidrig eingestuft.

Eine neue „Errungenschaft“ sind moderne Katzenmaulkörbe, die wie durchsichtige „Astronautenhelme“ wirken. Durch den engen Halsausschnitt besteht Würgegefahr, bei Bewegung schlägt der Helm gegen den Nasenspiegel und die Tasthaare werden dauerhaft gereizt. Die permanente und ausreichende Frischluftzufuhr ist ebenfalls fraglich. Das Tier wirkt durch die Durchsichtigkeit des Beißschutzes normal und wenig eingeschränkt, sodass ein dauerhaftes Tragen in Erwägung gezogen werden könnte. Artgemäßes Verhalten, darunter Riechen, Sozialkontakte mit Artgenossen, Putzverhalten, Futter- und Wasseraufnahme, wird derart eingeschränkt, dass dies erheblichen Leiden gleichzusetzen ist.

Für die alltagstaugliche Mitnahme von Hunden sind Tragesäcke auf den Markt, wie sie üblicherweise für Babys verwendet werden. Die Hunde sitzen senkrecht in diesen Säcken auf der Rute, die Beine ragen seitlich stark abgespreizt aus dem Tragesack heraus. Die Tiere werden dauerhaft in einer unphysiologischen Stellung fixiert. Diese Fehlhaltung kann zu Schmerzen führen, weshalb diese Transportmethode als tierschutzwidrig eingestuft wird.

Fazit

Der starke Boom auf dem Heimtiersektor führte zu einem sehr umworbenen Marktsektor. Die unterschiedlichen Rechtslagen in den Ländern, aber auch eine nicht vorhandene Qualitätsüberprüfung führen zu einem für den Käufer oft unübersichtlichen Angebot. Eine Unterscheidung, ob das Produkt tierschutzwidrig ist oder nicht, ist für Tierhalter oft kaum möglich.

Ein Sachkundenachweis bzgl. Haltung und Pflege wird von privaten Tierhaltern aktuell nicht gefordert. Umso wichtiger ist deren Aufklärung zum Erkennen und Vermeiden von tierschutzwidrigem Zubehör und zur adäquaten tierschutzgerechten Anwendung von Heimtierprodukten. Praktizierende Tierärzte können im Sinne des Ethik-Kodex Tierhalter in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber dem Tier unterstützen, bei der genannten Aufklärungsarbeit aktiv mitwirken, zur Behebung von Mängeln auffordern oder diese Mängel an staatliche Organe melden. Tierärzteschaft, Tierhalter und Politik sollten für diese Problematik sensibilisiert werden, um Lösungsansätze zu diskutieren und gemeinsame Lösungen zu finden.

Weitere Informationen

Merkblätter zur Haltung von Heimtieren:

Marktdaten Heimtiere:

Literatur

Döring D, Schneider B, Erhard M, Schönreiter S (2022): Verwendung von abschließbaren Hundeboxen im Alltag. Dtsch Tierärztebl 70(3): 306–313.
Schönreiter S, Schneider B (2022): Tierschutzwidriges Zubehör in der Heimtierhaltung. TVT-Nachrichten 1/2022.

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